Umzug in angemessene Wohnung

  • Hallo allerseits,


    zur Situation,


    wir sind eine vierköpfige Familie, Mann, Frau verheiratet und beziehen Harzt4, zwei gemeinsame Kinder 2 männlich und 5 Jahre weiblich alt. Zur Zeit wohnen wir in einer 3 Raum Wohnung von 74qm, die Kinder müssen sich ein Zimmer von 13 qm teilen. Die Tochter 5 Jahre alt wird im nächsten Jahr eingeschult.
    Wir wollten in eine grössere 4 Raumwohnung von 86 qm umziehen, die Mietkosten wären auch nach den Vorgaben des Amtes angemessen, die Umzugskosten wären hoch, da wir ein Umzugsunternehmen benötigen und eventuell auch einen Maler, bzw Fussbodenleger. Grund dafür sind die Krankheit des Mannes(lt. Gutachten des Amtsarztes der Arge nur noch für leichte Tätigkeiten ohne Stress geignet) und keine Familienangehörige, Verwandte welche helfen können. Die Begründung im Ablehnungsbescheid durch die Arge lautet; die Wohnung welche wir zur Zeit bewohnen(3 Raum 74 qm) ist nicht unangemessen und es ist zumutbar das sich zwei Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren auch unterschiedlichen Geschlechts ein Zimmer von 13 qm teilen. Zuvor hatte sich die bescheidende Mitarbeitein der Arge in einem sehr unhöflichen Ton (GROßSCHREIBUNG, Fettschreibung schon über die hohen Kosten des Umzuges in einer schriftlichen Zwischenmitteilung negativ geäussert. Nach meiner sachlichen schriftlichen Darlegung der erhöhten Kosten des Umzuges erfolgte umgehend die Ablehnung. Haben wir eine Chance eine grössere Wohnung zu bekommen und ab welchem Alter der Kinder würde uns diese zustehen.


    Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus Pastinake

  • Wenn ich das so lese frag ich mich : weshalb arbeitet überhaupt noch Jemand. Maler und Fußbodenleger, Steuerklasse 1 verdienen warscheinlich weniger
    wie eine vierköpfige Familie aus den Steuern und Abgaben der Handweker ehält.
    Gibts hier nen kotzenden Smiley?

  • Hallo allerseits,


    zur Situation,


    wir sind eine vierköpfige Familie, Mann, Frau verheiratet und beziehen Harzt4, zwei gemeinsame Kinder 2 männlich und 5 Jahre weiblich alt. Zur Zeit wohnen wir in einer 3 Raum Wohnung von 74qm, die Kinder müssen sich ein Zimmer von 13 qm teilen. ....
    Wir wollten in eine grössere 4 Raumwohnung von 86 qm umziehen, die Mietkosten wären auch nach den Vorgaben des Amtes angemessen, die Umzugskosten wären hoch, .....
    Die Begründung im Ablehnungsbescheid durch die Arge lautet; die Wohnung welche wir zur Zeit bewohnen(3 Raum 74 qm) ist nicht unangemessen und es ist zumutbar das sich zwei Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren auch unterschiedlichen Geschlechts ein Zimmer von 13 qm teilen. ...
    Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus Pastinake


    Hallo,
    so wie ich das lese, wurde nur die Kostenübernahme für den Umzug abgelehnt. Jedoch der Umzug selbst nicht (?).
    Ihr schreibt ja selbst, dass die neue Wohnung den Vorgaben entspricht.


    .....
    Haben wir eine Chance eine grössere Wohnung zu bekommen und ab welchem Alter der Kinder würde uns diese zustehen.
    ....


    Insoweit könnt ihr jederzeit umziehen, nur halt die Kosten für den Umzug müsstet Ihr selbst tragen.


    Was den Rechtsanspruch der Kinder auf einen eigenen Wohnraum betrifft, so kannst Du mal hier schauen (KLICK HIER).
    Bei Harald Thome (mein Link) suchst Du deine Kommune heraus. Evtl. steht dort irgendwas drin zum Thema
    Rechtsanspruch auf ein eigenes Zimmer. Drin stehen wird bestimmt, wieviel qm je Person zugrunde zu legen sind.


    dms