Wenn ich aus einer WG ausziehe und zum ersten Mal eine eigene 1-Zimmer Wohnung beziehe, zahlt das Amt (bin im ALG 2-Bezug)
dann die Erstausstattung und die Kaution? Bin für Hilfe von kundiger Seite dankbar.
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Da dahinter ja auch noch die Problematik BG ja/nein (dein anderer Thread) steht, wird das wohl niemand so richtig beantworten können.
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Das sind zwei unterschiedliche Fragen - Entschuldigung, das war vielleicht missverständlich. Das Zusammenziehen in eine 1-Zimmer-Wohnung ist nur eine Option. Diese Frage hier bezog sich darauf, wenn ich alleine in eine für mich eine angemessene 1-Zimmer-Wohnung einziehe, ob dann Erstausstattung und Kaution übernommen werden, da ich mir das sonst nicht leisten könnte.
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Kaution als Darlehen und Erstausstattung für Sachen, die du erstmals beschaffen musst. Bett und so hast du ja sicherlich.
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