WG Gründung?

  • Hallo,
    ein Freund und ich möchten zusammen eine WG gründen. Ich beziehe H4 und er ist Student und bekommt Geld von seinem Vater.
    Nun meine Frage, wie groß darf die WG sein und wie viel darf sie Kosten an Kalt und Nebenkosten? Wird das ganze so berechnet, wie wenn ich alleine wohne?
    Oder wie in einer Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen, die angaben brauchen wir ja natürlich um zu wissen, was für eine Wohnung wir uns suchen können.


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Nochmal die Frage


    Wie groß und Teuer darf die Wohnung sein, für eine WG bei der eine Person H4 bezieht?

  • Na ihr könnt doch einfach schauen für wie viel euer Geld reicht ... was ihr an Miete zahlen könnt??? So hätte ich das an eurer Stelle gemacht :o

  • Es wird so gerechnet nach den Angemessenheitskriterien, als ob jeder alleine wohnen würde.
    Nach 12 Monaten wird zwar vermutet, das eine Bedarfsgemeinschaft besteht und die Beweislastumkehr tritt in Kraft, aber bei gleichgeschlechtlicher WG eine BG zu unterstellen, ist selbst für das Amt nicht einfach, DENN
    bei zwei Männern bzw. zwei Frauen zu unterstellen, das keine andere Lebensmöglichkeit besteht (was bei einer BG ZWINGEND vorgeschrieben ist), dürfte nicht so einfach sein. Jemanden grundsätzlich als schwul oder lesbisch zu bezeichen, obwohl es nicht so ist, dürfte eine Verleumdung sein!!


    Gruß
    Ernie