Jobcenter Märkischer Kreis - Fangfragebogen zur Prüfung von Bedarfsgemeinschaften

  • Mit einem eigens entwickelten Zusatzfragebogen zu den Lebensverhältnissen von ALG II-Leistungsberechtigten erforscht das Jobcenter Märkischer Kreis das Intimleben seiner Kunden.


    Diese interne Handlungsanweisung wurde nach Informationen eines ehemaligen Jobcentermitarbeiters von der Widerspruchstelle des Jobcenters MK zur Abgrenzung von Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft entwickelt.


    Ein Missverständnis und ein falsches Kreuz kosten echtes Geld.


    http://www.beispielklagen.de/IFG001/Zusatzfragebogen_BG_T.pdf

  • Ich würde weder ja noch nein antworten bei den meisten Fragen, hier würde ich auf den Datenschutz verweisen und das diese Angaben NICHT relevant für das ALGII sind und somit eine Auffroderung rechtswidrig ist.
    Einzig und alleine würde ich die Frage ob gemeinsame Kinder da sind mit ja oder nein antworten, sonst nichts.


    Gruß
    Ernie


    P.S.
    Viele Fragen sind lediglich dazu da um rechtswidrig eine BG zu konsturieren

  • Nicht beantworten und mit dem Datenschutzbeauftragten drohen. Dann sollen die Dir bitte mal den Paragrafen zeigen, dass so eine Beantwortung in die Mitwirkungspflicht fällt, den gibt es nicht.
    Darin sind viele nicht antragsrelevanten Fragen. Ausserdem muß man beim Antrag unterschreiben, dass die darin gemachten Angaben richtig und vollständig sind und man jede Änderung mitzuteilen hat.
    Euer Kreis macht wohl seine eigenen Gesetze?