Hallo,
mein Sohn beginnt im September seine Ausbildung.
Wird der Unterhalt den sein Vater für ihn Zahlen muß dadurch gekürzt?
Und wenn ja um wieviel?
Er bekommt jetzt 512€ und ist 15 Jahre.
Danke
Gruß
Jule64
Hallo,
mein Sohn beginnt im September seine Ausbildung.
Wird der Unterhalt den sein Vater für ihn Zahlen muß dadurch gekürzt?
Und wenn ja um wieviel?
Er bekommt jetzt 512€ und ist 15 Jahre.
Danke
Gruß
Jule64
Hallo Jule,
bei minderjährigen Kindern wird die Ausbildungsvergütung hälftig, bereinigt um 90€ ausbildungsbedingte Aufwendungen, auf den Unterhalt angerechnet.
Der Vater zahlt jetzt 512€? Dann würde er schon mal zu viel zahlen. 512€ ist der Tabellenbetrag der EK-Stufe 5 in der dritten Altersgruppe. Darauf wäre noch das hälftige Kindergeld anzurechnen (vergl. § 1612b BGB). Zahlbetrag dann 420€. Es sei denn das Kindergeld wird an den Vater ausgezahlt.
LG chico
Hallo chico,
danke für deine Berechnung, ich habe einen Fehler bei meiner Angabe, der Vater zahlt auch nur 420€ und er wurde mit 120% in die EK-Stufe 5 eingestuft.
Bedeutet das jetzt das er im Monat 90€ weniger zahlen muß?
Gruß
Jule