Was machen nach Working Holiday? ALG2, oder ALG1? Habe ich Anspruch?

  • Hallo,
    ich würde gerne etwas fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
    Ich habe heute den ganzen Tag mit Internetrecherche, lesen von Artikeln und Telefonaten verbracht.
    Folglich kenne ich mich in den "Basics" zum ALG2 auch schon recht gut aus, hoffe ich mal.



    Kurze Story:


    ich komme nun nach 2,5 Jahren Working Holiday (Oz/Nz) wieder nach Deutschland. Habe vorher studiert,
    viel zu lange, bin mitlerweile 30 Jahre alt. nunja, wenigstens habe ich meine Jugend noch genossen ;)
    Zurück in good old germany, heisst es erstmal post sichten und arbeitslos melden, um keine Zeit zu vergeuden.


    Anruf beim Arbeitsamt->sagen die mir, nicht zuständig, solls beim Jobcenter probieren. Juhu...da kommt freude auf :confused:
    ok, Jobcenter angerufen,wollte mich arbeitslos melden, sagt mir die nette Dame das sie mir erst in 3 wochen nen Termin geben kann, hallo???
    sind die so unterbesetzt? nunja, sie versicherte mir das mit meinem Anruf die Meldung gespeichert werde (eben wegen meinem Anspruch auf ALG hoffe ich jetzt mal)


    das war vor 2 wochen, in der zwischenzeit habe ich recherchiert, und habe überlegt ob ich nicht meine Arbeit in Australien über das ALG1 anrechnen lassen kann, das wäre super. Wieder bei der netten Dame angerufen, sagt sie mir das machen sie nicht, ich soll beim Arbeitsamt anrufen. (super mit den behörden:D ) ok, beim AA angerufen, erstmal ewig in der Warteschleife gelangweilt bis ich verbunden wurde und mir mitgeteilt wird, das Einkommen aus Australien leider nicht berücksichtigt werden können. Nur EU Länder. Stimmt das?


    Ok heisst für mich bis auf weiteres wieder hoffen das ich ALG2 bekomme, schließlich bin ich mit 30 über 25 Jahre alt, und bin voll erwerbsfähig und wohne in Deutschland.


    Ich bin in das Haus meiner Eltern eingezogen, haben sie mir angeboten, weil hier eine kleine Wohnung frei ist, und ich erstmal mein ganzes Grümpel abstellen kann, bis ich weiß wohin die Reise geht, da meine Freundin am anderen Ende von Deutschland lebt und wir noch nicht wissen wer wohin kommt. Die wohnung ist nicht besonders groß, etwa um die 45m², küche, bad, wc. Ist halt ein altes Haus mit dezentraler Ölheizung, und warmwasser muss auch in jeder Wohnung mit nem Boiler warm gemacht werden. Mein Vater ist der Eigentümer des Hauses, und vermietet die Wohung auch anderweitig, nur momentan ist sie eben frei. somit kann er mir einen Mietvertrag stellen, nehme ich mal an.


    So, jetzt hab ich mir auch schon hier und in anderen Foren Beiträge dazu durchgelesen, waren sehr informative Beiträge dabei, aber zum Teil auch sehr gegensetzliche. Der eine bekommt ALG2 der andere wieder nicht. Meiner Ansicht nach liegt das größte Problem im richtigen Ausfüllen des Antrages.


    Da kommen wir auch zum Kern meiner Problematik. Das Ausfüllen!


    Ich habe mir folgende Anträge heruntergeladen:
    ALG2 Hauptantrag, Anlage SV und Anlage KDU (dies sind die Anträge die ich meiner Ansicht nach ausfüllen sollte)


    Kurz zu den Fakten was ich ermitteln konnte:


    Ich habe Anspruch auf ALG2, vollen Regelsatz, da ich weder in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern lebe, da über 25 Jahre, noch lebe ich in einer Haushaltgemeinschaft, da ich meinen eigenen Haushalt führe (eigene Wohung im Hause der Eltern).


    Habe gelesen das es hierfür wohl sinnvoll wäre, dem Antrag ein Schreiben beizulegen, wo beiderseitig (eltern/sohn) erklärt wird, das ich keine Leistungen am Einkommen (bzw Rente) meiner Eltern erhalte, und die Eltern mir wiederum keine derartigen Leistungen zukommen lassen.


    Macht dies sinn, denn ich habe auch gegenteiliges gelesen, das dies eher noch die Vermutung des Leistungsträger (Jobcenter) bestätigt, da ich schon das Schreiben beigefügt habe, obwohl sie noch garkeine Vermutung zur BG/HG ausgesprochen haben. Anderseits geht der Gesetzgeber doch schon per Gesetz, beim Zusammenleben in einem Haus, davon aus.


    Ich könnte ja auch genauso mir ne 45m² Bude im Haus nebenan mieten, oder? spielt das eine Rolle ob mein Vater der Vermieter ist?


    Und da ich weder in einer BG noch HG mit meinen Eltern lebe, kann mein Vater doch auch Miete von mir verlangen, das ist doch rechtens?


    Oder täusche ich mich, und ich lebe zwar nicht in einer BG, aber in einer HG mit meinen Eltern, da wir im selben Haus wohnen?


    Mein Termin für die "Beratung" habe ich am 17.6, also noch gut ne Woche zeit alles in Ruhe zu bearbeiten. letztendlich ist es eh der witz, ich habe die Dame beim Jobcenter noch gefragt ob ich schonmal was vorbereiten kann damit das alles zügiger geht, sagt sie, neee!


    Ne, na klar kann ich was tun, mich informieren, Formulare ausdrucken und ausfüllen, dann kann ich das alles beim "Beratungstermin" mitbringen, und sie können es auch "gleich" bearbeiten, und nicht erst einen monat später. menschenskinder, was ist denn da los in dem guten alten Deutschland?


    Sozialstaat, was? ;)


    Wäre euch echt dankbar, wenn Ihr mir meine Ansichten bestätigt, bzw sie korrigiert, denn ich habe nicht lust den ganzen Verwaltungsapperat auf den kopf stellen zu müssen, nur um meine Ansprüche geltend machen zu können.


    Danke, seb

  • Es ist erstmal richtig, dass Arbeit in Australien zu keinem Alg I-Anspruch führt. Und selbst wenn du in einem EU-Land gearbeitet hättest, entstünde daraus nicht unmittelbar ein Alg I-Anspruch. Erst wenn du auch in Dtl. mindestens einen Tag gearbeitet hast, werden die Auslandszeiten für den Anspruch mit berücksichtigt.


    Ansonsten ist es so, wie du geschrieben hast: Volle Regelleistung plus angemessene Mietkosten. Beachte, dass ein Mietvertrag mit den Eltern genauso wie mit einem Fremden abgeschlossen werden muss und die Eltern die Mieteinahmen beim Finanzamt melden.

  • eigentlich traurig, so ein fall. naja, wenigstens hat er seine jugend noch genossen. aber dass der studiert haben will? wer es mit dreissig nicht geschafft hat, der schafft es wahrscheinlich nie, besonders bei dem anspruchsdenken, das er hier an den tag legt.

  • Guten Morgen!


    Da hat der TS in der Tat schon recht richtig und ausführlich recherchiert. Bleibt nur zu hoffen, dass parallel die gleichen Anstrengungen unternommen werden, eine sozialversicherungspflichtige Abreitsstelle zu bekommen.


    LG chico

  • Guten Morgen!


    Da hat der TS in der Tat schon recht richtig und ausführlich recherchiert. Bleibt nur zu hoffen, dass parallel die gleichen Anstrengungen unternommen werden, eine sozialversicherungspflichtige Abreitsstelle zu bekommen.


    LG chico


    eben, davon ist bei seinem langen posting mit keinem wort die rede!

  • Guten Morgen!


    Da hat der TS in der Tat schon recht richtig und ausführlich recherchiert. Bleibt nur zu hoffen, dass parallel die gleichen Anstrengungen unternommen werden, eine sozialversicherungspflichtige Abreitsstelle zu bekommen.


    LG chico


    gut erkannt. Ich steh auf richtige Informationen! ;) ich habe nebenher schon meine Fühler nach den Jobs ausgetreckt die mich interessieren, keine Angst, ich bin kein sozialschmarotzer!

  • Ansonsten vielen Dank für Eure Beiträge, schließlich geht es hier um Sozialleistungen, und nicht um die Vermittlung von Jobs. Nach einer langen Reise hat man eben viel aufzuarbeiten, und wenn dann noch ein Umzug quer duch ganz Deutschland anstehen wird, dann lohnt es sich auch nicht groß, nach einer Festanstellung im alten Wohnort zu suchen. Und über Aushilfsjobs brauchen wir glaub net reden, gibts genug. kann zb. immer bei nem bekannten in der firma mithelfen wenn ich zeit habe. Und wenn ich Zeit habe werde ich das auch sicherlich tun, ist doch langweilig auf ALG2 zuhause die ganze zeit vor dem TV zu hängen, aber momentan habe ich total viel zu organisieren, und da gehört die ordnungsgemäße Arbeitslosenmeldung dazu, und wenn dann dabei ALG2 rauskommt, ok, dann kann ich diese Leistung doch in Anspruch nehmen.


    Nur wird es den ALG2 empfängern nicht gerade einfach gemacht, großer Antrag, viele Anlagen usw...


    noch ne frage, gibts denn für die wohung im elternhaus gewisse Kriterien die erfüllt werden müssen? hier in südbayern sind es wohl 45m² was einer Person max. zustehen, und auch bezahlt werden? Muss diese Wohnung, um nicht mit den Eltern als BG oder HG eingestuft zu werden, autonom sein, dh eigene Küche, eigenes Bad, eigenes WC? weil ich könnte ich auch unters Dach einziehen, in meine alten Räumlichkeiten, hier gibt es halt eine eigene Küche, ist aber schon so gut wie eingerichtet, bad/wc ist vorhanden?

  • Es ist erstmal richtig, dass Arbeit in Australien zu keinem Alg I-Anspruch führt. Und selbst wenn du in einem EU-Land gearbeitet hättest, entstünde daraus nicht unmittelbar ein Alg I-Anspruch. Erst wenn du auch in Dtl. mindestens einen Tag gearbeitet hast, werden die Auslandszeiten für den Anspruch mit berücksichtigt.


    Ansonsten ist es so, wie du geschrieben hast: Volle Regelleistung plus angemessene Mietkosten. Beachte, dass ein Mietvertrag mit den Eltern genauso wie mit einem Fremden abgeschlossen werden muss und die Eltern die Mieteinahmen beim Finanzamt melden.


    Und wie ist es beim Antrag, lasse ich BG und HG aus oder, da ich meine eigene BG bin? Und soll ich das Schreiben (beiderseite Erklärung das kein finanzieller Austausch stattfindet) dem Antrag gleich beilegen, oder auf Anfrage nachreichen?

  • Und wie ist es beim Antrag, lasse ich BG und HG aus oder, da ich meine eigene BG bin? Und soll ich das Schreiben (beiderseite Erklärung das kein finanzieller Austausch stattfindet) dem Antrag gleich beilegen, oder auf Anfrage nachreichen?


    Da es wie du sagst eine eignene abgeschlossenen Wohnung ist, stellt sich die Frage der Haushaltgemeinschaft eigentlich gar nicht. Du stellst deinen Antrag und legst die Mietbescheinigung bei.