Trennung steht bevor, wie geht es mit mir weiter?

  • Hallo zusammen,


    Muss gerade ne schwere Phase durchstehen, ich hoffe ihr könnt mir eure Meinung dazu sagen.


    Bin mit meiner Freundin seit 3 Jahren zusammen, wir haben einen einjährigen Sohn. Nun habe ich letzten Monat eine Eigentumswohnung gekauft für uns, und vor allem für den kleinen damit er in einer besseren Gegend aufwachst. Nun steht das bevor was nicht sein sollte : Trennung


    Vor ein paar Tagen hat er noch Geburtstag gehabt, es ist der Horror für mich, der kleine ist mein ein und alles.


    Es sieht so aus, die Wohnung ist neu, Ersterwerb, ich muss ne Rate an die Bank zahlen in Höhe von 580 €, Hausgeld 200€ + Strom.


    Da ich ja jetzt Unterhalt zahlen muss, sowohl für den Kleinen als auch für sie, wie soll ich damit jetzt leben, wie soll ich alles bezahlen, was bleibt mir, kann ich auch irgendwas beantragen wenn es knapp wird? Verdiene 2500-2700 im Monat.

  • Hallo emko,


    letzten Monat noch eine Eigentumswohnung gekauft und jetzt die Trennung? Das ist hart. Aber war die Trennung denn vor 4 Wochen noch nicht absehbar? Die Wohnung kannst Du mal gleich wieder zum Verkauf ausschreiben.


    Dein genanntes EK ist netto und in StKl.1, richtig? Dann fällt zunächst mal ein Kindesunterhalt in Höhe von 273€ an.


    Was hat denn Deine Freundin vor der Geburt gemacht und verdient? Das wäre entscheidend dafür, was ihr an Betreuungsunterhalt zustehen würde.


    LG chico

  • Hört sich hart an, ist es auch...ja ist netto, sie hat vor der Geburt bei einem Drogeriemarkt gearbeitet, hat im Monat um die 1000 Euro gekriegt...


    Kann ich denn Wohngeld beantragen? Muss ich die Wohnung wirklich verkaufen, Betreuungsunterhalt geht ja nur noch 2 Jahre dann oder nicht, danach kann sie wieder arbeiten gehen, und ich zahle nur noch für den kleinen.

  • Hallo emko,


    da hast Du recht, Betreuungsunterhalt ist mindestens bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes geschuldet. Darüber hinaus müsste die KM ihren Anspruch schon ziemlich genau begründen.


    Mal angenommen, Du hättest ein bereinigtes Netto-EK von 2.400€, dann hättest Du den o.g. Kindesunterhalt zu leisten. Dann verbleiben noch ca. 2.130€. Im Normalfall hättest Du das Einkommen, welches die KM vor der Geburt erzielte, auszugleichen. Das wären dann diese 1.000€. Sollte die KM noch Elterngeld bekommen, so wäre dieses, bis auf einen Sockelbetrag von 300€, auf diesen Anspruch anzurechnen.


    Da Den SB ggü. der KM 1.100€ beträgt, müsstest Du diese 1.000€ eventuell leisten, sollte die KM kein Elterngeld mehr bekommen.


    Das ist natürlich nur eine ganz grobe Einschätzung. Dein durchschnittliches Netto-EK müsste genau bekannt sein. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Einkommensteuererstattung/Nachzahlung? Berufsbedingte Aufwendungen? Sekundäre Altersvorsorge? Die letzten beiden sind Posten, die Dein Einkommen bereinigen/verringern können.


    Wenn es ganz schlecht läuft, dann bleichen Dir in den nächsten 2 Jahren 1.100€ im Monat. Aber wie gesagt, das ist nur ein grobe Einschätzung.


    Den Betreuungsunterhalt könntest Du dann z.B. bei der Einkommensteuererklärung angeben. Mindert dann Dein Einkommen und es gibt ordentlich was zurück.


    Sollte die KM Ansprüche geltend machen, nimmst Du Dir am Besten einen Fachanwalt für Familienrecht um diesen zu begegnen.


    LG chico