Hallo,
meine Lebensgefährtin (20 Jahre alt) steht vor folgendem Problem:
Vor ca. 1 Jahr musste sie ihre Ausbildung nach dem 1. Lehrjahr abbrechen. In der Zwischenzeit hat sie zur Überbrückung eine Vollzeitätigkeit angenommen. Sie musste sich weiterhin um eine neue Ausbildungsstelle kümmern und die Bewerbungen beim Arbeitsamt vorlegen. Nun hat sie eine neue Ausbildungsstelle gefunden, die sich aber in einen anderen Bundesland befindet. Sie bekam vom AA eine Zusage, das sie diese Ausbildung beginnen kann.
Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt wurde Umzugskostenbeihilfe beantragt. 3 Kostenvoranschläge wurden eingereicht. Erst sagt das AA das sie nur 50% der Kosten übernehmen und nach den Kostenvoranschlägen heißt es plötzlich das sie nur BIS zu 50% übernehmen würden (also auch evt. weniger).
Da die Zusage für die Ausbildung durch den Betrieb innerhalb von 1 Monat geschah, war es meiner Lebensgefährtin nicht möglich, etwas für den Umzug anzusparen (ihr Gehalt war auch grade mal knapp über der Pfändungsgrenze).
Ist das AA nicht verpflichtet, die kompletten "reinen" Umzugskosten zu übernehmen?
Wäre nett, wenn mir jemand mit seinem Wissen hier weiterhelfen könnte...