Schulgeld

  • Hallo,


    habe ich es richtig in Erinnerung, dass minderjährige Kinder von ALG II-Empfängern Anspruch auf Schulgeld (also Pauschale für Schulbedarf) 2 Mal im Jahr haben? Ich dachte, zum 1.August würde das kommen. Gibt es das noch? Und wenn ja, in welcher Höhe? Kommt das automatisch oder muss das beantragt werden?


    Lieben Gruß
    Claudy_K

  • Die Regelung des § 28 Abs. 3 SGB II ersetzt den bisherigen § 24a SGB II. Die zur Bedarfsdeckung
    zu erbringenden Leistungen dienen dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung
    von Gegenständen zu ermöglichen, die für den Schulbesuch benötigt werden. Hierzu gehören
    Schulranzen, Sportzeug sowie für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmte Materialien,
    wie Schreib-, Rechen-, Zeichen- und Bastelutensilien.
    Als Bedarf werden je Schüler jeweils zum 1. August pauschal 70 € und zum 1. Februar
    pauschal 30 € berücksichtigt.
    28.3.3 Verfahren
    Die Bedarfe werden antragsunabhängig anerkannt. Bei laufendem Leistungsbezug erfolgt die
    Berücksichtigung automatisiert im August bzw. Februar.