Hartz IV Versagung

  • Hallo!


    Ich bin neu hier, und hab über die Suchfunktion leider nichts großartiges finden können, was genau zu meiner Situation passen würde.
    Und zwar geht es um folgendes:


    Im Oktober letzten Jahres habe ich einen Job angenommen und als Küchenhilfe gearbeitet.
    Gelernt habe ich Restaurantfachfrau.
    Da das Geld aber nicht zum Leben reichte, hab ich aufstockend Hartz IV erhalten.


    Meine Lohnabrechnung habe ich immer am Ende des Monats nach Erhalt verschickt (leider nicht als Einschreiben, mein Fehler also :mad:, aber dazu später mehr), da die Fahrt zum Amt einige Zeit in Anspruch nimmt und die Öffnungszeiten leider nicht mit meinen Arbeitszeiten harmonierten....


    Da ich alleinerziehend bin, sind die Arbeitszeiten in der Gastronomie nicht wirklich prickelnd, zumal ich niemanden habe, der auch bis in die Nacht hinein auf meine Tochter aufpasst.
    Also habe ich mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und ihn um einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Bürokauffrau gebeten.


    Das alles ging sehr kurzfristig und seit Februar diesen Jahres mache ich diese Umschulung.


    Nun habe ich im April!!! ein Schreiben von der Leistungsabteilung erhalten, dass mir meine Leistungen nach §66 SGB I ab dem 01.05. versagt werden, wegen fehlender Mitwirkung.


    Ich bin natürlich sofort hin und habe gefragt was los ist, und man sagte mir, dass ich meine Lohnabrechnungen nicht eingereicht hätte... :confused:


    Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, trotz allem habe ich für Mai keine Leistungen erhalten.


    Natürlich habe ich die fehlenden Unterlagen nochmals eingereicht, diesmal persönlich mit einer Zeugin.
    Man sagte mir, die Sache würde so schnell wie möglich bearbeitet werden.


    Am 22.05. habe ich dann von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten, mit der Begründung, ich wäre seit März im Mietrückstand.
    Im Vorfeld hatte ich (Anfang Februar) bei der Arge einen Antrag eingereicht, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.
    Da das Hartz IV, dass mir überwiesen wurde im März deutlich geringer ausfiel, ging ich davon aus, dass die Miete also direkt an den Vermieter geht.


    Ich also wieder, mit Kündigung, zum Amt gerannt und gefragt was los sei, da sagte man mir, dass die Miete nicht an direkt an den Vermieter überwiesen wurde, sondern weiterhin das Geld, dass ich vorher verdiente habe als Küchenhilfe, angerechnet wurde, obwohl ich seit Februar nicht mehr dort arbeite, sondern in der Umschulung bin.
    Was ich jetzt machen soll, hab ich gefragt, daraufhin kam die Antwort: packen!


    Absolut unverständlich für mich, zumal mit dem Sachbearbeiter alles abgeklärt wurde (Kündigung etc.)


    Nun hat mir der Herr aus der Leistungsabteilung letzte Woche auf meine Mailbox gesprochen, dass die Leistungen wieder angewiesen wurden.
    Heute war kein Geld auf dem Konto, also direkt wieder zum Amt.


    Da sagte man mir am Empfang schon, dass mir keine Leistungen zustehen, solang ich die Unterlagen nicht eingereicht habe?!


    Ich werd nicht schlau aus dem ganzen.
    Ich steh nun hier, ohne Geld und ohne Dach über dem Kopf mit meiner Tochter und weiß nicht wohin mit uns und den ganzen Möbeln.


    Auf die Frage, ob ich evtl. einen Lebensmittelgutschein kriegen könnte, damit wenigstens was zu essen auf dem Tisch steht sagte man mir, dass mir das nicht zustehe, da mir auch keine Leistungen zustehen.


    Ist das tatsächlich so?
    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch?


    Ich bedanke mich im voraus schonmal für die Hilfe (auch wenn das hier vllt alles ein wenig durcheinander ist :confused:)



    Ganz liebe Grüße,


    blubbelmania

  • Hallo,


    ich kann Dir nur raten, um schnellstens auf den richtigen Weg zu kommen, da Deine Tochter ebenfalls davon betroffen ist, 10,00 €uro in einem Beratungsschein beim Rechtsanwalt zu investieren, der Dir wieder eine Perspektive gibt. Ich hatte auch erhebliche Probleme und weiß wie weit der Abschaum von Sachbearbeitern im Jobcenter geht, heute dürfen sich die Herrschaften wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ich drücke Dir die Daumen.

  • Hallo zusammen,


    zuerst einmal an Dich blubbelmania ! Es ist nicht ganz richtig, was meine Vorredner da abgelassen haben !
    Was die Miete betrifft, so ist nach dem Sozialgericht , das Jobcenter verpflichtet die Kosten für Unterkunft zu tragen !
    Was Deine Leistungen betrifft, so darf das Amt dir wegen angeblich nicht eingereichter Bescheinigung auf keinen Fall für das Kind die Unterstützung versagen !
    Und was den Anwalt betrifft, so brauchst Du den auf jeden Fall, aber er soll einen Antrag auf Beratungskostenübernahme machen, dann ist es frei für Dich !


    Wünsche Dir viel Erfolg