17 jähriges Kind in Ausbildung mit Wohnung in Wohnheim

  • Eine 17 jährige junge Frau ist in einer beruflichen Ausbildung und macht eine Mechatroniker-Lehre.
    Sie wohnt bei keinem Elternteil sondern alleine in einem Studenten-Wohnheim mit Zustimmung der Mutter. Vater und Mutter leben in 7 km Entfernung getrennt.
    Nachdem sie das Internat in der 11. Klasse nach 3 Monaten verlassen hatte, nahm kein Elternteil sie vermutlich aus Enttäuschung mehr auf.
    Ihr Nettoeinkommen liegt bei ca 450,- €/Monat.
    Die Wohnung kostet warm 230,- €.
    Sie ist in einer Notlage, da das Geld nicht reicht und die Eltern jegliche Form von Unterstützung verweigern und auch kein Kindergeld weitergeben. Es besteht seitens der Eltern kein Kontakt mehr, da sie nicht dem Wunschbild der Eltern folgte. Die Jugendliche hat die Situation zunächst akzeptiert.
    Kann man da nicht von einem Amt das fehlende Geld zum Existenzminimum sofort bekommen und das Amt holt es sich wieder bei den Eltern?
    Momentan wäre Liquidität wichtig.
    Danke
    CH

  • Sie hätte grundsätzlich Anspruch auf BAB, zu beantragen bei der Arbeitsagentur. Beim BAB wird die Unterhaltspflicht der Eltern einberechnet. Wenn die Eltern Unterhalt verweigern, kann beantragt werden, die BAB ohne Unterhaltsanrechnung zu zahlen. Das Amt holt sich das dann selber von den Eltern zurück.


    Wegen Kindergeld müsste bei der Familienkasse ein Antrag auf Auszahlung an sich selbst wegen fehlender Unterhaltszahlung der Eltern gestellt werden.


    Anmerkung: Solange sie nicht volljährig ist, besteht BAB-Anspruch nur, wenn die Ausbildungstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.

  • Danke für den Hinweis. Es handelt sich um eine Mechatronikerlehre in einem Ausbildungsbetrieb, begonnen im Oktober 2012. Lehrzeit 3 Jahre (ggf. noch Verkürzung auf 2 Jahre) regelmäßig auch Berufsschule.
    Ist da BAföG denkbar? Es ist doch eine betriebliche Ausbildung.
    Allerdings will sie ab neuem Schuljahr (August) 2013 in der Abendschule noch das Fachabitur berufsbegleitend in 2 Jahren machen. Hier ist BAföG vielleicht denkbar.

  • Also bei der Arbeitsagentur beantragt sie BAB. Wie wird da gerechnet? Anrechenbar ist Nettolohn 450,- min. 90,- € = 360,- € davon 50% annrechenbar = 180,-€.
    Wie ist der Bedarf und wonach richtet der sich? Nach Düsseldorfer Tabelle? Sie lebt nicht mehr bei den Eltern.


    Die Elternwohnungen wären in angemessener Zeit erreichbar, aber die Eltern wollen sie nicht mehr bei sich wohnen haben.


    Kann eine 17 jährige ohne Zustimmung der Eltern, das Kindergeld auf ihren Namen auszahlen lassen?. Mietvertrag und Arbeitsvertrag liegen vor.


    Benötigt man das Jugendamt?


    CH

  • ...
    Die Elternwohnungen wären in angemessener Zeit erreichbar, aber die Eltern wollen sie nicht mehr bei sich wohnen haben.
    .....


    Hallo,
    beachte bitte auch den Hinweis von GG52

    Zitat

    Anmerkung: Solange sie nicht volljährig ist, besteht BAB-Anspruch nur, wenn die Ausbildungstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.


    Zitat

    § 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen


    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur gefördert, wenn sie oder er

    1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und
    2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.


    (2) Absatz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die oder der Auszubildende

    1. 18 Jahre oder älter ist,
    2. verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
    3. mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder
    4. aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann.


    dms

  • Wenn die Ausbildungsstätte vom elterlichen Haushalt erreichbar wäre, gibts wohl eher kein BAB. Denn eine Härtefallregelung kennt das SGB III da m. W. n. nicht. Jedoch muss ja einer der Eltern das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht haben, immerhin ist das Kind minderjährig. Und natürlich sind beide unterhaltspflichtig. Wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen wollen, muss ein neuer Vormund bestimmt werden, z. B. das Jugendamt. Daher sollte man sich an dieses wenden.

  • Wenn die Ausbildungsstätte vom elterlichen Haushalt erreichbar wäre, gibts wohl eher kein BAB. Denn eine Härtefallregelung kennt das SGB III da m. W. n. nicht. Jedoch muss ja einer der Eltern das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht haben, immerhin ist das Kind minderjährig. Und natürlich sind beide unterhaltspflichtig. Wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen wollen, muss ein neuer Vormund bestimmt werden, z. B. das Jugendamt. Daher sollte man sich an dieses wenden.


    Diese letzte Antwort von Turtle 1972 erscheint mir am logischsten.
    Zumindestens die Mutter hat noch das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht (beim Vater weiß ich es nicht).
    Nur beim Vater kann sie nicht mehr wohnen, da sie das Internat abgebrochen hat.
    Die Mutter will sie nicht mehr bei sich haben, da ihr die Berufswahl Mechatronikerin nicht gefiel. Es könnten ja abends im Gäste WC das Handtuch nach Motoröl riechen und die Tochter könnte ja auf die Idee kommen nach 21:00 Uhr noch mit Licht zu lernen. Nur bei der Mutter muß um 21:00 das Licht aus sein, so ihre Maßgabe und ein nach Öl riechendes WC-Handtuch kann sie sich nicht vorstellen. Das Kind nahm einen Anlauf bei Ihr vorübergehend zu wohnen, aber sie lehnte das minderjährige Kind ab. Also die Eltern nehmen unüblich für Eltern beide die elterliche Sorge nicht mehr wahr. Das Kind hat sich jetzt an das Jugendamt gewandt. Kann man davon ausgehen, dass jetzt alles von alleine seinen Lauf nimmt?
    Ersatzsorgerecht, Kindesunterhalt von den Eltern mit Kindergeldeinrechnung. Nur sie hat den Schritt schon vor 3 Monaten getan, aber es kam zu keinerlei Geldüberweisungen vorab, die später von den Eltern zurückgefordert werden. Müßte man da nicht vorab Liquidität erhalten um leben zu können? Benötigt man einen Anwalt zur Beschleunigung. Irgendwie habe ich das Gefühl das geht alles ungeheuer schleppend.

  • Das Jugendamt zahlt kein Geld. Es regelt im Namen des Kindes die elterliche Sorge, mehr nicht. Mittels Beistandschaft könnte sie ihren Unterhalt gegenüber den Eltern durchsetzen. Schneller dürfte das aber mittels eigenem Anwalt gehen.


    Ich halte es im Übrigen nicht für angebracht, die User hier erst rätseln zu lassen und dann erst damit rauszurücken, wie weit die Sache schon gediehen ist!!!!!

  • Antwort an Turtle.
    OK es wird jetzt mit einem Anwalt erfolgen, da dies der schnellere Weg nach Aussage ist.


    Ich verstehe ihren letzten Satz: ......wie weit die Sache schon gediehen ist...... Nur es gibt einen Grund für die allgemeine Vorgehensweise:
    Sie sagen ja selbst das Jugendamt regelt die elterliche Sorge, zahlt jedoch kein Geld und das ganze schleppt sich jetzt schon seit Oktober 2012 hin.
    Aber wenn ein Mensch nicht genug Geld hat, seit Okt 220,-E netto im Monat, dann muss es doch irgend eine Instanz in unserem Staat geben, z.B. das Sozialamt oder die Arge oder wer auch immer, die vorab mtl. die Differenz zum Existenzminimum auszahlt, damit die Person leben kann. Eine andere Frage ist die elterliche Sorge und von wem sich das zuständige Amt das Geld wieder zurückholt. Um die Frage der Versorgung zu klären, denke ich war der Aufbau meiner Fragen folgerichtig, um nichts zu übersehen und auch ihr Hinweis auf den Anwalt führt noch nicht direkt zur Liquidität. Ihren Part Jugendamt und Anwalt habe ich voll verstanden und danke Ihnen. Irgend etwas fehlt jedoch noch, da das Jugendamt nicht für die monetäire Versorgung zuständig ist, es ist die Frage nach der Differenzzahlung in Notlagen für Betroffene. Und hier ist überhaupt nichts weit gediehen und es fehlt jeglicher Ansatz in der Kommunikation.

  • Nein, die gibt es in dem Fall eben nicht, weil ja die junge Dame dem Grunde nach BAB-förderfähig ist. Das Jugendamt hätte ihr z. B. betreutes Wohnen oder so finanzieren können. Darüber hinaus hätte sie schon seit Monaten ihren Unterhaltsanspruch durchsetzen müssen. Oder sich wenigstens das Kindergeld abzweigen lassen können. Offensichtlich weiß ja die Kindergeldkasse gar nichts davon, ansonsten muss nämlich bei einem minderjährigen Kind, das bei keinem der Eltern wohnt, erstmal bestimmt werden, wer jetzt kindergeldberechtigt ist.

  • Danke für Ihre schnelle Antwort.
    Also es handelt sich um eine ganz normale Jugendliche auf dem Weg vom Kind zur Frau.
    Sie sagen dem Grunde nach ist sie BAB-förderfähig, aber ich habe im Vorspann gelernt in ihrem Fall doch nicht, wegen der räumlichen Nähe zu den Elternhäusern.
    Sie ist von Anfang an mit dem Jugendamt in Kontakt. 3 Monate lebte sie noch bei den Eltern des Freundes und dann im Studentenheim.
    Ich kenne Sie über die Mutter seit sie 11 Jahre alt ist. Als im Okt. 2012 die Situation eintrat, dass sie nicht mehr in das Internat ging, habe ich als Außenstehender, der die Situation sah und der auch sah, dass es keine Assistenz von den Eltern gibt, mit ihr gesprochen und ihr eine Brücke zur Wunschlehre gebaut, als sie bei der Mutter des Freundes im Jan nicht mehr sein sollte und ihre Mutter sie nicht aufnahm, habe ich ihr bei einer Studentenwohnheimsuche geholfen. Die Mutter hat den Mietvertrag unterschrieben. Dann half ich ihr mit Fahrrad, Notebook und Handy. Somit war sie ausgerüstet. Ich wurde somit vorübergehend zum nicht amtlichen Betreuer. Räumlich wohne ich 50 km entfernt. Nur ich möchte das begonnene beenden.
    Es gab einen Jungendamttermin mit der Mutter des Freundes, wo sie wohnte und ich meine auch im Beisein ihrer Mutter. Kurz danach wollte die Mutter des Freundes innerhalb 8 Tage den Umzug. Nur die Mutter wollte sie nicht. So habe ich schnell eingegriffen mit der Mietwohnung. Das ging so schnell, so dass die Situation betreutes Wohnen gar nicht mehr diskutiert wurde und die Tochter erleichtert war einen Raum zu haben bei dem sie gewollt ist. Wenn betreutes Wohnen noch ein Thema ist, so könnte man das sicher noch einmal diskutieren. Aber wenn doch betreutes Wohnen oder so finanziert wird, wieso erhält sie dann keinen Zuschuß zu ihrer Wohnung.
    Sie war stehts im Kontakt mit der Bearbeiterin, die ihr auch wohl gesonnen war, dann erfolgte jedoch ein Wechsel mit vielen Vertöstungen, so ihre Schilderung.
    Sicher hätte sie seit Monaten den Unterhaltsanspruch juristisch durchsetzen müssen, aber wissen sie was es für ein Kind bedeutet, gegen seine Eltern zu klagen, derweil es immer noch die Hoffnung hat irgendwie unterstützt zu werden. Ihr Körper zeigte viele Reaktionen wie heftige Nacken und Rückenschmerzen,
    Attaken mit rassendem Herz und mehrfachem umkippen in der Werkstatt.
    Mit dem Kindergeld hatte ich sie früh angesprochen. Sie war dort und sie hat mir heute noch einmal bestätigt, dass die Kindergeldkasse das Geld nicht von den Eltern auf sie übertragen will. Ich habe sie schon öfter darauf hingewiesen, dass da irgend etwas nicht stimmt. Sie sagt, dass sie keine Zustimmung erhält.
    Ihren Worten zu folgen, wer ist denn jetzt berechtigt für das Kindergeld und wer legt das fest.
    Und wir haben gleiches Thema, es vergeht Zeit nur welche ambulante Stelle ist denn in so einem Fall zustängig, dass das Existenzminimum gesichert ist?


    HC

  • Nochmal: niemand. Wenn man vorschnell eine eigene Wohnung anmietet, dann gibt es keinen Ausfallbürgen. Insoweit ist es ja nett, dass du helfen willst, aber wie hattest du dir das denn vorgestellt. "Ich miet ihr mal nen Zimmer an, irgendwer wirds schon zahlen."? Das ist doch keine Hilfe.


    Sie war beim Jugendamt, da hätte man sich erstmal anhören sollen, was das Jugenamt für Hilfe bietet.

  • Also die Mutter war sehr gestresst, dass kein Zimmer da sei und sie meinte auch vor Anmietung, ich könne ja gefälligst helfen eins zu finden, da ich auch bei der Lehre fündig geworden sei. Gesagt getan, ich fand etwas, die Tochter ging da hin, dann zur Mutter, diese stimmte zu, hat unterschrieben und es gefiel ihr auch die Wohnheimlage und die Miete. Ich habe nichts angemietet, was sonst wer bezahlen soll. Meine Assistenz passte zu den Vorgaben der Mutter und zu dem Bedürfnis der Tochter. Aus der Ferne fand ich das Wohnheimzimmer im Internet und habe es der Tochter zur Klärung mitgeteilt. Vorschnell angemietet hätte in diesem Fall die Mutter, also gibt es für sie nach ihrer Darstellung keine Ausfallbürgen. Also ist hier die Mutter gefordert. oder?
    Sicher war sie beim Jugendamt, aber die Mutter des Freundes setzte zum Auszug eine Frist von 1 Woche und die Mutter wollte sie nicht wieder bei sich haben.
    Da kommt Stress auf. Sollte sie bis zur Klärung unter der Brücke schlafen. Sie kann ja heute das Wohnheim immer noch verlassen.

  • Auf diesen Punkt mit Kindergeld erbitte ich noch eine Antwort. Wie ist das jetzt?


    Mit dem Kindergeld hatte ich sie früh angesprochen. Sie war dort und sie hat mir heute noch einmal bestätigt, dass die Kindergeldkasse das Geld nicht von den Eltern auf sie übertragen will. Ich habe sie schon öfter darauf hingewiesen, dass da irgend etwas nicht stimmt. Sie sagt, dass sie keine Zustimmung erhält.
    Ihren Worten zu folgen, wer ist denn jetzt berechtigt für das Kindergeld und wer legt das fest.

  • Hallo Turtle1972,


    sind sie verstummt? Erst treten sie in nicht richtiger Verfolgung des Ablaufes mir ans Bein und dann nehmen sie zu den 2 wichtigsten Fragen keine Stellung.
    1. selbst wenn das Kind vom Jugendamt in betreutes Wohnen gekommen wäre, das Jugendamt jedoch kein Geld auszahlt, woher hätte es dann seinen Kindesunterhalt bezogen (auch das Kindergeld), da die Eltern Beides vehement verweigern.
    2. Wer legt fest wer das Kindergeld bekommt?


    Wen alles versagt, sie sagten ja niemand ist zuständig, würde ein minderjähriger Mensch dann im Grenzfall, wenn betteln, misslingt verhungern?

  • Ich wusste nicht, dass es hier ein Anrecht auf Antwort gibt. Ich bin es leid, immer und immer wieder dasselbe zu antworten, was du anscheinend nicht höären willst, weil es dir nicht gefällt. Bzgl. Kindergeld lese man in § 64 EStG. Und wenn ihr das Jugendamt Betreutes Wohnen bezahlt hätte incl. Ernährung, dann hätte sie ja wohl immer noch ihr Ausbildungsgeld gehabt. Das sollte doch wohl reichen, nee?!

  • Danke wir können uns verabschieden.
    Eine schnelle Antwort zu Kindergeld bekam ich nicht und werde jetzt nachlesen. Vielleicht braucht sie einen Anwalt.
    Ich werde ihr raten zum Jugendamt zu gehen, betreutes Wohnen zu beantragen und keine Miete mehr zu bezahlen.
    Dann muß sie das Wohnheim verlassen und das Jugendamt sorgt irgendwie für sie.
    Das ist wohl die Antwort oder?


    Ich danke Ihnen allen für die engagierte Mitarbeit


    CarlosHelmut