Urlaubsgeld

  • hallo zusammen,


    folgende situation: mein partner geht arbeiten verdient aber jedoch nicht genug für uns. haben ein kind. so das wir jeden monat eine aufstockung bekommen (280euro) jetzt hat er diesen monat ca. 800 euro urlaubsgeld bekommen. rechnen die das komplett an?!?! weil wenn unsere nebenkostenabrechnung vom haus kommt, dürfen wir immer einen teil behalten (sofern wir was zurück bekommen). die rechnen das dann durch 3! machen die das auch beim urlaubsgeld also 800:3 = ca. 266,00 ?!?! darf mein Partner das dann behalten`?? oder wird das komplett angerechnet?


    danke für eure hilfe :)


    schönen abend noch :)

  • Merke,


    WENN ALGII-Aufstocker, die wohlgemerkt VOLLZEIT arbeiten gehen, Urlaubsgeld bekommen, wird es enteignet.
    ALGII-Aufstocker sollen arbeiten bis sie verrecken, KEINE Erholung bekommen (gesetzlich verboten), es ist nicht notwendig.
    Ebenfalls wenn Aufstocker Weihnachtsgeld bekommen, es wird enteignet.
    Wo kommen wir dann hin, wenn ALGII-Aufstocker bei VOLLZEIT-Arbeit für seine/ihre Kinder zu Weihnachten nur eine einzge Marzipankartoffel kaufen. Dieses Geld ist absolut notwendig für die notleidenden Banker, die Millionen als Bonus für die Verantwortlichekit der Wirtschaftskrise bekommen.


    Solche verbrecherischen Gesetze herrschen in Deutschland. Diese sind von CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne VORSÄTZLICH so festgelegt worden.
    Sollte jetzt auch noch einer dieser Aufstocker aufmucken, und eventuell jetzt seiner Arbeit nicht mehr nachkommen, wird er von diesen 5 Parteien umgebracht.
    Er wird bis auf 0 Sanktioniert (auch das hat der deutsche Bundestag zu 90% der Mitglieder legitimiert = ich spreche von Massenmord), 0-Sanktioniert bedeutet, 3 Monate weder Essen noch Trinken, selbst Wasser und Brot ist praktisch gesetzlich verboten.
    NUR WENN der snaktionierte eine schwere Straftat begeht, DANN darf er wieder überleben, sonst wird er umgebracht.
    Über solche Gesetze kann ich nur den Kopf schütteln, von Demokratie ist nichts mehr übrig, da Massenmord gesetzlicher Befehl ist!!


    Gruß
    Ernie

  • Es sind ja wohl dann erstmal die netten Arbeitgeber, die dann offensichtlich so wenig zahlen, dass jemand trotz Vollzeitarbeit seine Familie nicht ernähren und ihr keine zusätzlichen Wünsche erfüllen kann.


    Schaffen wir ALG 2 ERSATZLOS ab. Mal sehen, ob dann dein Vollzeit arbeitender Mensch MEHR von seinem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hat und das Geld dann BESSER für besagte Marzipankartoffel reicht.


    So, frei nach der Logik: Ohne ALG 2 habe ich meinen Lohn für mich... haha...


    Denk mal drüber nach, vielleicht findest du dann die wahren Schuldigen.

  • @Ernie
    Hast du schon früher über eine schwere Straftat nachgedacht, als du als kleines Kind mal so frech warst, das dir deine Eltern das Taschengeld sanktioniert hatten ???:mad:
    Hast du deine Bildung vergessen ??? Seit Millionen von Jahren war es im Tier- und Pflanzenbereich so: Anpassen oder aussterben!
    Apropos Bildung: Auch wer vom Netto wegen ALG 2 oder Unterhaltspflicht etwas abgezogen bekommt, dem verbleibt immer noch das ganze Leistungspaket der gesetzlichen Sozialversicherungen vom Ursprungsbrutto. Von Enteignung kann keine Rede sein.
    Ich selbst war letztes Jahr auch mal kurz Aufstocker. Hatte jedoch pflichtbewusst alles getan, um meinen restlichen Hilfebedarf zu verringern: Bewerbungen auf besser bezahlte Stellen, Anmeldungen auf Nebenjobs, Urlaubsabgeltung auszahlen lassen statt Urlaub zu nehmen, bezahlte Überstunden gemacht bis alles fertig war und natürlich echt alles gegeben, um beim "Kunden" übernommen zu werden.
    Weil ich so lieb, brav und fleißig war gab es keine Geldkürzung und einen 2 - Jahresvertrag. Hat sich doch gelohnt, oder ?:o

  • bla,


    ich war auch schon Aufstocker, aber das:


    Hast du schon früher über eine schwere Straftat nachgedacht, als du als kleines Kind mal so frech warst, das dir deine Eltern das Taschengeld sanktioniert hatten


    ist etwas völlig anders, als für 3 Monate zu 100% sanktioniert zu werden (Lebensmittelgutscheide sind eine KANN-Leistung, keine MUSS-Leistung).
    Auch wenn mir das Taschengeld sanktioniert wurde, habe ich zu Essen und Trinken bekommen. Bei Sanktionen auf 100% ist das NICHT der Fall. Man sollte schon die Relationen sehen.


    Urlaubsgeld ist für alle Bürger für den Urlaub (manche geben es für etwas anderes aus, das ist aber jedem persönlich überlassen)
    Urlaubsgeld von Aufstockern MUSS für den Regelsatz bzw. die Miete verwandt werden, weil es genau dafür verrechnet wird, für Urlaub ist es nicht möglich, es ist im Regelsatz nicht vorgesehen.


    Weihnachtsgeld ist für alle Bürger für Weihnachten (mache geben es für etwas anderes aus, wie oben)
    Weihnachtsgeld von Aufstockern MUSS für den Regelsatz bzw. die Miete verwandt werden, weil es dafür verrechnet wird, für Weihnachten ist es nicht möglich.


    Da immer noch kein Mindestlohn in Deutschland bundesweit herrscht, sind diese Möglichkeiten gegeben. Für die Rahmenbedingungen eines Mindestlohnes (Untergrenze Existenzminimum = darunter darf niemand zu Arbeit gezwungen werden, auch von den Jobcentern nicht) ist aber die Regierung verantwortlich. Sie kann eine Untergrenze festlegen (Als Sittenwidrigkeitsgrenze festgelegt).


    Es gab auch früher Ausnehmeregelungen z.B. bei der Lohnsteuer (ein Teil des Weihnachtsgeldes war steuer- und sozailabgabenfrei).
    Solche Möglichkeiten der Festlegung hat jede Regierung. Es wird aber nicht gemacht.
    Ich spreche ja von verbrecherischen Gesetzen, das hat mit Bildung nichts zu tun.
    Ich gehe nach dem gesunden Menschenverstand und auch Logik vor:
    Urlaubsgeld ist für Urlaub
    Weihnachtsgeld ist für Weihnachten
    Kindergeld ist für die Kinder (Sollten Kinder in HartzIV-Familien leben und selbst Einkommen haben, werden sie künstlich zu HartzIV-Empfängern gemacht, nämlich der Betrag, der über dem NICHT ausreichenden HartzIV-Betrag liegt, wird vom Kindergeld enteignet, im Anschluß daran, weil jetzt HartzIV nicht reicht, über das Bildungspaket wie gnadenhaft "gegeben".
    Auch wenn seit 1.1.2008 das Unterhaltsrecht geändert worden ist, das Kindergeld Einkommen des Kindes = Eigentum des Kindes ist, ändert das nichts an der Tatsache, das überschüssiges Kindergeld den NICHT ausreichend vorsorgten Kindern wieder enteignet wird.
    Hier wird das Eigentumsrecht der Kinder durch sozialrechtliche Vorschriften beschnitten.
    Reiche Kinder dürfen den kompletten Lohn behalten UND das komplette Kindergeld
    Arme Kinder wenn sie Einkommen haben das komplette Kindergeld abgeben.
    WARUM??
    Kindergeld ist für die Kinder und nicht für die Erwachsenen, damit der Staat sich dadurch praktisch das Kindergeld wiederholt, weil es dann für die Erwachsenen weniger HartzIV zahlen muß.
    Bei der ganzen Verrechnung darf man nicht vergessen:
    Es gibt ein "sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum", in dem alles enthalten ist und mit dem alles möglich ist, in Höhe von ca. 650€ im Durchschnitt.
    Dieses ist gültig für HartzIV-Empfänger/Grundsicherungempfänger.
    Es gibt das normale Existenzminimum, das beträgt 1029€, ab 1.1.2013 = 1050€, das ist für die normale Menschen .
    Sollten HartzIV-Empfänger arbeiten haben sie zwar mehr als diese 650€, bekommen aber soviel verrechnet, das sie das Existenzminimum eines Menschen (1029/1050€) NIE erreichen können!!
    Hier läuft meiner Meinung nach einiges schief.


    Gruß
    Ernie

  • Hallo Jones,


    Dann sollte sich dein Missgefallen aber gegen die Wirtschaft und deren Bosse, bzw. einen Teil der Wirtschaftsbosse richten. Denn in der Wrtschaft wird allzuoft ALG II als verkappten Lohnkostenzuschuss betrachtet. Richtig, damit werden de facto die Personalkosten subventioniert.


    Eine am 13.05. in der ARD ausgestrahlte Reportage erhärtet eben diese Feststellung.


    http://programm.daserste.de/pages/programm/detailArch.aspx?id=323D517EBC23BA3154B9A574757BBE10


    Natürlich ist die Politik nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen. Aber ursächlich liegt die Verantwortung hierfür in der Wirtschaft. Und somit bekommt ein Werbeslogan "Geiz ist Geil" eine ganz andere Gewichtung.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Zitat

    Es sind ja wohl dann erstmal die netten Arbeitgeber, die dann offensichtlich so wenig zahlen, dass jemand trotz Vollzeitarbeit seine Familie nicht ernähren und ihr keine zusätzlichen Wünsche erfüllen kann.


    naja, aber es ist ja nun auch mal so, dass die familiären umstände beim aufstocken auch eine rolle spielen.ein familienvater mit3 kindern und einer nicht erwerbstätigen frau müsste dann schon ordentlich was verdienen um unabhängig von hartz4-zuschuss zu sein. ein singlehaushalt dagegen reichen da schon 8 bis 9 € die stunde. soll denn ein arbeitgeber nun den familienvater einen deutlich höheren lohn zahlen? dann stellt er in zukunft nur noch singles ein.