Hallo,wir haben folgendes Problem:
Meine Frau und Ich haben uns getrennt,sie bleibt mit unseren 2 Kindern in der alten Wohnung und ich werde ausziehen.Da wir ergänzend Hartz IV beziehen stellt sich mir jetzt die Frage ob der Mietvertrag geändert werden muss da wir ihn beide unterschrieben haben oder reicht es wenn wir dem Jobcenter meine Ummeldebestätigung vorlegen??
-
-
Zwei Dinge:
1) Änderungsmitteilung bzgl. Deines Auszuges an das Jobcenter
2) Den Vermieter per Einschreibebrief über Deinen Auszug informieren.Deine Ehefrau betreffend ist für das Jobcenter kein neuer Mietvertrag erforderlich.
-
Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich. Deinem Vermieter musst da aber bescheid geben.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-