Zuzahlung bei nicht angemessener Wohnung - was zählt als Grundlage?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich hoffe ihe könnt mir helfen. Ich bewohne z.Zt. mit meinen 2 Kindern (14 und 10) eine 65m² Wohnung und habe bereits die Zusage, mir eine grössere Wohnung zu suchen. (Musste damals in die kleine Wohnung ziehen, da ich mit den Kindern bei meinem Ex-Freund dringendst raus musste)
    Dies gestaltet sich schon als schwierig hier in der Gegend. Nun habe ich eine gefunden, welche aber nicht angemessen ist.
    Da ich aber auch auf 400,- Basis arbeiten gehe, ist es mir möglich, diese Differenz von ca 80,- (Gesamtüberschuss aus KM,NK und HK) über dem Maximalsatz tragen zu können.


    Die Wohnung liegt in einer anderen Kommune.


    Nun habe ich 2 widersprüchliche Aussagen.
    Die Dame des JC in der neuen Kommune sagte, dass es natürlich möglich ist, dass ich die Wohnung zum Maximalsatz genehmigt bekomme und die überschüssigen Kosten mir vom RS abgezogen werden, so dass die Miete komplett direkt an den VM geht.
    Die Dame des JC der Kommune wo ich NOCH wohne, sagte jedoch, dass dann nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen werden und nicht die maximal zulässigen der dortigen Kommune, wo sie auch zweimal die Woche tätig ist.


    Was stimmt denn nun? Denn die Genehmigung des Umzugs erfolgte ja aus dem Grund, dass die jetzige Wohnung zu klein ist, sprich natürlich wird die nächste teurer.


    Ich habe bereits eine Einkommen/Ausgaben aufstellung gemacht um aufzuzeigen, dass es mir sehr gut möglich ist, die Differenz zu zahlen.
    Dadurch der Vermieter gleich ist (Genossenschaft) muss auch keine neue Kation gestellt werden und Umzugskosten mache ich auch nicht geltend.


    Zumal ich ja, nicht wieder umziehen möchte, sobald sich meine Stelle in eine Vollzeitstelle wandelt (schriftliche Zusage bereits da, jedoch ist der Termin nur vage zu benennen, kann noch 9 Monate dauern)
    Auch da kann ich dann die Wohnung alleine halten.


    Ich hoffe ihr könnt da ein wenig Licht in das Dunkel bringen :)


    LG

  • Die Aussage der Dame der neuen Kommune ist richtig. Einziger Nachteil: Im Falle einer Nebenkosten-Nachforderung des Vermieters übernimmt das JC diese nicht zu 100%. Deine Aufstellung wird wohl kaum von Nöten sein ;-)

  • Danke, dann wage ich es mich mal, leise zu freuen :)
    Das mit den Nebenkosten ist mir bewusst, wobei die Genossenschaft diese zum Glück hoch ansetzt um eben Nachzahlungen zu vermeiden (Bisher immer mit Guthaben aus der Abrechnung)
    Die Aufstellung habe ich zum einen natürlich für mich gemacht ob es gut hin haut und auch um dem JC zu zeigen, das ich da nicht überstürzt handel, sondern dies alles wohl überlegt und für mich machbar ist.