Hi,
mein Vater bekommt derzeit ALG II und beantragt eine Grundsicherung im Alter, da er bald 65 ist. Beim Sozialamt muss er nur noch den Einstellungsbescheid ( =letzter Leistungsbescheid bis zum Oktober ) vom Arbeitsamt vorlegen. Heute hat mein Vater den bekommen aber anbei eine Aufforderung, einen Rentenbescheid nach Erhalt bis zum Juli vorzulegen. Klingt für uns komisch, da wir erstens keinen Rentenbescheid erwarten ( das ist zum "Nach erhalt" ), zweitens mein Vater keinen Anspruch auf Rente hat ( da die Wartezeit nicht erfüllt ist ) und zweitens wir nicht verstehen, wozu das Arbeitsamt diesen überhaupt braucht, während das Sozialamt es nicht braucht. Und wenn ich den nicht vorlege, droht das Arbeitsamt, Leistungen zu kürzen. Hmmm... Kann mir überhaupt die Logik erklären und sagen, was man von meinem Vater überhaupt wi mein Vater bekommt derzeit ALG II und beantragt eine Grundsicherung im Alter, da er bald 65 ist. Beim Sozialamt muss er nur noch den Einstellungsbescheid ( =letzter Leistungsbescheid bis zum Oktober ) vom Arbeitsamt vorlegen. Heute hat mein Vater den bekommen aber anbei eine Aufforderung, einen Rentenbescheid nach Erhalt bis zum Juli vorzulegen. Klingt für uns komisch, da wir erstens keinen Rentenbescheid erwarten ( das ist zum "Nach erhalt" ), zweitens mein Vater keinen Anspruch auf Rente hat ( da die Wartezeit nicht erfüllt ist ) und zweitens wir nicht verstehen, wozu das Arbeitsamt diesen überhaupt braucht, während das Sozialamt es nicht braucht. Und wenn ich den nicht vorlege, droht das Arbeitsamt, Leistungen zu kürzen. Hmmm... Kann mir überhaupt die Logik erklären und sagen, was man von meinem Vater überhaupt will?