Komische Aufforderung vom Arbeitsamt

  • Hi,


    mein Vater bekommt derzeit ALG II und beantragt eine Grundsicherung im Alter, da er bald 65 ist. Beim Sozialamt muss er nur noch den Einstellungsbescheid ( =letzter Leistungsbescheid bis zum Oktober ) vom Arbeitsamt vorlegen. Heute hat mein Vater den bekommen aber anbei eine Aufforderung, einen Rentenbescheid nach Erhalt bis zum Juli vorzulegen. Klingt für uns komisch, da wir erstens keinen Rentenbescheid erwarten ( das ist zum "Nach erhalt" ), zweitens mein Vater keinen Anspruch auf Rente hat ( da die Wartezeit nicht erfüllt ist ) und zweitens wir nicht verstehen, wozu das Arbeitsamt diesen überhaupt braucht, während das Sozialamt es nicht braucht. Und wenn ich den nicht vorlege, droht das Arbeitsamt, Leistungen zu kürzen. Hmmm... Kann mir überhaupt die Logik erklären und sagen, was man von meinem Vater überhaupt wi mein Vater bekommt derzeit ALG II und beantragt eine Grundsicherung im Alter, da er bald 65 ist. Beim Sozialamt muss er nur noch den Einstellungsbescheid ( =letzter Leistungsbescheid bis zum Oktober ) vom Arbeitsamt vorlegen. Heute hat mein Vater den bekommen aber anbei eine Aufforderung, einen Rentenbescheid nach Erhalt bis zum Juli vorzulegen. Klingt für uns komisch, da wir erstens keinen Rentenbescheid erwarten ( das ist zum "Nach erhalt" ), zweitens mein Vater keinen Anspruch auf Rente hat ( da die Wartezeit nicht erfüllt ist ) und zweitens wir nicht verstehen, wozu das Arbeitsamt diesen überhaupt braucht, während das Sozialamt es nicht braucht. Und wenn ich den nicht vorlege, droht das Arbeitsamt, Leistungen zu kürzen. Hmmm... Kann mir überhaupt die Logik erklären und sagen, was man von meinem Vater überhaupt will?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sozialamt nicht wissen möchte, ob er Anspruch auf Altersrente hat und in welcher Höhe. Das ist eine vorrangige Leistung. Auch dort wird er einen Bescheid der Rentenstelle vorlegen müssen. Wenn nicht heute, dann später. Und wenn es eben nur ein Ablehnungsbescheid ist.


    Beim Jobcenter will man vielleicht schauen, ob er nicht schon in Rente gehen kann, bevor er 65 wird. Notfalls fragt eben nach, wofür das benötigt wird.

  • Wenn die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist, gibt es keine monatliche Rente, keine sich vielleicht anschließende Witwenrente.
    Aber es gibt dann für die in 1 bis 59 Monaten gesammelten Ansprüche eine einmalige Abfindung. Ich gehe davon aus, das jetzt alle Stellen auf diesen Bescheid warten. Und auf das Geld.