Elterngeld und Hartz 4

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage..
    ich beziehe im Moment Hartz 4 und hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, Teilzeit 400,01 €) gehabt, der bis zum Mutterschutz ging.
    Nun würde ich 300 Euro Elterngeld bekommen. Habe gelesen, dass bis 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei sind... aber das Jobcenter rechnet diese voll an. Ich das richtig? Oder bin ich da falsch informiert?

  • Das ist falsch. Wobei ich glaube, dass da beim Elterngeld was falsch gelaufen ist, denn dein Elterngeld müsste 388 Euro betragen:


    http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=2155


    Zitat

    War das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, dann wird die Einkommensersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt der Satz um einen Prozentpunkt. Wer zum Beispiel bei der Geburt seines Kindes 400 Euro in einer geringfügigen Beschäftigung verdiente und diese nach der Geburt aufgibt, erhält 388 Euro als Elterngeld.


    Anscheinend hat die Elterngeldstelle das Elterngeld gar nicht auf Basis deinen Lohnes berechnet, sondern dir -wie wenn du nicht gearbeitet hättest- den Grundbedarf gegeben. Und da das Jobcenter aus dem Elterngeldbescheid dann keinen Betrag herauslesen konnte, in welcher Höhe das Elterngeld auf Erwerbseinkommen beruht, hat es natürlich alles angerechnet.

  • Ja, beim ALG 2 sind dann eigentlich xxx Euro (maximal 300) frei. Aber wenn die Elterngeldstelle gar nicht auf Lohngrundlage berechnet hat, dann musste das ja falsch laufen. Und danach siehts halt aus, wenn du nur 300 Euro Elterngeld bekommst, obwohl es wegen deinem 400 Euro Job höher sein müsste.


    Was steht denn in der Berechnung des Elterngeldbescheides bzgl. Lohn?

  • Da steht.. :


    Einnahmen nicht selbstständige Arbeit: 400,01 Euro
    abzügl. Arbeitnehmerpauschale: 83,33 Euro
    Ergebnis: 316,68 Euro


    dann abzügl- der Sozialabgaben sind es nur noch 232.68 Euro


    und der Mindestbetrag von 300 Euro wird dann letztendlich gezahlt..

  • Auch das:


    Da steht.. :


    Einnahmen nicht selbstständige Arbeit: 400,01 Euro
    abzügl. Arbeitnehmerpauschale: 83,33 Euro
    Ergebnis: 316,68 Euro


    dann abzügl- der Sozialabgaben sind es nur noch 232.68 Euro


    und der Mindestbetrag von 300 Euro wird dann letztendlich gezahlt..


    ist falsch!
    Die 83,33€ ist der Betrag, der nicht versteuert werden muß! Das hat mit dem Nettolohn nichts zu tun.
    Dein Nettolohn ist 400,01 minus 84€ Sozialabgaben = 316€
    Von diesem Lohn muß das Elterngeld berechnet werden.
    Nochmals: Die Arbeitnehmerpauschale hat lediglich mit der steuerpflichtigkeit was zu tun, in der Berechnung des Elterngeldes aber nichts!!


    Neben der Falschberechnung durch das Jobcenter ist sogar noch zusätzlich der Elterngeldbescheid falsch!!