Hallo,
ich wohne seit 1 1/2 Jahren in einer kleinen Wohnung. Nach dem ich mich vor 8 Monaten anfing mich zu beschweren aufgrund eines undichten Fensters, Schimmel im Bad und der kaputten Waschmaschiene (Teil des Mietgegenstandes) bekam ich zuerst mündlich und dann schriftlich die Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen.
Der Vertrag war befristet mit keiner Zeitangabe.In der Kündigung war mein Fehlverhalten aufgeführt, 3 malige Ruhestörung Nachts und der Rückstand einer halben Monatsmiete.In den 6 Wochen habe ich keine neue Wohnung gefunden darauf hin wurde mir 3 Monate zeit gegeben.Ich hatte immer noch keine bekommen. Ich redete mit meinem Vermieter und er sagte ich könne hier Wohnen bleiben nur sowas wie damals dürfe nicht mehr passieren. Der Rückstand war ausgeglichen und ich habe mir Kopfhörer gekauft.Dennoch ging das geekel der Nachbarn weiter. Sprüche wie " bist du immer noch hier " und laute Musik ihrerseits waren da noch das harmloseste.
Dann im April ging es mir zuweit und ich habe mich mehrfach beschwert über alles was nicht in Ordnung war worauf mir gesagt wurde " Dann such dir doch ne neue Wohnung ".
Jetzt nachdem ich gestern nach Abflussreiniger gefragt habe da der Abfluss in der Dusche dicht ist dauert es meinem Vermieter scheinbar zu lange und er hat mir eine Frist bis zum 1.7 gesetzt.
Meine Frage: Ist die Kündigung noch Wirksam und welche Behörde hilft mir nicht auf der Straße zu landen?
Bin seit Mitte April AlG1 Empfänger mit 690 euro gesammt. Danke
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Zitat
Jetzt nachdem ich gestern nach Abflussreiniger gefragt habe da der Abfluss in der Dusche dicht ist
Soll das ein Witz sein? Und wenn die Gardinen schmutzig sind, fragst du wohl nach Gardinenweiß?!
Dir wird keine Behörde helfen. Geh zu einem Anwalt für Mietrecht. Ich wage es zu bezweifeln, dass die Kündigung jemals wirksam war, so ganz ohne Abmahnung wegen der Ruhestörung. Eine halbe fehlende Monatsmiete ist eh kein Kündigungsgrund.
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Was meinst du, wofür der Vermieter noch alles zuständig ist? Meinen Vermieter nach Abflussreiniger zu fragen, also auf die Idee bin ich noch nie gekommen. Ein bisschen Eigeninitiative dürfen auch Vermieter verlangen. Ansonsten sehe ich das so wie Turtle1972, wobei ich denke, dass du vielleicht noch aufstockend ALG II beantragen kannst.
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Eher Wohngeld.
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Danke,
der Abfluss ist schon seit Einzug nicht richtig frei.
Ich habe auch nach einem Pümpel gefragt. Das sollte nur verdeutlichen das ich den Mann um nichts mehr bitten kann und wenn ich mich beschwere oder nach etwas frage spielt er die "hau doch ab" Karte.
In den Letzten Monaten kamen zwei Briefe von Randstad nicht an, wenn Krach im Haus ist hört er nichts davon und behauptet wiederholt ich hätte Verfolgungswahn! Also noch weiß ich was ich höre und sehe aber wenn das hier so weitergeht bekomm ich echt noch n Knax. Bei dem Schimmel und dem defeckten Fenster wird auch nichts gemacht, doch das Fenster wurde vor 4 1/2 Monaten mit Bitumen zu gekleistert (Schrägdach). Ich habe hier schon genug aus Eigeninitiative gemacht. -
Auch dieser Absatz des Mietvertrages scheint nicht in Ordnung zu sein:
§2 Mietdauer und Kündigung (zutreffendes bitte ankreuzen)
Das Mietverhältnis beginnt am: 01.09.2011
(x)1. Die Wohnung wird nur für eine begrenzte Zeit, also zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Mindestmietzeit ist 2 monate. Kündigungsfrist bis zum 3. eines jeden Monats zum Ende des Monats.
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Die Kündigung ist doch niemals wirksam.
Komischer Mietvertrag...
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ja, wirklich komisch. sowas hab ich auch noch nie gehört
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