Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe eine Rückforderung von der Arge aus 2005 erhalten. Ich habe damals Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Diesen Bescheid habe ich, meine Meinung nach, auch bei der Arge eingereicht. Das ganze ist nun schon 7 Jahre her, ich könnte es nicht beschwören aber selbst wenn nicht, hätte das Jobcenter sicher danach gefragt. Nun soll ich 800€ zurück bezahlen.
Wie kommt die Arge denn nach so vielen Jahren dazu, das alles noch einmal zu prüfen? Ich bin seit fast 3 Jahren nicht mehr im Leistungsbezug. Gibt es Verjährungsfristen dafür oder Gerichtsurteile auf die ich mich berufen kann? Ich möchte natürlich Einspruch einlegen.
Als kurze Info dazu, ich habe zudem einen Bescheid erhalten, dass ich für September 2012 Geld zurück zahlen soll, da ich Witwenrente bezogen habe. Ich war aber nicht verheiratet und bei mir ist auch niemand gestorben. Im Leistungsbezug war ich zu der Zeit ja auch gar nicht mehr. Ich hatte ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Leider hat sie mich überhaupt nicht zu Wort kommen lassen und wollte das Geld sogar sofort vor Ort von mir haben. Den Brief mit der Witwenrente hat sie mir gleich aus der Hand genommen und lapidar gemeint, dass wäre ein Versehen ohne weiter darauf einzugehen.
Mir kommt das alles sehr komisch vor. Es würde mir helfen, wenn mir jemand sagen kann, was ich in meinen Wiederspruch schreiben kann.
Vielen Dank.