Rückforderung von Leistungen aus 2005

  • Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe eine Rückforderung von der Arge aus 2005 erhalten. Ich habe damals Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Diesen Bescheid habe ich, meine Meinung nach, auch bei der Arge eingereicht. Das ganze ist nun schon 7 Jahre her, ich könnte es nicht beschwören aber selbst wenn nicht, hätte das Jobcenter sicher danach gefragt. Nun soll ich 800€ zurück bezahlen.


    Wie kommt die Arge denn nach so vielen Jahren dazu, das alles noch einmal zu prüfen? Ich bin seit fast 3 Jahren nicht mehr im Leistungsbezug. Gibt es Verjährungsfristen dafür oder Gerichtsurteile auf die ich mich berufen kann? Ich möchte natürlich Einspruch einlegen.


    Als kurze Info dazu, ich habe zudem einen Bescheid erhalten, dass ich für September 2012 Geld zurück zahlen soll, da ich Witwenrente bezogen habe. Ich war aber nicht verheiratet und bei mir ist auch niemand gestorben. Im Leistungsbezug war ich zu der Zeit ja auch gar nicht mehr. Ich hatte ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Leider hat sie mich überhaupt nicht zu Wort kommen lassen und wollte das Geld sogar sofort vor Ort von mir haben. Den Brief mit der Witwenrente hat sie mir gleich aus der Hand genommen und lapidar gemeint, dass wäre ein Versehen ohne weiter darauf einzugehen.


    Mir kommt das alles sehr komisch vor. Es würde mir helfen, wenn mir jemand sagen kann, was ich in meinen Wiederspruch schreiben kann.


    Vielen Dank.

  • Besser wäre es, du würdest erstmal Akteneinsicht nehmen. Das Amt hat ein Jahr AB BEKANNTWERDEN Zeit zur Rückforderung. Es kommt also wirklich darauf an, ob du das Mutterschaftsgeld damals gemeldet hast bzw. wann das Jobcenter davon Kenntnis erlangt hat, dass du Mutterschaftsgeld bekommen hast.

  • Also angeblich hat die Arge den Bescheid von der Krankenkasse erst jetzt erhalten. Den Brief hat mir die Bearbeiterin kurz gezeigt. Welchen Grund hat jedoch die Krankenkasse, den Bescheid jetzt, nach 7 Jahren, der Arge zukommen zu lassen?

  • Weil die Krankenkasse nie einen Grund hatte, irgendwas dem Jobcenter zukommen zu lassen? Sowas musst ja du einreichen... Nochmal: nimm Akteneinsicht. Ohne kannst du doch nur spekulieren. Und auf Grundlage einer Spekulation zu Widerspruch und Klage raten: nicht mein Ding.

  • Wir befinden uns nicht im Zivilrecht und wir haben keine Vertragsparteien vor uns. Das BGB kann also nicht herhalten. Das SGB X kennt aber auch eine Verjährungsfrist (§ 45 SGB X), die auch im § 48 SGB X anwendbar ist.


    Die einfach vorauszusetzen: kann man machen, darf sich aber nicht wundern, wenn man hinten runter fällt.


    Zu Unterstellen, dass aus einer Akte vor Akteneinsicht Seiten entfernt werden: vergiss es. Das hätte bei Auffliegen schwere Konsequenzen für einen SB und das wird sich niemand antun, nur, weil er u. U. einen AuE wieder aufheben muss. In erster Linie denkt ja wohl jeder erst an sein eigenes Geld (Lohn) und nicht ans Staatssäckl.


    Im Übrigen sind die Seiten durchgehend nummeriert, da kann man nicht einfach Seiten rausnehmen. Das fliegt auf.

  • Das mit dem Verschwinden von Unterlagen aus dem Akt war ja eigentlich ironisch gemeint, zumal es sich beim zuständigen JC wohl um die Inspektion Wanninger handelt. Für Nicht-Bayern sei gesagt, dass Inspektor Wanninger in den 60ern für seine unkonventionellen Methoden bekannt war.
    Es mutet schon seltsam an, dass eine Krankenkasse auf die Idee kommt, ein JC hinsichtlich einer 7 Jahre zurückliegenden Mutterschaftsgeldzahlung zu informieren. Hinzu kommt, dass der TE ein an sie gerichteter Brief bzgl. einer Witwenrente kurzerhand von der SB entwendet wurde... und das alles in der Mitte Deutschlands :)


    Eine weitere Merkwürdigkeit stammt von Puste selbst: Sie soll für September 2012 Geld zurück zahlen und schreibt, sie sei nicht verheiratet. In einem Beitrag vom 3.9.2012 erwähnt sie jedoch ausdrücklich ihren Mann, welcher seit Oktober 2011 angestellt sei. Ich finde, es ist nicht der Mühe wert, sich weiterhin mit diesem Sachverhalt zu beschäftigen. :)

  • Das brauchste dir nicht gefallen lassen, ich habe gerade die gleiche scheiße am kochen.
    Habe am 30.8 2013 einGerichtstermin bein Sozoialgericht in Braunschweig.
    Und meine Rechtsanwältin sagte mir das ich sehr gute Chansen habe den Prozes zu gewinnen.
    Denn sie hat sich auf Sozial und Arbeitsrecht spezialesirt.
    Sehe mal hier rein. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/45.html
    und hier:http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html
    Du findest da runter auch andere Sachen wegen Hartz4.