Am 16.05.2013 wehrte sich eine Frau aus Menden erfolgreich gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 70,00 €. Die Anschuldigung des Jobcenter Märkischer Kreis lautete auf „verspätete Mitteilung von Erwerbseinkommen“. Die Frau bestritt jedoch die Vorwürfe und sagte aus, dass sie die Nebentätigkeit sehr wohl telefonisch angezeigt hätte. Auch die Anrechnung ist längst erfolgt.
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