Hallo,
ich hab folgendes ,,Problem''...
Aber erstmal zu meiner Person:
Ich besuch(t)e ein Berufliches Gymnasium in Hessen.
Ich wiederholte das 12te Schuljahr, aufgrund einer Krebserkrankung , welche vor 9 Monaten wieder auftrat.
Gestern teilte mein Schulleiter mir mit das ich nachträglich vom Abitur ausgeschlossen werde, da ich zuviele negative Noten eingebracht habe,
Er sich jedoch für mich einsetzten wird , dass ich die 13. wiederholen darf ( wenn ich möchte).
Prinzipiell darf man nur 1x wiederholen. Aufgrund der besagten Gründe , währe es in meinem Fall aber möglich.
Er nannte mir ,neben der Möglichkeit eine weitere Ehrenrunde zu drehen , von der Schule abzugehen und ein Jahres-Praktikum zu machen, damit ich die Fachhochschulreife erlange.
Es ist nun so das ich für mein Wunsch-Studiengang (Lehramt für berufliche Schulen)
A: eine absolvierte Ausbildung in dem Bereich
oder B ein Fachspezifisches Praktikum. (Dauer 26 Wochen) brauche.
Ich muss also ohnehin ein Jahres Praktikum machen damit ich meinen Fachoberschul- Abschluss erlange
Und benötige , als Zugangsvoraussetzung ein 6-monatiges Fach-Praktikum für meinen angestrebten Studiengang.
Also könnte ich doch 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen?!
Meine Frage ist nun: Ob es Möglichkeiten gibt , neben einem Praktikum (höchstwahrscheinlich nicht bezahlt)
irgendeine Form von Unterstützung zu erhalten?
Ich bin ja dann keine ,,normale'' Fos- Schülerin , die 3 Tage Praktikum hat und 2 Tage Schule.
Den schulischen Teil hätte ich ja schon und brauche nur den nachweiß von 1 Jahr Praxis.
Gehen wir mal davon aus : Ich hätte 3 Tage Praxis im Betrieb (unbezahlt) und 2 (und/oder 3) Tage gehe ich Jobben.
Kann ich dann Bafög / Wohngeld bekommen oder sonst irgend was?
Ich weiß nicht einmal ob ich noch Anspruch auf Kindergeld hab.
Ich habe bei dem für mich zuständigen Bafög Amt angerufen und die sagten mir , dass sie nicht für mich zuständig seien.
Daraufhin wurde ich an meine Wunsch-Uni , bzw deren Bafög zentrale des Studentenwerkes weitergereicht ... aber dort hörte ich die gleiche Antwort.
Dazu muss ich noch sagen das ich mit meinem Vater und meinem Bruder (seit 1 Jahr)
in einer 2,5 Zimmer Wohnung hause... was ich einfah zu eng finde..aber ist ne andere Geschichte
Bei einer Teilzeitbeschäftigung + Praktikum, kann ich da nicht ausziehen?
Kann mir jemand weitere Informationen zum Thema Praktikum und staatliche Hilfe nennen?
LG und danke im voraus Lola