Antrag ALG 2/ Hartz 4

  • Hallo !
    Ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig!


    Ich muss ALG 2/ Hartz 4 beantragen und bin total unwissend.


    Da meine Eltern mich (35, verheiratet/getrenntlebend seit 6 Wochen) und meine 2 Kindern aufgenommen haben, sollen sie nun Ihre EK, VM Verhältnisse bei Kommune (ALG / Hartz 4 Center) darlegen oder eine Erklärung abgeben , weshalb sie mich und die 2 Kinder nicht finanziell Unterstützen können;
    Außer eben der warmen Unterkunft, Strom, Wasser.


    Kann mir jemand vielleicht sagen, ob das normal ist und wie man diese Erklärung evt. schreiben kann.


    Danke im vorraus !

  • Ja das ist richtig. Nach § 9(5) SGB II gibt es die sogenannte Unterhaltsvermutung. Es reicht aber aus, wenn deine Eltern erklären, dass sie in der Vergangenheit keine Unterstützung leisteten und dies auch in Zukunft nicht werden.

  • Morgen


    danke, für die schnelle Antwort. Und das reicht dann schon ?


    Kennen Sie sich vielleicht auch noch mit anderen Sachen aus ? Habe viiiiiiiiiele Fragen !
    z. b. Hat mein großer Sohn auf seinem Sparbuch knapp 200 € und ich seit über einem Jahr einen Bausparvertrag in den ich monatlich 20€ einbezahle.
    Kann man mir das Sparbuch anrechnen? Und der Bausparvertrag???


    :confused:


  • z. b. Hat mein großer Sohn auf seinem Sparbuch knapp 200 € und ich seit über einem Jahr einen Bausparvertrag in den ich monatlich 20€ einbezahle.
    Kann man mir das Sparbuch anrechnen? Und der Bausparvertrag???


    Es gibt für jeden einen Vermögensfreibetrag von 150 €/Lebensjahr (mind. aber 3100 €) plus 750 €

  • Es gibt für jeden einen Vermögensfreibetrag von 150 €/Lebensjahr (mind. aber 3100 €) plus 750 €


    Ok, das heißt dann, da mein Sohn 9 J. alt ist : 9x150€/Lebensjahr (min. aber 3100€) und für mich das selbe.


    Äh was wird mir dann zum Einkommen angerechnet?
    Ich lebe seit 6 Wochen von meinem Mann getrennt und habe mit Ihm ein Kind 7 Monate alt. Anwälte sind eingeschaltet aber das zieh sich in die länge.


    D.h. ich bekomme momentan:
    Elterngeld: 580.- , Kindergeld: 368.- , Unterhalt 9J. alten Sohn: 50.- , Unterhalt 7 Monate alten Sohn: 225.- = 1220.-


    Muss ich mit dem Geld unser dreier leben bestreiten oder kann ich hoffen?


    :confused:

  • Ja die 6 Jahren sind schon um und da der Vater über eine Leihfirma arbeitet, kann er keinen Unterhalt bezahlen. die 50.- bezahlt er freiwillig. Da kann ich anscheinend nichts dagegen tun.
    Ich antworte gerne , kein Problem. Aber das waren nicht meine Fragen ,sorry

  • Deine Frage ist, ob du mit ALG 2 rechnen kannst. Die lässt sich aber nur beantworten, wenn klar ist, ob (kurzfristig realisierbare) andere Möglichkeiten, wie eben UVG ausscheiden! Wenn du von dem Thema keine Ahnung hast, solltest du nicht unterstellen, dass Fragen sinnlos sind oder am Thema vorbei gehen! Mit so einer Einstellung darf man sich dann nicht wundern, wenn einem niemand mehr helfen möchte!


    Solange du mietfrei bei den Eltern wohnst, sieht es eher schlecht aus mit ALG 2. Das 7 Monate alte Kind deckt seinen Bedarf (224 Euro Regelsatz) durch den Unterhalt. Dadurch ist das Kindergeld dann bei dir anrechenbar.


    Die Berechnung für dich und das 9jährige Kind sähe dann wie folgt aus:


    382 Euro Regelsatz du
    137 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung
    255 Euro Regelsatz Kind 9 Jahre
    -------------------------------
    779 Euro Bedarf


    580 Euro Elterngeld
    - 300 Euro Freibetrag Elterngeld
    - 30 Euro Versicherungspauschale
    368 Euro Kindergeld
    50 Euro Unterhalt
    ---------------------
    668 Euro Einkommen


    Wären 111 Euro ALG 2. Wenn ihr dann eine Mietwohnung habt, kämen die Kosten der Wohnung noch dazu.