Untermietvertrag der Eltern beim Kind (nicht als Kind bei den Eltern)

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine menge Beiträge zu dem Fall gefunden, dass Kinder zur Untermiete bei den Eltern leben aber so gut wie keinen "umgekehrt".
    Folgender Fall:


    Meine Mutter bezieht Hartz IV und wohnt momentan zur Untermiete in einer WG. Die Wohnung wird durch den Hauptmieter gekündigt und sie muss nun ausziehen.
    Jetzt meine Fragen:


    Ich überlege eine 1-2 Zimmer Wohnung zu mieten und sie an meine Mutter "unterzuvermieten" - habe nicht vor dort selbst zu wohnen, also die gesamte Wohnung untervermieten. Grund ist, dass ich eine Miete etwas über dem Satz, der für Hartz IV Empfänger erlaubt ist, übernehmen würde, bzw. sozusagen mit Verlust unterzuvermieten - außerdem habe ich mit einem geregelten Einkommen ja wesentlich bessere Möglichkeiten eine Wohnung zu finden als eine ältere Hartz IV Empfängerin.


    Wie ist dies am besten zu handhaben?
    Ich muss die Untermiete in meiner Steuererklärung als Einkommen angeben - das ist mir klar, kann ich aber auch die Gesamtmiete als Ausgabe angeben? Bzw. die Differenz als Unterstützung für meine Mutter?
    Muss ich Angst haben, dass das Amt mich dann für mehr in Anspruch nimmt - können die das überhaupt?


    Bsp. zur Veranschaulichung: 2 Zimmer, 45qm, Kaltmiete EUR 400, Warmmiete EUR 500. Ich zahle EUR 500 und das Amt an mich EUR 400, möglich?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
    Gruß
    MagB

  • Warum sollte dies nicht möglich sein? Anders würde es sich verhalten, wenn Deine Mutter die Mieterin der unangemessenen Wohnung wäre, dann könnte Deine Zuzahlung als Unterstützung Deiner Mutter angesehen werden, woraufhin man ihr sicherlich die Leistungen kürzen würde.