Rückzahlungsaufforderung Wechsel HARTZ 4 zu BAföG

  • Hallo Leute, habe da ein kleines Problem und hoffe dass mir jemand dabei helfen kann :)
    Also ich beziehe zur Zeit (noch) Arbeitslosengeld II und habe mich (da ich leider keine Ausbildungsstelle gefunden habe) für das SS 13 in die Uni nach einschreiben lassen. Der Immatrikulationsbescheid wurde am 06.05.'13 erstellt und ich habe ihn am 07.05.'13 erhalten. Nun sieht es so aus, dass ich am 07.05'13 BAföG beantragt habe und der Antrag bearbeitet wird. Mit meinem Arbeitsvermittler habe ich auch alles besprochen und er meinte, dass das soweit kein Problem wäre und ich nur die Leistungen die ich ab dem Monat Mai vom Arbeitsamt bekomme nach bezahlen muss. Soweit so gut, hatte damit auch keine Schwierigkeit bis ich heute von meinem Sachbearbeiter erfahren habe, dass ich wohl auch für den Monat April die Leistungen zurück bezahlen muss, da ich ja für das SS 13 eingeschrieben sei und dieses am 01.04.2013 anfängt. Das Ding ist jetzt nur, dass ich am 22 + 23.04 noch Vorstellungsgespräche und Eignungstests hatte und ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Das mit dem nach einschreiben lassen habe ich gemacht, da ich im Sommer keine Lust darauf hatte mit gar nichts da zu stehen und noch ein Jahr ins Land ziehen zu lassen. Meine Frage ist nun, ob ich wirklich noch die Leistungen vom Monat April zurück zahlen muss und ob es dazu konkrete Gesetze gibt die irgendwo einzusehen sind?
    Eine weitere Frage von mir wäre, ob mir jemand Erfahrungsgemäß sagen kann, wie lange es dauert bis ein Erstantrag beim BAföG Amt bestätigt wird?
    Achja und vielleicht weiß ja noch jemand wie das beim Erhalt von BAföG läuft, wie viel darf ich dazu verdienen, wenn ich noch Kindergeld erhalte, vor allem wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Freund wohne?


    Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt,
    ganz liebe Grüße und allen einen schönen Feiertag, MickyMu :cool:

  • Hallo Leute, habe da ein kleines Problem und hoffe dass mir jemand dabei helfen kann :) Also ich beziehe zur Zeit (noch) Arbeitslosengeld II und habe mich (da ich leider keine Ausbildungsstelle gefunden habe) für das SS 13 in die Uni nach einschreiben lassen. ...Soweit so gut, hatte damit auch keine Schwierigkeit bis ich heute von meinem Sachbearbeiter erfahren habe, dass ich wohl auch für den Monat April die Leistungen zurück bezahlen muss, da ich ja für das SS 13 eingeschrieben sei und dieses am 01.04.2013 anfängt. ...Das mit dem nach einschreiben lassen habe ich gemacht, da ich im Sommer keine Lust darauf hatte mit gar nichts da zu stehen und noch ein Jahr ins Land ziehen zu lassen. Meine Frage ist nun, ob ich wirklich noch die Leistungen vom Monat April zurück zahlen muss und ob es dazu konkrete Gesetze gibt die irgendwo einzusehen sind?..... Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, ganz liebe Grüße und allen einen schönen Feiertag, MickyMu :cool:


    Hallo,
    Wie wäre es mit dem SGB II, dort § 7 Abs. 5 ?


    Wann beginnt den laut des Immatrikulationsbescheides vom 06.05.13 das Sommersemester?
    Wenn man sich einschreibt, dann ist davon auszugehen, dass man auch studieren will.
    Einfach mal ne Pause machen, und ein Semester nicht (aktiv studierend) zu studieren,
    wird auch von BAföG-Seiten her nicht unbedingt gefördert.

    Empfehlung
    : so schnell wie nur möglich mit dem Sachbearbeiter das Gespräch suchen.
    Die Rücknahme des Immatrikulationsbescheides evtl. nach dem Gespräch in die Wege leiten.
    Und dann langsam mal sich wegen BAföG informieren.


    dms

  • Dein Status ( Student oder ALG 2 ) ist auch für deine Krankenkasse und die RV interessant. Also unbedingt klären lassen. Die Nachfragen werden kommen. Solltest du im Nachhinein "nichts" wirklich gewesen sein, gehe zur Argentur für Arbeit und lass für die RV -arbeitslos ohne Leistungsbezug- nachmelden. Die dafür vorzulegenden Nachweise deiner Bewerbungsbemühungen sind mitzubringen. Für die Krankenkasse bist du ohne Status dann entweder familienversichert oder als Selbstzahler freiwillig gesetzlich krankenversichert.