Hallo,
kurze Frage:
Wenn das Jugendamt und das Jobcenter nicht befähigt sind den UH einzufordern, was bleibt dem Betroffenen eigentlich noch außer teurem Anwalt und unendliche Gerichtsrennereien?
Wäre es nicht sinnvoller, wenn das zuständige Amt (Jugendamt/Jobcenter) Mahnungen nach Ablauf der Frist verschickt plus 5,- die dem Amt Zugute kommen, sodass Grenzen gesetzt werden "können", gerade bei Parteien die zahlen können, aber nicht wollen und auf Gutdünken wann und wie zahlen wie ihnen beliebt? Unter der Voraussetzung das geprüft wird ob Zahlungen tatsächlich fehlen, nicht eingegangen sind? Ggf. ein extra Fachbereich dafür beim Jugendamt/Jobcenter erreichbar wäre?
Mit freundlichen Grüßen