UH Zuständigkeit ??

  • Hallo,


    kurze Frage:


    Wenn das Jugendamt und das Jobcenter nicht befähigt sind den UH einzufordern, was bleibt dem Betroffenen eigentlich noch außer teurem Anwalt und unendliche Gerichtsrennereien?


    Wäre es nicht sinnvoller, wenn das zuständige Amt (Jugendamt/Jobcenter) Mahnungen nach Ablauf der Frist verschickt plus 5,- die dem Amt Zugute kommen, sodass Grenzen gesetzt werden "können", gerade bei Parteien die zahlen können, aber nicht wollen und auf Gutdünken wann und wie zahlen wie ihnen beliebt? Unter der Voraussetzung das geprüft wird ob Zahlungen tatsächlich fehlen, nicht eingegangen sind? Ggf. ein extra Fachbereich dafür beim Jugendamt/Jobcenter erreichbar wäre?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    und wer bitte soll dieses Mahnmoster bezahlen?


    Meinst Du denn einen unterhaltspflichtiges Elternteil, welches sich erfolgreich drückt, geht die Düse, wenn eine Mahung kommt und dann auch noch 5€ in die Kaffeekasse fällig werden?


    Das JA kann, wenn eine Beistandschaft besteht, im Namen des Kindes eine Stufenklage veranlassen. Das JC kann das nicht. Muss es auch nicht, weil das JC die Einrichtung einer Beistandschaft verlangt, wenn das JC in Vorleistung geht.


    Wenn der Beistand nicht entsprechend auf Zack ist, sollte man sich bei Abteilungsleiter beschweren.


    Wenn das nicht fruchtet, dann bleibt nur noch der Weg zum Fachanwalt für Familienrecht. Kosten dafür fallen dann zu Lasten des säumigen Unterhaltsschuldners.


    LG chico

  • Hallo,


    Danke für die Antwort.


    Das Mahnmonster hat m.E. nach der KV zu tragen - immerhin verursacht er auch das Gezeter.


    Was nutzt denn einer bspw. alleinerziehenden Frau eine vollstreckbare Ausfertigung, wenn der KV einfach zahlt, wann und wie er will und das JC einem nur sagt, man könne erst am Ende des Monats für den fehlenden Betrag "aufkommen"?


    Der KV hat unterschrieben den UH im Voraus eines jeden Monats zu zahlen. Interessiert aber keinen. Weder das JA noch das JC und da, finde ich, müssten Reglungen bei um eben das Hin und Her zu reduzieren.


    Beispiel:
    Wenn ich als "Kunde" etwas gekauft habe, nicht zahle, dann bekomme ich eine Mahnung plus Aufforderung und wenn ich Dem nicht nachkomme, Besuch vom Gerichtsvollzieher ggf. einen netten Brief vom zuständigen Rechtsanwalt.


    Wieso das beim UH nicht so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Immerhin interessiert es den jeweiligen KV genauso-wenig, woher die Mutter das Geld für das gemeinsame Kind bekommt.



    Zitat

    Kosten dafür fallen dann zu Lasten des säumigen Unterhaltsschuldners.


    Funktioniert aber NUR, und das meinte ich damit, wenn der Schuldner (in dem Fall der KV) NICHT gezahlt hat. Wenn er unregelmäßig zahlt (was genauso unnötige Kosten/Stress verursacht) bzw. keinen Wert auf Pünktlichkeit legt, dann interessiert es weder den Richter, noch den Anwalt, noch sonst wen. Denn dann darf Derjenige zahlen, der all das in die Wege geleitet hat.
    Und genau DAS dauert, während der KV lapidar kurz einzahlt und dann hat die KM den Stress und die Kosten am Hals und der KV lacht sich einen.


    Bisher habe ich nirgendwo lesen können, dass es eine gut funktionierende Regelung gibt bei Vätern die zahlen, wann und wie sie wollen und das allgemeine Gerede a la: ".. wenigstens zahlt er!" lasse ich mal unkommentiert.


    Liebe Grüße


    Vulpecula

  • Was hindert die Kindesmutter, mit ihrem Titel nicht zum Jugendamt zu rennen, sondern zum Amtsgericht und dort ein Mahnverfahren einzuleiten?! Es gibt nunmal viele Wege nach Rom. Und wenn man einen gewählt hat, dann sollte man sich nicht beschweren, dass der ggf. länger dauert. Im Übrigen kann man wohl kaum abschätzen, ob der andere Weg wirklich kürzer wäre. Denn, wo nichts zu holen ist, wird auch ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren nichts nutzen.


    Ansonsten ist mir auch unklar, wieso du meinst, dass Jugendämter und Jobcenter nicht befähigt wären, Unterhalt einzufordern und ob sie das nicht über Zwangsgeld (z. B. beim Auskunftsersuchen) oder Mahnverfahren (bei vorhandenem Titel) machen. In meinem Jobcenter ist das gang und gäbe. Da wird im Einzelfall entschieden, ob man übers Mahnverfahren geht oder aber eine Stufenklage nötig ist.


    Und was mir zeigt, dass du keine Ahnung hast, ist die Aussage "was bleibt dem Betroffenen eigentlich noch außer teurem Anwalt und unendliche Gerichtsrennereien?". Wenn nämlich der Unterhaltsanspruch wg. Unterhaltsvorschuss oder wegen ALG 2 Zahlung auf Jugendamt oder Jobcenter übergegangen ist, kann der Betroffene gar nichts mehr. Er ist nämlich bzgl. des Unterhaltes gar nicht mehr aktivlegitimiert.

  • Lieber/ Liebes Turtle1972,


    Vielen Dank für die Information bezgl. des Mahnverfahrens.


    Allerdings, da frage ich Dich (da du dich ja auskennst), ab wann kann man diesen Antrag anstreben? Ab dem 1. Tag des Nichtzahlens oder dem 3. oder gar erst 10 Tage später? Wer trägt die Gerichtskosten? Inwiefern wird die Forderung überprüft?


    Der KV kann zahlen, möchte nur nicht. Die KM rennt seit Monaten hinter dem Geld her und kommt einfach nicht weiter.
    Er ist, soweit sie mir sagte, selbstständig, weswegen eine Pfändung eher als praktisch unmöglich erscheint, nach Aussagen div. zuständigen Stellen (an die sie sich richtete).


    An die zuständigen Ämter hatte sich die KM bereits gewendet und man gab am JC an man könne erst etwas tun, wenn er bis zum Ende des Monats nicht zahlt und beim JA meinte man zu ihr, man dürfe weder via Schreiben, noch Telefon den Vater zum Zahlen bewegen. Einzig was sie machen "dürften" wäre auf UHV umsatteln. Allerdings auch das NUR im Notfall, welcher aktuell, laut des JA nicht bestehe.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    vielen Dank für den Link.


    Allerdings ist da ja die Rede vom "Nichtzahlen" des KV.


    Der KV allerdings zahlt im Monat, aber sehr verspätet (mal am 15., mal am 18. und mal erst kurz vor knapp ..), sodass die KM permanent anfragen muss beim KV wann nun der UH eingeht - natürlich antwortet dieser nicht.


    Ich weiß nun auch nicht, ob es dazu gesetzliche Vorgaben gibt, wenn bspw. der KV in Verzug ist und eine nachweisbare Unregelmäßigkeit ersichtlich ist.


    Da sie aber aktuell von H4 lebt und der UH komplett eingerechnet wird, fehlt ihr somit am Anfang des Monats Geld.
    Ihr ARGE Geld reicht gerade mal dazu die Kosten von Miete, Strom und Co. abzudecken und würde sie nicht "sparen" (was man so nennen kann!), käme sie extrem in die Bredouille. Das Spiel spielt er ja nicht erst seit Heute.


    Ich finde es halt nur ungerecht, dass man nur schwer an den KV heran kommt und er tatsächlich Narrenfreiheit hat bezgl. dem Zahlungstermin. Und er weiß auch, dass er ihr damit schaden kann.


    Er belog ja auch bereits das JA, nachdem mal eine Sachbearbeiterin nachfragte bezgl. UH - er meinte er zahle "heute" noch und gezahlt hat er erst 8 Tage später - es wurde Schulter-zuckend hingenommen.


    Liebe Grüße

  • Klar gibt es eine gesetzliche Regelung. Nämlich § 1613 Abs. 1 Satz 2 BGB. Das Jobcenter und auch das Jugendamt wird es aber nicht interessieren, wenn sie den Unterhalt nicht am Monatsanfang, sondern erst in der Mitte oder Ende des Monats bekommt. Das Jugendamt tritt erst ein, wenn er gar nicht zahlt und beim Jobcenter ist Einkommen alles, was im gesamten Monat zufließt, auch da ist das völlig uninteressant.


    Ob bei tageweisem Verzug bereits eine Unterhaltspflichtverletzung vorliegt, die geahndet werden kann: keine Ahnung. Wenn es dir aber darum ging, dann hättest du die Frage von Anfang an gleich klar und deutlich formulieren sollen.

  • Hallo,
    Turtle1972


    ..... Wenn es dir aber darum ging, dann hättest du die Frage von Anfang an gleich klar und deutlich formulieren sollen.


    Da stimme ich Dir zu, die Anfragen bzw. Aussagen (auch in anderen Threads) sind doch sehr verwirrend. Es ist nur sehr schwer möglich, das wahre Anliegen zu erkennen.


    .....
    Ob bei tageweisem Verzug bereits eine Unterhaltspflichtverletzung vorliegt, die geahndet werden kann: keine Ahnung. ...


    § 1612
    Art der Unterhaltsgewährung


    (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.


    (2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.


    (3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.


    dms

  • Hallo Turtle1972,


    nun frage ich mich aber, anhand deiner Antwort ob du tatsächlich Ahnung hast oder schlichtweg einfach etwas von google.de kopiert hast und es als dein Wissen ausgelegt hast, wenn dir nicht bekannt ist, ab wann die KM eventuell ein Mahnverfahren einleiten könnte, wenn es von Dir schon vorgeschlagen wurde.


    Ich persönlich habe mich damit erst mal nur grob befasst, da meine Bekannte um Hilfe bat.
    Mir fiel dieses Forum auf.


    Aber wenn hier nur google.de Poster sind mit wenig Wissen nutzt es mir nichts, denn Paragraphen und Co. kann ich gut alleine finden und ihr zusenden.
    Ich hoffte auf Erfahrungswerte und eventuell nützliche Tipps.


    Damit verabschiede ich mich vom Forum!


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ist doch schön, wenn du Paragrafen allein finden kannst. Ich bezweifle das jedoch, denn du kannst ja noch nichtmal Fragen ordentlich formulieren.


    Klar kann man schon einen Tag nach Fälligkeit ein Mahnverfahren einleiten, aber, wie ich bereits schrieb: weder Jugendamt noch Jobcenter werden das machen und deine Bekannte darf das gar nicht, weil sie nicht mehr aktivlegitimiert ist, wenn sie Leistungen vom Jugendamt und/oder Jobcenter bekommt.


    Ich habe nur den Eindruck, dass du das gar nicht kapierst. Ich gehe davon aus, dass du keine Ahnung hast, was eine Aktivlegitimation ist.


    Wenn man selbst aber keine Ahnung hat, sollte man sich stark zurückhalten, das Wissen anderer zu beurteilen. Ich mag zwar nur WiderspruchSB in einem Jobcenter sein und daher nur rudimentär wissen, was meine Kollegin in der Unterhaltssachbearbeitung macht (muss mich auch nicht sonderlich interessieren), aber ich gehe davon aus, dass dieses Wissen noch um mind. 500% höher ist als deines.