Hallo und guten Tag,
dieses ist das erste Mal, dass ich versuche Hilfe zu finden in einem Forum.
Ich beziehe Arbeitslosengeld 1, bewilligt bis einschließlich 08.08.2013. Ich hatte während des Bezugs einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, dieser wurde Mitte April bewilligt und der Bescheid mir zugeschickt. Daraufhin hab ich die Agentur für Arbeit angerufen und mitgeteilt, dass der Bescheid da ist, ich ihn postalisch schicke, eine Sachbearbeiterin hat mich dann noch zurückgerufen und wir haben kurz über den Rentenbescheid geredet. Ich hab ihn dann mit der Veränderungsmitteilung abgeschickt. Rente wird ab 01.06.2013 ausgezahlt, Ansprüche von anderen Stellen werden zurückerstattet.
Und nun hab ich mein Arbeitslosengeld 1 am Ende April nicht erhalten OHNE jegliche Vorwarnung seitens der Agentur für Arbeit. Am 2. Mai bekam ich als Antwort am Telefon: “der Fall muss jetzt erstmal geprüft werden, daher sei die Zahlung eingestellt worden.”
Das Sozialamt sagt: “Das dürfen die nicht, denn die Arge muss zahlen, bekommt dann eine Rückerstattung aber sie müssen zahlen bis die Auszahlung der Rente beginnt.”
Nur auf Grund meines Dispo-Kredits konnte ich meine Miete bezahlen, stehe aber ohne jeglichen Cent da, musste mir Geld leihen um Lebensmittel zu kaufen.
Ein Freund steht mir zur Seite und hat mir ein Schreiben fertig gemacht um Widerspruch gegen diese willkürliche Entscheidung ohne Benachrichtigung einzulegen und es lautet wie folgt:
Widerspruch gegen die mir per Telefon mitgeteilte Einstellung meines ALG 1
Die Zahlung des mir bewilligten ALG 1 wurde eingestellt ohne Bescheid, ohne Mitteilung, ohne Möglichkeit auf rechtliches Gehör.
Ich fordere Sie daher auf, die Zahlungen unverzüglich wiederaufzunehmen, ausstehende Leistungen nachzuzahlen und mir bis zum Eingang der Leistungen auf meinem Konto den mir zustehenden und bereits bewilligten Satz für die voraussichtlich bis zum Kontoeingang verbleibenden Tage in der Arge in bar auszuzahlen.
Ich fordere Sie auf, mir umgehend den Weiterbezug der Leistungen schriftlich zu bestätigen. Klage und Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht Bremen auf Fortzahlung der Leistungen bedürfen wie Ihnen bekannt ist eines Verwaltungsaktes. Ohne Verwaltungsakt kann ich keinem Verwaltunsgakt widersprechen. Mir am Telefon auf Nachfrage zu sagen: "”Wir prüfen und bis dahin ist alles eingestellt" erfüllt nicht einmal die Mindestanforderungen. Hilfweise beantrage ich daher vor dem Sozialgericht eine einstweilige Anordnung gegen die nachweisbare Einstellung der Zahlung.
Weiterhin bitte ich Sie um Arge-interne Prüfung der Vorgänge, die rechtswidrige Einstellung der Leistungen wird Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Einen etwaigen späteren negativen Bescheid, der die Kürzung/Aufhebung der Leistungen zur Folge haben soll, werde ich nach der rechtswidrigen und für mich Existenz bedrohlichen Leistungstreichung anwaltlich und nach Widerspruch gerichtlich prüfen lassen.
Wie ist dieser Widerspruch? Wie findet Ihr den Weg über Sozialgericht? Ich bin sehr unsicher und freue mich über jeden Rat.
Vielen Dank im Vorraus,
Nina