Kindergeldzuschlag wurde abgelehnt

  • Hallo liebe Community,


    bin neu hier im Forum und habe eine Frage zum Kindergeldzuschlag.
    Heute wurde der Bescheid mit der Ablehnung gesendet. Was ich net verstehe, die haben seit 2 Jahren regelmäßig den Höchstsatz gezahlt und jetzt stellen Sie die Zahlung ein. Ich arbeite normal, Frau ist zu hause bei den Kindern, und nebenher habe ich eine kleine Mobildisco. Haben alle Angaben wie immér an die zuständige Stelle geschickt. Erwerbseinkommen, Einnahmen der Firma, bekommen Wohngeld, Kindergeld. War bis dieses Jahr kein Problem. Hatten die letzten Jahre soger weniger Einnahmen wie jetzt. Das Verstehe ich nicht. Laut deren Rechnung würden wir unseren Bedarf nicht decken. Was ist mit den Jahren zuvor???? Gibt es ne art Regelmäßigkeit wie es in der Arbeitswelt es gibt???? Weiß net was wir tun sollen. Wenn einer eine Idee hat, wäre ganz lieb wenn Ihr das posten würdet. Danke.

  • Oh natürlich, hatte ich vorhin vergessen.....


    Also Einkommen netto 1397,66€, Wohngeld 272€, Kindergeld 368€, aus Selbstständigkeit 196 €.
    Laufende Kosten: Miete 705€ (inkl. Betriebskosten), Nebenkosten 230 € (Strom, Wasser, Abwasser, Gas), Versicherungen 292,92€ sowie Kindergarten 204 €.


    Die Beträge zum Einkommen haben sich seit 2010 nicht geändert.
    Wie ich ja schon geschrieben hatte, bin ich nebenbei noch Selbstständig. Was ich monatlich für Einnahmen habe, schwangt also. Dennoch liegt der Grundbetrag immer bei knapp 200 € monatl.
    Seit dem 01.03.2012 ist meine Frau aber zur Selbstständigkeit zugekommen, wir sind mittlerweile eine GbR. Dies ist der Familienkasse seit März 2012 auch bekannt.


    Daher stellt sich also bei uns die Frage, wie kann es jetzt auf einmal sein, das der Bescheid für Kiz abgelehnt wird?


    Da auf dem Ablehnungsbescheid ja auch drauf hingewiesen wird, das man ggf. ALG 2 beantragen soll, haben wir uns heute Nachmittag mal den Spaß gemacht, über den online Hartz IV-Rechner auszurechnen, was wir eventuell bekommen würden. Zwar wissen wir das diese Rechner nicht genau sind und die Berrechnung nicht gewährt wird, dennoch kommen wir auf ein Ergebnis was nicht mal Ansatzweise den Bedarf decken würde. Zum Vergleich, nach online Rechner würden uns laut ALG 2 ca. 332,00 € zustehen und im Gegenzug mit Kiz und Wohngeld währen es aber 552,00 €.

  • Ok, also der Bescheid sieht wie folgt aus:


    1. Prüfung der Mindesteinkommensgrenze unter Berücksichtigung der Brutto-Einkünfte
    Bruttoeinnahmen E/P 1758,00 €
    Bruttoeinnahmen aus selbstständiger Tätigkeit A 98,33 € E/P 98,33 €
    Summe der Bruttoeinkünfte pro Person A 98,33 € E/P 1856,33 €
    Mit der Mindesteinkommensgrenze zu vergleichenden Summe A und E/P zusammen 1954,66 €


    Das Brutto-Elterneinkommen erreicht die Mindesteinkommensgrenze von 900 €


    2. Erwerbseinkünfte


    Bruttoeinnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit E/P 1758,00 €
    Bruttoeinnahmen aus selbstständiger Tätigkeit A 98,33 € E/P 98,33 €
    abzügl. Steuern + Sozialversicherung E/P 366,11 €
    Werbungskosten E/P 222,08 €
    Beitrag zu privaten Versicherungen A 30,00 € E/P 30,00 €
    Summe der Aufwendungen
    (mindestens Grundpauschbetrag von 100,00€) A 100,00 € E/P 141,60€
    Freibetrag aus Erwerbstätigkeit A 98,33 € E/P 230,00 €
    Anrechnungsbetrag der Erwerbseinkünfte A 0,00 € E/P 1008,14 €
    Gesamtanrechnungsbetrag der Erwerbseinkünfte E/P 1008,14 €


    3. Geltend gemachte notwendige und nachgewiesene erhöhte Werbungskosten


    Fahrtkosten zur Arbeitsstätte E/P 7,60€
    sonstige Kosten, KITA E/P 204,00 €
    Summe E/P 211,60 €


    4. Pauschbeträge


    Werbungskosten allgem. Pauschale von 15,33 € E/P 15,33 €
    Fahrtkostenpauschale
    Entfernungskilometer x monatl Arbeitstage x 0,20 € E/P 7,60€
    Summe E/P 22,93 €


    5. Zwischenberechnung - Betriebsausgaben aus selbständiger Arbeit


    abzusetzenden Betriebsausgaben E/P 10,48€
    Summe E/P 10,48 €


    6. Ermittlung des Gesamtbedarfs


    Regelbedarf K1 255,00€ K2 224,00€ A 345,00€ E/P 345,00€ BG 1169,00€
    zzgl. Kosten Unterkunft K1 210,25€ K2 210,25€ A 210,25€ E/P 210,25€ BG 841,00€
    Gesamtbedarf K1 465,25€ K2 434,25€ A 555,25€ E/P 555,25€ BG 2010,00€
    abzgl Kindergeld K1 184,00€ K2 184,00 €
    verbl. Gesamtbedarf K1 281,25€ K2 250,25 € A 555,25€ E/P 555,25€ BG 1642,00€
    Bedarf übersteigendes Einkommen BG 0,00€


    7. Ermittlung des anzurechenden Einkommens und Vermögens


    anzurechendes Einkommen E/P 1008,14€ A und E/P zusammen 1008,14€
    zzgl den Bedarf der Kinder A und E/P zusammen 0,00€
    Zwischensumme A und E/P zusammen 1008,14€
    Abzug von ggf. nicht verwendeter Pauschale von pr. Vers. A und E/P zusammen 0,00€
    Summe A und E/P zusammen 1008,14 €


    8. Ermittlung des Restbedarfs


    Verbleibender Gesamtbedarf BG 1642,00€
    abzgl. Einkommen BG 1008,14€
    Restbedarf BG 633,86 €


    9. Ermittlung der Unterkunftskosten


    Kaltmiete 650,00 €
    Betriebskosten 55,00 €
    Kosten für Zentral-/Fernheizung 95,00 €
    Wasserverbrauch 20,00 €
    Kanalgebühren 21,00 €
    Gesamte Kosten der Unterkunft 841,00 €


    Anzahl der Personen im Haushalt 4


    10. Höchstmöglicher Gesamtkinderzuschlag


    ungeminderter Kiz K1 140,00 € K2 140,00 €
    verbl. Kiz pro Kind K1 140,00 € K2 140,00 €
    Gesamt Kiz 280,00 €


    11. Bemessungsgrenze


    Regelbedarf A 345,00€ E/P 345,00€ A und E/P zusammen 690,00 €
    Mehrbedarf A 0,00 € E/P 0,00 € A und E/P zusammen 0,00 €
    Elternanteil Kosten Unterkunft A und E/P zusammen 598,37 €
    Summe(Bemessungsgrenze) A und E/P zusammen 1288,37 €


    12. Höchsteinkommensgrenzbetrag


    Bemessungsgrenze An und E/P zusammen 1288,37 €
    zzgl. Kiz 280,00 €
    Summe (Höchsteinkommengrenze) 1568,37 €


    Elterneinkommen (ohne Wohngeld) 1008,14 €
    Mit Höhsteinkommensgrenze verbl. Betrag 1008,14 €


    13. Antragsteller und ggf. Partner verfügt nur über Erwerbseinkünfte


    anzurechnende Erwerbseinkünfte 1008,14 €
    abzgl. Bemessungsgrenze 1288,37 €
    Gesamt Kiz 280,00 €
    zustehender Gesamt Kiz 280,00 €


    14. Ermittlung des verbl. Bedarfs


    Restbedarf BG 633,86 €
    abzgl. Kiz BG 280,00 €
    verbl. Bedarf BG 353,86 €


    15. Ermittlung des verbl. Bedarfs mit Wohngeld


    verbl. Bedarf BG 353,86 €
    abzgl. Wohngeld BG 272,00 €
    Restbedarf BG 81,86 €



    So es ist leider etwas lang geworden. Sind leider auch sehr viele Seiten die wir bekommen haben.
    Eine Frage bleibt mir aber zusätzlich noch offen. Und zwar in dem Abschnitt abzgl .Steuern. Werden da nur die abzgl Kosten aus Erwerbseinkommen aus Arbeitnehmerverhältnis gerechnet? Denn Steuern aus der Selbstständigkeit bezahlen wir nicht, wegen §19 SGB.

  • Das Problem dürfte die Kita sein. Beim ALG 2 würden diese Kosten nicht berücksichtigt, da es dafür im Normalfall Leistungen nach dem SGB VIII geben müsste, also Befreiung oder Minderung von diesen Kosten. Habt ihr mal nachgefragt, ob es sowas nicht auch für KIZ Empfänger gibt?


    Die Miete erscheint für 4 Personen auch unangemessen hoch. Ich bezweifle, dass das Jobcenter die auf Dauer berücksichtigen würde.

  • Also was die Kita Gebühren angehen ist es so....
    1. Wir hatten einen Antrag auf Minderung der Kita Kosten bei der zuständigen Amtsstelle gestellt. Das war letztes Jahr, nachdem unser zweiter Sohn auch in die Kita kam. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Begründung: wir sind mit unserem Einkommen zzgl. Wohngeld und Kiz über der Bemessungsgrenze. Das einzige was wir erhalten haben ist eine 30%ige Geschwisterermäßigung.
    2. Im August 2013 kommt unser ältester Sohn in die Schule. Fallen also 84,00€ für die Kita weg. Das ist der Familienkasse bekannt.


    Und wenn ich mir jetzt ausmalen soll, ich darf jetzt ALG 2 beantragen und bekomme dann unterm Strich nur 230 €, dann wird mir echt schlecht.
    Denn das deckt erstrecht nicht den Bedarf einer 4 köpfigen Familie. Wozu soll ich dann eigentlich noch arbeiten gehen? Dann kann ich gleich noch einen dritten oder vierten Job aufnehmen, damit ich meine Kosten gedeckt bekomme. Das Thema mit dem Jobcenter ist mir schon aus der Vergangenheit bekannt.
    Und selbst wenn meine Frau Voll- oder Teilzeit arbeiten gehen würde, hätten wir weiterhin die Betreuungskosten der Kinder, die ggf. noch höher wären wie jetzt.


    Naja und Wohn- und Miettechnisch wird es nicht günstiger, auch wenn wir umziehen. Denn die Nebenkosten an die Stadtwerke bleiben die gleichen.
    Und in eine 2 oder 3 Zimmerwohnung zu ziehen, nur um die Kosten so klein wie möglich zu halten, finde ich Menschenunwürdig.


    Wie gesagt ich bleibe dabei, ich finde es merkwürdig, wenn 2 Jahre lang mit den gleichen Angaben die 280 € kiz bewilligt werden und jetzt aufeinmal nicht mehr.

  • Hallo Turtle 1972,
    danke das Du/Ihr uns versucht zu helfen. Nur das schon mal vorweg.


    In den letzten Bescheiden war nie eine Berechnung dabei. Es stand nur drin, daß der KIZ gewährt wird. Ich wollte sowieso die Berechnung der letzten Jahre anfordern um halt vergleichen zu können. Ich weis nicht, in wie weit die Erhöhung der Regelsätze der letzten Jahre eine Rolle spielt und das mein ältester Sohn ja jetzt in einer neuen "Bedarfszone" geführt wird. Das sind ja alles auch Faktoren, die den Gesamtbedarf ja auch erhöhen.