Zuverdienst?? ALG II zahlt wegen Bedarfsgemeinschaft nur Krankenkassenbeitrag

  • Hallo Freunde,


    meine Lebensgefährtin fällt am 24.04.2013 in Harz 4.
    Da ich arbeite und verdiene bekommt Sie natürlich keinen Cent, außer die Krankenkasse bezahlt.


    Jetzt könnte Sie eine geringfügige Beschäftigung annehmen (315 €)



    Meine Frage: Was darf Sie behalten??


    Gruß Samba

  • Wieso das:?


    Da ich arbeite und verdiene bekommt Sie natürlich keinen Cent, außer die Krankenkasse bezahlt.


    Ist Dein Verdienst exakt so hoch, das genau der Krankenkassenbeitrag als Fehlbetrag herauskommt? Es ist zwar richtig, wenn der anrechenbare Lohn innerhalb einer BG so hoch ist, das kein Anspruch herauskommt, aber durch die KV-Kosten wieder Hilfebdürftigkeit eintritt, aber exakter Wert?? Der Zuschuss wird nach § 26 SGBII bezahlt aber es wird der Zuschussbetrag erstmal errechnet.


    WENN sie Jetzt 315€ als Nebenverdienst hat, beträgt das anrechenbare Einkommen 172€ (315€ Verdienst minus 143€ Freibetrag). Da dieses anrechenbare Einkommen höher ist als die KV, fällt der Zuschuss komplett weg.


    Ist Dir allerdings bekannt, das Dir ein hoher Steuerfreibetrag auf Deinen Verdienst zusteht?
    Es gebt um den Betrag, der Dir vom laut BG weggenommen wird.
    Beispiel:
    Bei 400€ Mietkosten einschl. Neben- und Heizkosten.
    Bedarfsrechnung für Sie:
    345€ Regelsatz plus 200€ Mietanteil plus 155€ Krankenversicherung = 700€ Bedarf
    Ihr anrechenbares Einkommen beträgt 172€
    Dieser Betrag wird vom Bedarf abgezogen und ergibt 528€, der Dir theoretisch für die BG-Partnerin abgezogen wird.
    Dieser theoretische Wert ist der MONATLICHE Freibetrag, der bei Dir steuerlich berücksichtigt werden MUSS.
    WEIL Du gesetzlich gezwungen wirst durch die BG, mußt Du steuerlich genauso behandelt werden, als ob Du Verheiratet wärst. Da eine Stuerklassenänderung rechtlich nicht möglich ist, wird das über einen Steuerfreibetrag durchgeführt.
    Durch diesen Steuerfreibetrag kann sogar ein um mehr als 100€ höheres netto herauskommen, wenn das Bruttoeinkommen ca. 2.000€ beträgt. Bei einem höheren Brutto ist die Ersparnis noch eklatant höher (bis zu ca. 250€!!, je nach Verdiensthöhe)