Darlehen für ein Trockner

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage. Es geht um eine Frau, die mit 2 Kindern in einer Wohnung lebt. Die ältere Tochter ist seit Geburt mehrfach schwerbehindert. Aufgrund der Behinderung ist sie inkontinent (Kot und Urin) und in ihren Bewegungen "ungeschickt". Die Tochter verschüttet viel Wasser und muss (trotz der Verwendung einer Latzes) nach dem Essen meist umgezogen werden. Die Mutter muss trotz der Verwendung von Windeln täglich ein bis zwei Maschinen Wäsche waschen. Sie kommt mit dem Trocknen der Wäsche gar nicht so schnell nach, sodass sich oftmals Wäscheberge türmen. Es ist sogar schon dazu gekommen, dass keine Wäsche mehr im Schrank war.
    In dem Haus gibt es keinen Waschkeller / Trockenboden, sodass sie nur in der Wohnung die Wäsche trocknen kann. Daher braucht sie dringend einen Trockner.


    Ein Antrag auf Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung des Trockners wurde vom Jobcenter abgelehnt. Das Jobcenter begründet den Antrag damit, dass in dem Betrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes bereits ein Budget für solche Anschaffungen enthalten ist.


    Da die Frau viele Schulden abbezahlt, schafft sie es leider nicht, monatlich Geld anzusparen. Aufgrund ihrer negativen Schufa-Auskunft gewährt kein Händler ihr eine Ratenzahlung.


    Hat jemand Erfahrungen, ob sich ein Widerspruch lohnt? Oder ob es andere Möglichkeiten gibt?


    Herzlichen Gruß
    Claudy

  • So ein Darlehen müsste sie mit 10% der monatlichen Regelleistung sofort zurückzahlen. Es würden ihr also danach mind. 38 Euro monatlich fehlen, wahrscheinlich sogar mehr, wenn alle Personen der BG mit in das Darlehen aufgenommen werden, da es ja allen zugute kommt. Insoweit kann sie ja wohl das Geld auch monatlich selbst ansparen.


    Bekommt die behinderte Tochter Sozialgeld vom JC oder Leistungen vom Sozialamt? Wenn Letzteres, wäre eh das Sozialamt zuständig, denn die Tochter ist ja der Grund für den außergewöhnlichen Wunsch nach einem elektrischen Trockner, der nicht zur Grundausstattung einer Wohnung gehört.

  • Hey,


    wenn die Tochter Schwerbehindert ist, ist sie doch auch ein Pflegefall.
    Da muss man halt Pflegegeld Beantragen.


    Unsere Tochter hat nur 50% Behinderung und ist Pflegestufe I.
    Da bekommen wir schon 305,-€/Monat.


    Und bei so einer Behinderung ist sie sicherlich Pflegestufe 3.
    Da bekommt man sogar 700,-€/Monat.
    Desweiteren kann man Sachleistungen bis zu 1500,-€ Einmalig beantragen.
    In so einem Fall ist ein Trockner eine Sachleistung.


    Desweiteren ist Pflegegeld bei Hartz4 Bezug Abzugsfrei.