Anspruch auf ALG II bzw Sozialgeld??

  • Hallo, wer erhält in diesem Fall ALG II und wer Sozialgeld und in welcher Höhe?


    Sachverhalt:
    - 4 Raum-Wohnunh, 70 m²
    - 1 Erwachsener, weiblich, 32 J., schwanger 30. KW
    - Partner zu 1, männlich, 31 J.
    - Mutter zu 1, 50 J.
    - Antragstellung 02.04.13
    - seit 01.01.12 arbeitslos, Anspruch ALG I erschöpft mit Ablauf 31.12.12


    Könnt ihr mir eventuell weiterhelfen? Ich blicke beim §7 SGB II nicht ganz durch...


    DANKE!!!

  • Sofern alle 3 Personen grundsätzlich erwerbsfähig sind, bekommen alle ALGII nach SGBII.
    Das junge Paar:
    jeweils 345€ Regelsatz, die schwangere plus 17% Schwangerenmehrbedarf ab der 13. SWW.
    die Mutter, 382€ Regelsatz
    Mietkosten, sofern angemessen, jeweils 1/3 als Kosten der Unterkunft pro Person.
    Anmerkung:
    Es bestehen 2 Bedarfsgemeinschaften, KEINE gemeinsame!
    das Paar ist die 1. Bedarfsgemeinschaft, die Mutter die 2. Bedarfsgemeinschaft.
    Bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist zu beachten, dem Paar stehen 60qm x angemessenen qm-Preis zu, der Mutter zusätzlich 45qm!!!
    Es darf NICHT als gemeinsame BG von 3 Personen mit 75qm gerechnet werden. Der BGH hat geurteilt, das JEDER Bedarfsgemeinschaft die eigene Angemessenheitsgrenze zusteht, auch wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht!!
    Es ist also möglich, wenn es schriftlich vereinbart ist, das NICHT die Kosten der Unterkunft pro Kopf berechnet werden, sondern nach den Angemessenheitskriterien der einzelnen Bedarfsgemeinschaften berechnet werden MUSS!!


    Gruß
    Ernie


    P.S.
    Von diversen Jobcentern (nicht allen) wird gerne bei einer gemeinsamen Haushaltsgemeinschaft die Angemessenheitskriterien einer gemeinsamen BG zugrunde gelegt. Das ist aber rechtswidrig, wie durch den BGH festgelegt!
    Gemeinsame Haushaltsgemeinschaft und gemeinsame Bedarfsgemeinschaften sind zwei völlig unterschiedliche Grundlagen und verlangen laut Gesetz unterschiedliche Berechnungen!


    P.S.2
    der § 7 bestimmt, wer zu einer BG gehört oder nicht.

  • Die Frau erhält, wenn erwerbsfähig ( d.h., sie könnte theoretisch tgl. mehr als 3 Std. arbeiten ) ALG II.
    Erstausstattung für Schwangere und Kinderzimmer kann u.U. beantragt werden.
    Wenn Warmwasser dezentral ( z.B.: Durchlauferhitzer ) erzeugt wird, Mehrbedarf beantragen.


    wevell