Hallo.
Ich bin durch eine Multiple Sklerose Erkrankung gehbehindert und habe 4 mal in der Woche
verschiedene Therapien zu denen ich von einem Bekannten gefahren werden muss.
Mein Bekannter fährt mich nun schon seit September 2012 zu den Therapien und hat mittlerweile
mehr als 4000 km dafür mit seinem Auto gefahren.
Heute erhielt ich einen Bescheid, das ich dafür knapp 400 Euro Fahrtgeld erstattet bekomme, was
noch nicht mal annähernd den Betrag an Benzin deckt. Auf meine Anfrage hin wieso denn nur
die Hinfahrt bezahlt und genehmigt wurde, erhielt ich die Aussage das dies richtig sei. Es würde nur
die einfache Entfernung mit 0,20 Euro/Entfernungskilometer angerechnet.
Ich würde das ja noch verstehen, wenn ich selbst der Fahrer und Halter des Fahrzeugs wäre, aber
das bin ich ja nicht, sondern es ist eine Hilfsbereite aber fremde Person die mich fährt. Hat er
mein Fahrer nicht ein Anrecht darauf sein Benzingeld komplett zu erhalten?
Wie ist das denn bei professionellen Unternehmen die Krankenfahrten machen? Erhalten diese auch
nur die hälfte?
Wenn ich die Hälfte der Fahrtkosten von meinen 382,- Euro zahlen muss, dann würde ich ca.
130 Euro pro Monat dafür abzwacken müssen oder könnte nicht mehr an den Therapien
teilnehmen, da ich mir das beim besten willen nicht mehr leisten könnte.
Kann mir jemand weiterhelfen?
MFG
Gehbehindert