Fahrtgeld

  • Hallo.


    Ich bin durch eine Multiple Sklerose Erkrankung gehbehindert und habe 4 mal in der Woche
    verschiedene Therapien zu denen ich von einem Bekannten gefahren werden muss.


    Mein Bekannter fährt mich nun schon seit September 2012 zu den Therapien und hat mittlerweile
    mehr als 4000 km dafür mit seinem Auto gefahren.
    Heute erhielt ich einen Bescheid, das ich dafür knapp 400 Euro Fahrtgeld erstattet bekomme, was
    noch nicht mal annähernd den Betrag an Benzin deckt. Auf meine Anfrage hin wieso denn nur
    die Hinfahrt bezahlt und genehmigt wurde, erhielt ich die Aussage das dies richtig sei. Es würde nur
    die einfache Entfernung mit 0,20 Euro/Entfernungskilometer angerechnet.


    Ich würde das ja noch verstehen, wenn ich selbst der Fahrer und Halter des Fahrzeugs wäre, aber
    das bin ich ja nicht, sondern es ist eine Hilfsbereite aber fremde Person die mich fährt. Hat er
    mein Fahrer nicht ein Anrecht darauf sein Benzingeld komplett zu erhalten?
    Wie ist das denn bei professionellen Unternehmen die Krankenfahrten machen? Erhalten diese auch
    nur die hälfte?


    Wenn ich die Hälfte der Fahrtkosten von meinen 382,- Euro zahlen muss, dann würde ich ca.
    130 Euro pro Monat dafür abzwacken müssen oder könnte nicht mehr an den Therapien
    teilnehmen, da ich mir das beim besten willen nicht mehr leisten könnte.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    MFG
    Gehbehindert

  • .... Mein Bekannter fährt mich nun schon seit September 2012 zu den Therapien und hat mittlerweile mehr als 4000 km dafür mit seinem Auto gefahren. Heute erhielt ich einen Bescheid, das ich dafür knapp 400 Euro Fahrtgeld erstattet bekomme, was noch nicht mal annähernd den Betrag an Benzin deckt. Auf meine Anfrage hin wieso denn nur die Hinfahrt bezahlt und genehmigt wurde, erhielt ich die Aussage das dies richtig sei. Es würde nur die einfache Entfernung mit 0,20 Euro/Entfernungskilometer angerechnet. Ich würde das ja noch verstehen, wenn ich selbst der Fahrer und Halter des Fahrzeugs wäre, aber das bin ich ja nicht, sondern es ist eine Hilfsbereite aber fremde Person die mich fährt. Hat er mein Fahrer nicht ein Anrecht darauf sein Benzingeld komplett zu erhalten? Wie ist das denn bei professionellen Unternehmen die Krankenfahrten machen? Erhalten diese auch nur die hälfte? ..... MFG Gehbehindert


    Hallo,


    ich gehe mal davon aus, dass Dir die Krankenkasse die Fahrkosten erstattet hat. Nur wenn aus medizinischen Gründen die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich ist, können die Kosten für ein Taxi oder einen Mietwagen übernommen werden. Wird jedoch anstelle eines Taxis bzw. Mietwagens ein Privat-Pkw genutzt, hierbei ist es egal, ob es dein eigenes Auto ist oder das des Nachbarn, erfolgt die Erstattung entsprechend des aktuellen Satzes nach § 5 BRKG. Dies sind aktuell 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer. Zu beachten ist hierbei, dass die kürzeste Strecke als Wegstrecke angesetzt wird.


    § 5 Wegstreckenentschädigung


    (1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern. .....


    gehbehindert schrieb:

    Mein Bekannter fährt mich nun schon seit September 2012 zu den Therapien und hat mittlerweile mehr als 4000 km dafür mit seinem Auto gefahren. Heute erhielt ich einen Bescheid, das ich dafür knapp 400 Euro Fahrtgeld erstattet bekomme,...

    Wenn die 4000 Kilometer, also die 2000 km die kürzeste Entfernung darstellen,
    dann wären m.E. 4000 x 0,20 €= 800,00 €. Kurios ist, dass Du nur die Hälfte erhälst. Evtl. liegt es daran, dass

    gehbehindert schrieb:

    Es würde nur die einfache Entfernung mit 0,20 Euro/Entfernungskilometer angerechnet....


    Hat man die Rückfahrt vergessen? eine andere Begründung könnte sich daraus ergeben, dass Versicherte pro Fahrt eine Zuzahlung von zehn Prozent der Fahrkosten als Eigenanteil, mindestens 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro selbst tragen müssen. Sofern eine Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt, sind auch bei den Fahrkosten keine Zuzahlungen zu leisten. Sollten Zuzahlungen geleistet werden, können diese ggf. wieder über die Befreiungsregelung des § 62 SGB V erstattet werden, sofern die insgesamt geleisteten Zuzahlungen über zwei Prozent bzw. einem Prozent der individuellen Belastungsgrenze liegt.

    Hallo. Ich bin durch eine Multiple Sklerose Erkrankung gehbehindert und habe 4 mal in der Woche verschiedene Therapien zu denen ich von einem Bekannten gefahren werden muss. ..... Kann mir jemand weiterhelfen? MFG Gehbehindert

    Da du aber 4 mal die Woche fährst, sollte die Notwendigkeit eines Transportes bejaht werden, man nennt dies eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum. Wenn also die Berechnung und Zahlung von der Krankenkasse kommen sollte, so wäre eine nochmalige Nachfrage, wie genau berechnet wurde (mit Hin und Rückfahrt und mit welcher Gesetzesgrundlage) durchaus vorab hilfreich. Sollte es sich dann herausstellen, dass meine obige Vermutung richtig ist, wäre ein Widerspruch angesagt. Aber vielleicht lässt sich dies ja bereits bei der Nachfrage regeln.


    Viel Erfolg !


    dms


    PS: sollten die Fahrkosten nicht von der Krankenkasse kommen, dann solltest Du dies mal mitteilen, weil sonst eine Hilfe ohne Glaskugel -funktionierende- nicht bzw. kaum möglich ist

  • Hallo dms.


    Danke schon mal für Deine Antwort.


    Der Jobcenter hat mir die Fahrtkosten erstattet. Da es Ambulante Termine sind zahlt die KK (noch) nicht.
    Jedenfalls nicht bis ich meine Behinderung mit AG im Schwerbehindertenausweis habe (derzeit nur G). Der
    Antrag ist bereits seit 4 Monaten in Bearbeitung. Da ich auf dem Land wohne und hier keine Fachärzte
    sind bin ich gezwungen 1x am Tag 60 km Fahrtweg zu den Therapien zu haben. Genau die hälfte des
    Fahrtweges also 30 km hat mir der Jobcenter mit 0,20 Euro/km bezahlt.


    Da ich 4x die Woche zu den verschiedenen Therapeuten fahren muss, kommen somit 240 km/pro Woche
    plus Arztbesuche und Krankenhausbesuche für Infusionen, zusammen.


    Öffentliche Verkehrsmittel wären da, aber die Fahrt hin und zurück würden jeweils 3 stunden dauern und ich müsste mit meiner
    Gehbehinderung 2 km von Bushaltestelle zu Bushaltestelle laufen und einige male umsteigen, was ich definitiv nicht kann.
    Ich wäre dann 6 Stunden im Bus unterwegs und hätte dann noch die Therapien zu verkraften.
    Ich kann maximal 200-300 m gehen. Ich muss dazu noch erwähnen, das ich meine Arme auch nicht kontrolliert benutzen kann
    und ich mich somit nicht selbst mit einem Rollstuhl fortbewegen könnte.


    Laut Aussage des Jobcenters würden sie nur die Hinfahrt bezahlen. Die Rückfahrt müsste ich dann selber
    tragen. Würde ich auch sicher gerne machen, aber von ALG II kann ich das einfach nicht zahlen.


    MFG
    Gehbehindert