Bruttolohngrenze

  • Eine bruttolohngrenze in dem Sinne gibt es nicht. Lediglich bei Ermittlung des Freibetrages gibt es eine Grenze von 1.200€ brutto. Höhere Bruttolöhne führen nicht zu einem höheren Freibetrag.
    Der HartzIV-Anpsruch erlischt, WENN:
    Regelsatz plus angemessene Miete kleiner ist, als der Nettolohn minus Freibeträge.
    Freibeträge:
    100€ Grundfreibetrag, von 100-1000€ brutto plus 20% Freibetrag, von 1.000-1.200€ brutto, zusätzlich nochmal 10% Freibetrag.
    Der Grundfreibetrag von 100€ erhöht sich noch, wenn die arbeitsabhängigen Kosten diese 100€ überschreiten.
    Wegen der Freibetragsregelung siehe § 11, 11a, 11b SGBII.


    Gruß
    Ernie