Hallo!
Meine Frage zum Bruttolohn, Wie hoch ist die Bruttolohngrenze bei einem Singlehaushalt ehe der Anspruch auf Hartz4 erlischt. Leider habe ich im Web nichts dazu gefunden.
Petra
Hallo!
Meine Frage zum Bruttolohn, Wie hoch ist die Bruttolohngrenze bei einem Singlehaushalt ehe der Anspruch auf Hartz4 erlischt. Leider habe ich im Web nichts dazu gefunden.
Petra
Eine bruttolohngrenze in dem Sinne gibt es nicht. Lediglich bei Ermittlung des Freibetrages gibt es eine Grenze von 1.200€ brutto. Höhere Bruttolöhne führen nicht zu einem höheren Freibetrag.
Der HartzIV-Anpsruch erlischt, WENN:
Regelsatz plus angemessene Miete kleiner ist, als der Nettolohn minus Freibeträge.
Freibeträge:
100€ Grundfreibetrag, von 100-1000€ brutto plus 20% Freibetrag, von 1.000-1.200€ brutto, zusätzlich nochmal 10% Freibetrag.
Der Grundfreibetrag von 100€ erhöht sich noch, wenn die arbeitsabhängigen Kosten diese 100€ überschreiten.
Wegen der Freibetragsregelung siehe § 11, 11a, 11b SGBII.
Gruß
Ernie
Vielen dank für die hilfreiche Information!
Petra