Anspruch auf HARTZ IV bei veränderten Umständen?

  • Hallo! Ich hoffe ich wiederhole hier nicht ein Thema, dass es schon einmal gab, ansonsten könnt ihr mich gern drauf hinweisen. :) Aber Google hat dazu nicht direkt was gefunden.


    Ich bin unter 25 Jahre alt und lebe momentan noch bei meiner Mutter und ihrem Partner. Im Prinzip stemmt meine Mutter finanziell die ganze Familie und die kleine Firma, in der sie als Angestellte ihres Partners arbeitet (während dieser Rentner ist).
    Nun wurde ich vor einer Weile bei der Aushilfetätigkeit, die ich ausgeübt habe um meinen Eltern möglichst viele Ausgaben für mich zu sparen, entlassen - und dann kam auch noch der Krankenkassenbeitrag hinzu, den ich aufgrund meines Mangels an einer Ausbildung bezahlen muss. Zwar bin ich Abiturientin, aber bisher haben mich alle Unis bei denen ich mich bewarb abgelehnt, und in meiner Gegen ist es schwer einen Job oder auch nur ein Praktikum ohne Studium, Ausbildung oder Erfahrung zu bekommen. Noch dazu leide ich seit meiner Kindheit an ADS und in den letzten Jahren vermehrt auch an Depression.


    Ich habe bereits einmal versucht, einen Antrag auf HARTZ IV zu stellen, aber die Sachbearbeiterin vom Jobcenter sagte mir beim Blick auf die Unterlagen direkt, dass dies erfolglos verlaufen würde, solange ich noch zuhause wohne. Meine Mutter verdient auf dem Papier zuviel - dass dieses Gehalt momentan drei Leute ernährt statt nur zweien wird natürlich nicht berücksichtigt. Ihr Partner kann nicht mehr als einen extrem geringen Mindestsatz an Geld bekommen, da er vorher schon einmal eine Firma besaß die dann Insolvenz mit hohen Schulden anmelden musste. Soweit ich das verstanden habe, wird alles über einem bestimmten Satz von ihm weggepfändet.


    Meine Mutter unterstützt mich schon wo sie kann mit Kleidung, VHS-Kursen und Fachmaterial in die Richtung, in die ich beruflich gehen will. Und natürlich Essen. Aber das Geld reicht vorne und hinten nicht, und meine Chancen auf eine klassische Ausbildung sind durch die psychischen Störungen gering.
    Natürlich gibt es hier und da auch dicke Luft, vor allem zwischen mir und Mamas Partner, der einfach nicht versteht, wie Depression und ADS funktionieren und warum es mir so schwer fällt, damit ins Ausbildungs- und Berufsleben einzusteigen.


    Nun hat mir ein guter Freund Hilfe angeboten - er zieht bald in eine eigene Wohnung ein und würde mich als Mitmieterin oder Untermieterin deklarieren, weil er sich alleine sehr unwohl fühlt. Kaution und die ersten Mieten würde er dabei sponsern, wobei ich im Gegenzug die Organisation übernehmen soll - Besichtigungstermine ausmachen etc... Dann würde ich also bald nicht mehr bei meiner Mutter wohnen.


    Habe ich dann Anspruch auf HARTZ IV oder eine Möglichkeit, es zu beantragen? Als zusammenwohnende Bedarfsgemeinschaft hieß es noch, dass meine Mutter für Unterhalt aufkommen müsse. Mein Kumpel ist berufstätig und wir sind nicht miteinander liiert, also wären wir keine Bedarfsgemeinschaft, richtig? Bisher haben meine Mutter und ich nichts beantragt, weil wir eben schon bei der Beratung zuvor diese negative Auskunft bekamen - wir dürften also beim Jobcenter noch nicht in der Kartei stehen, soweit ich weiß.


    Was auch noch wichtig ist - ich würde so gerne die Hilfsmaßnahmen für eingeschränkt Erwerbstätige in Anspruch nehmen. Bisher komme ich da aber kaum heran, weil ich ja keinen fest zugeteilten Sachbearbeiter im Jobcenter habe! Dafür wäre das auch wichtig... kann ich da über die Agentur für Arbeit etwas machen? Mein Psychiater steht definitiv hinter mir.


    Tut mir leid wegen der Wall of Text. Ich hoffe ihr könnt mir helfen... momentan hangel ich mich mühsam von Monat zu Monat, aber es fällt mir wirklich schwer...


    Danke für eure Aufmerksamkeit.

  • Kindergeld kriege ich bisher auch nicht. Obwohl ich es vielleicht für die letzten drei Monate beantragen darf, weil ich da einen Mappenkurs für die Studienbewerbung machen würde.


    Was du sagst, klingt aber, als würde ich wenigstens überhaupt etwas bekommen. Und nen Sachbearbeiter kriegen, über den ich Maßnahmen beantragen könnte, richtig?


    Wie stellen die fest, in welcher Absicht ich ausziehe?

  • Na, die Absicht ist ja wohl logisch, wenn du gleich nach Auszug ALG 2 beantragst. Und wieso du als Ausbildungssuchende keinen Anspruch auf Kindergeld haben sollst, entgeht mir. Dann bist du entweder gar nicht ausbildungssuchend gemeldet oder bemühst dich nicht. Ansonsten würdest du schon längst Kindergeld bekommen.

  • Ich bin wahrscheinlich nicht als ausbildungssuchend gemeldet. Und ich vermute meine Bemühungen genügen den Ansprüchen der Ämter auch im Allgemeinen nicht. Die Studiengänge in die ich möchte beginnen hauptsächlich im Wintersemester, und von meinen Ablehnungen habe ich selten mehr als kurze Emails. Erst dieses Jahr habe ich einen Mappenkurs gefunden, an dem ich trotz Geldmangel teilnehmen konnte, und gehe seitdem werktäglich dahin. Für die Zeit werde ich auch eine Teilnahmebescheinigung bekommen und Kindergeld beantragen können, aber bisher bekomme ich keins.


    Ich bemühe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten definitiv - das meiste Fachwissen, das ich bisher besitze, habe ich mir im Selbststudium beigebracht. Aber durch das ADS und die Depressionen komme ich damit sehr viel langsamer voran als mit Hilfestellung durch Lehrer. Das merke ich auch jetzt im Mappenkurs wieder - meine Fähigkeiten entwickeln sich sehr schnell, wenn mir ein fachkundiger Lehrer zur Seite steht, aber im Alleingang fällt es mir schwer.


    Und ich glaube, ich genüge den Ansprüchen der Universitäten ebenfalls nicht. Um das ein wenig klarer zu formulieren, ich möchte gerne ins Game Design/Game Arts und versuche deshalb, eine grafische Ausbildung zu bekommen. Die einzigen erreichbaren Ausbildungen sind allerdings eher auf Ingenieursniveau oder Informatik-Basiert, und das fällt mir sehr schwer (ich hab am Gymnasium extra Informatik belegt, um früh mit der Spezialisierung anzufangen, aber abgesehen von den Grundprinzipien will es mir nicht in den Kopf). Und in etwas künstlerisches reinzukommen ist extrem schwer. Dass ich vorwiegend digital arbeite wird z.B. als gigantisches Manko angesehen, während ich mir aber die meisten traditionellen Materialien gar nicht leisten kann.


    Bei der Kunstschule, wo ich gerade den Mappenkurs mache, habe ich erfahren, dass diese mit dem Jobcenter zusammenarbeitet und Studiengänge für Leute mit psychischen Problemen oder Migrationshintergrund anbietet. Deshalb ist es mir so wichtig, einen Sachbearbeiter beim Jobcenter zu bekommen, bei dem ich das beantragen kann. Sowohl die Leute von der Schule als auch mein Psychiater stehen dabei voll hinter mir. Aber das bringt mir ja nichts ohne Ansprechpartner.

  • Nach dem Lesen komme ich zu dem folgenden Schluss:


    - ALG II kommt hier nicht in Frage. Denn erstens bist du kindergelderechtigt, das hat Vorrang. Es ist dabei auch irrelevant, dass du es nicht beantragt hast. Das ist ja deine Schuld. Und zweitens sind deine Eltern (du redest hier immer von der Mutter, was ist mit dem Vater?) unterhaltspflichtig. Ich sehe bislang keine groben Verstöße deinerseits, die zum Verfall dieser Ansprüche geführt hätten. Dies wird das Jobcenter sicher als erstes feststellen. Ich weiß nicht, wie viel deine Mutter verdient, was der Partner der Mutter verdient und welche Ausgaben ihr habt.


    - Eigensinnige Aktionen wie Ausziehen und Zusammenziehen mit irgendjemanden und dann folgende ALG II-Anträgen sind immer wieder Brüller in diesem Forum. Natürlich fragt dich das Jobcenter wann und wie du ausgezogen bist. Das brauchen die noch nicht mal, denn im Melderegister steht es ja schwarz auf weiß. Solche Aktionen führen meist dazu, dass Anträge abgelehnt werden, es unsägliche Streitereien gibt etc etc


    - Du willst studieren. Wie sieht es eigentlich mit der Studienfinanzierung aus? Du wirst dann, solltest du ALG II beantragen, keineswegs mehr solches bekommen, da andere Finanzierungsverfahren vorrangig sind.

  • Zu


    1. - Mein Vater ist sehr früh verstorben.


    2. - Ich fände es sehr, sehr lieb, wenn ihr mich ein wenig sanftmütiger behandeln würdet. Meine Fragen und Ideen mögen euch als einfältig vorkommen, aber das liegt daran, dass ich mit dem System bisher noch nie zu tun hatte und wirklich einfach nicht durchblicke. Darum wende ich mich ja schon vorher an erfahrenere Leute - euch - um keine Dummheiten zu begehen. Jetzt bin ich zum Beispiel etwas schlauer und weiß, dass ich das so nicht machen kann.
    Ich stelle quasi dumme Fragen zur Vermeidung dummer Taten. :)


    Dazu als Folgefrage: Ergibt es Sinn, dann erstmal vielleicht vom Kindergeld zu leben (ich wollte es ja sowieso beantragen, sobald ich die Teilnahmebescheinigung habe) und erst in einigen Monaten einen Antrag zu stellen? Oder kann ich das eher ganz vergessen?


    3. - Wenn ich im Studium eine andere Finanzierung bekäme und dafür kein ALG II mehr wäre mir das Recht. Ich will einfach nur von irgendwas essen und meinen Krankenkassenbeitrag bezahlen, mehr nicht. Ich bin dabei nicht auf ALG II fixiert.
    Es ist aber schwerer, an passende Studiengänge zu kommen ohne die gezielte Förderung... Während ich eigentlich eher etwas Illustratives anstrebe, unterrichten die meisten öffentlichen Unis eher Dinge wie Kommunikationsdesign (was eher in Werberichtung geht) oder Freie Kunst (was total überlaufen ist und eher in die Richtung von Kunst im klassischen Sinne geht). Die meisten Schulen, die richtig passende Studiengänge anbieten, sind privat und/oder eben in solchen Maßnahmen drin und häufig zu teuer, um sich allein von SchülerBAFöG zu finanzieren. Deshalb ist es mir so ein großes Anliegen, in eine solche Maßnahme hineinzukommen.

  • Hallo Ella24,



    ich habe mich jetzt extra wegen dir hier angemeldet und erwarte also auch mindestens eine Antwort von dir, wo ich auch von ausgehe!


    Ich bringe es gleich auf den Punkt. Am 01.03.- bin ich 25 Jahre (alt) geworden und muss ausziehen. Noch wohne ich bei den Eltern, leider...


    Ähnlich wie bei dir möchte ich das auch schon seit längerem, wobei mir auch ständig das Amt im Wege steht (stand) und sich weigert, trotz schwieriger finanzieller Situation und auch Streit mit den Eltern ohne richterlichen Nachweis einen Auszug zu bewilligen.


    Ein sehr großer Missstand für einen Staat, der immer wieder Freiheit und soziale Absichten betont in der heutigen "Moderne", wo Zufriedenheit der Bevölkerung ohne Probleme garantiert werden könnte!


    Ich gehe davon aus, dass du keine Hilfe bekommen und nicht ernst genommen wirst, daher biete ich dir an, mit mir zusammen zu ziehen!
    Diese Idee ist spontan von mir und hört sich vielleicht verrückt an, doch es kommt auf die Person an, von der sie kommt und die Absichten.


    Ich selbst habe FOR auf einem Gymnasium gemacht, bin aber arbeitslos und das wäre vielleicht eine gute Möglichkeit für uns beide.
    Allerdings müssten wir dazu eine Beziehung führen, offiziell jedenfalls. Sex müssen wir nicht haben. Dann könnte ich dich als Lebenspartnerin zu mir holen und du würdest auch Hilfen bekommen, da ich wegen meiner Finanzen nicht versorgungsfähig bin.
    In jedem Fall steht dir dann die Auszahlung deines Kindergeldes zu. Das sind um die 200 Euro und ist ausreichend!



    Zur Person:


    Ich bin deutsch und möchte auch nur mit Deutschen, die sich benehmen, etwas zu tun haben! Ich bin da sehr stur bei.
    Mit Ausländern habe ich nur bedingt zu tun. Das soll nicht rassistisch verstanden werden! Ich habe Grundsätze.


    Meine Haare sind blond, ich komme aus Heimbach/Eifel/NRW bei Düren und bin ein an sich ruhiger und vor allem freundlicher Mensch, der Unehrlichkeit und falsche Absichten wie Übertreibungen hasst!
    In meinem Haushalt habe ich die Kontrolle und der Haushalt ist ordentlich zu führen von beiden. Da dies aber auch dann dein Haushalt sein wird, hast du auch ebenso die Kontrolle!
    Es gibt keine wilden Feiern und es wird sich streng an Ruhezeiten gehalten. Wie du die verbringst, ist deine Sache.


    Wenn du dann 25 Jahre alt bist können wir gemeinsam Hartz 4 bekommen, oder du ziehst wieder aus, ganz wie du möchtest.


    Bei Interesse bitte an [email protected] schreiben, oder hier antworten, aber bitte bis morgen, ich habe nämlich keine Zeit zu warten.


    PS.: !!!Das Angebot ist ernst gemeint!!!



    Mit freundlichen Grüßen


    Guse Andreas

  • Hallo Andreas,


    Da muss ich dich dann allerdings mit einem "Nein" enttäuschen. Ich bin Afrodeutsch (Großvater aus Kamerun), selbst hellhäutig aber meine Mutter sieht afrikanisch aus und sowas würde ich ihr nicht antun wollen - denn deine Grundsätze sind rassistisch, egal wie sie dir erscheinen mögen. Außerdem bin ich bereits an jemanden in meiner Heimatstadt glücklich vergeben.


    Und mein Kumpel möchte ja mit mir zusammenziehen, dem ist es relativ gleich ob ich die Miete bezahlen kann oder nicht, er möchte vor allem die Gesellschaft einer guten Freundin haben und hat auch nichts dagegen, wenn ich im Gegenzug nur den Gemeinschaftsbereich sauberhalte. Ich möchte ihm nur von mir aus ungern auf der Tasche liegen und muss irgendwie für Krankenversicherung und Nahrungsmittel aufkommen.


    Ich hoffe du findest, was du suchst.


    brabakbw :
    Bekomme ich nicht... auch nicht, wenn ich ausbildungssuchend bin. Ich habe mich damals gleich nach dem FSJ mit meinen Ablehnungen von den Universitäten da gemeldet, und wurde abgewiegelt.

  • Ich hätte eine etwas andere Antwort erwartet, nämlich eine, die etwas sachlicher auf das eingegangen wäre, was ich noch extra reingeschrieben hatte, damit es erst gar nicht falsch verstanden werden kann, nämlich, das es nicht um Sex geht dabei.


    Der Punkt studieren war bei mir nämlich eigentlich entscheidend für den Beitrag.



    Gerade bei einer Person mit Abitur (ich habe keines) muss man so etwas vorraussetzen können, dass Beiträge richtig verstanden werden.
    Du konntest den Beitrag anscheinend nicht von blödem Getue unterscheiden und hast ja schon eine Lösung gefunden.


    Ich wünsche euch dann trotz diesem "Mistbeitrag" noch alles Gute, und ich suche nichts!

  • Hallo liebes Forum!


    So, die Ella ist inzwischen 25 und hat seit der Eröffnung dieses Threads eine Menge Dinge erfahren, die sie gerne weitergeben möchte. Ich lebe nun in einer WG mit meinem besten Freundund fange im Oktober ein berufliches Training im Medienbereich an, auf das hoffentlich eine Jobcenter-gesponserte Umschulung zur Illustratorin folgt. Und nebenbei bekomme ich ALG II, später sogar mit Mehrbedarf, und eine psychogische Betreuung in meiner Freizeit.
    In der Hoffnung, dass die nächste Person, die mit meinen damaligen Fragen hilflos dasteht, sich nicht so lange damit gedulden muss, Antworten zu finden, hier also meine Antwort auf meine Fragen von damals.


    Also, an die liebe Vergangenheits-Ella!


    Punkt 1: Unterhaltspflichtige Eltern


    Ha, von wegen! Der einzige Grund aus dem Eltern standardmäßig verpflichtet werden, für ihre Kinder Unterhalt zu zahlen, ist weil man bei Zusammenleben beider Parteien davon ausgeht, dass sie sich gut verstehen! Das Problem lässt sich leicht lösen, wenn man ein paar gute Freunde hat: Man muss eben zuhause "rausgeworfen" werden. Während der Zeit der Anträge quartiert man sich am besten bei Freunden ein und bleibt einfach steif und fest dabei, es klappe mit dem Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr. Die dürfen dann nicht mehr zur Unterhaltszahlung herangezogen werden. Nicht, dass das Jobcenter es nicht trotzdem versuchen würde! Bei meinem Auszug wurden sowohl ich als auch meine Mutter darauf angesprochen. Beide Male reichte ein simples: "Nö, sorry, ich seh nicht ein, dass ich für meine erwachsene Tochter weiterhin blechen soll." in nur geringfügig freundlicherem Ton von meiner Mutter um die Angelegenheit zu klären.


    Selbst bei unter 25-jährigen Kindern sind die Eltern ab dem 18ten Lebensjahr anscheinend weder zu Unterhalt noch zu Kost oder Logis für ihr Kind bindend verpflichtet. Sie können es einfach "rausschmeißen".


    Ich bin mir aber bei dem genauen Alter ab dem diese Verpflichtung endet nicht zu 100% sicher. Die Caritas Schuldnerberatung weiß da besser Bescheid, und von der habe ich die Info auch.


    Punkt 2: Auszug vor 25


    Nein, du darfst nicht einfach so ausziehen und dann gleich ALG II beantragen. ABER deine Eltern dürfen dich rauswerfen und du kannst dann gleich ALG II beantragen! Sollte dein 25ster Geburtstag nicht mehr lange hin sein, macht das Jobcenter aber auch so häufig einfach mit. Alternativ kannst du dir einen Bescheid von einem Psychologen oder Psychiater holen, dass das Zusammenleben mit deinen Eltern schlecht für deine psychische Gesundheit ist. Für zusätzliche Absicherungen, siehe unten.


    Quelle: Caritas Schulderberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Freunde die mit solchen Bescheiden ausziehen durften


    Punkt 3: Krankenkasse und die Schulden dort


    Ella, solange du kein Geld hast, sag das einfach nur immer wieder. Bei dir gibt's nichts zu holen, da können sie nicht viel machen. Schreib einfach nur immer zurück, kurze, aber freundliche Briefe mit keiner anderen Aussage als "Ich habe kein Einkommen, aber bemühe mich darum, wieder eines zu bekommen, und wäre dann auch zahlungswillig."
    Du kannst um eine sogenannte Stundung bitten, bei der deine Schulden quasi auf Eis gelegt werden. Das ist zwar ein Zahlungsversprechen und bedeutet du wirst die Kosten irgendwann auf jeden Fall tragen müssen, aber die Krankenkasse wird sie sowieso nicht verjähren lassen. Es mag das Beste so sein.


    Konzentrier dich lieber darauf, so früh wie möglich ans ALG II zu kommen. Sobald du offiziell berechtigt bist, dieses zu erhalten, bezahlt das Jobcenter auch die Krankenkasse für dich. Deine Schulden werden dadurch zwar nicht getilgt, ABER die Krankenkasse muss dich trotzdem für die volle Zeitspanne deines Bezugs voll versichern! Und zusammen mit meinen Ratschlägen von weiter unten wird das für eine recht lange Zeit sein.


    Quelle: Jobcenter, Caritas Schuldnerberatung

  • Punkt 4: Psychische Krankheiten und Beruflicher Werdegang


    Hier wird's spannend. All die anderen Dinge sind sicher auch anderswo im Forum zu finden... und vielleicht das hier auch. Aber ich hab damals nur über viele Umwege davon erfahren.


    Die Agentur für Arbeit hat ein berufliches Rehabilitationsprogramm für Leute mit Krankheiten und Behinderungen aller Art. Auch psychische Erkrankungen wie Depression gehören dazu! Es dauert leider erfahrungsgemäß eine Weile, in dieses Programm hineinzukommen - zwischen unseren Terminen verliefen ganze Monate. Aber es lohnt sich wirklich!


    Bei uns lief das so: Zuerst einmal haben wir einen Termin bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemacht. Dort kann man darum bitten, ins Reha-Programm aufgenommen zu werden. Die Berufsberaterin versuchte, uns davon abzubringen, aber ganz ehrlich, Vergangenheits-Ella - die Frau wusste selbst nicht, was sie da tat. Sie kannte sich mit dem Reha-Programm überhaupt nicht aus.
    Mach einfach erstmal einen Termin da. Du wirst dann sowieso nochmal psychisch und medizinisch abgeklopft, und alle Informationen werden vertraulich behandelt. Niemand von der Agentur darf irgendwem erzählen, dass du in diesem Programm bist und warum, es sei denn du gibst deine ausdrückliche Erlaubnis. Wenn du also nicht willst, dass zukünftige Arbeitgeber davon erfahren, dann geschieht das auch nicht.


    Nach den Untersuchungen und Tests wurden wir zu einer EBA geschickt. Das steht für Erweiterte Berufs- und Arbeitserprobung. Dort hat man unsere Belastbarkeit getestet und was noch viel wichtiger ist, unsere Fähigkeiten näher angeschaut! Das ist deshalb so gut weil du nach der EBA auch beim Jobcenter verändert eingestuft wirst - man kann dich nicht mehr an Stellen vermitteln, die völlig an deinen Fähigkeiten vorbeigehen oder dich in Sachen Belastbarkeit überfordern. Wie sollte das Jobcenter so etwas auch rechtfertigen?
    Während der EBA setz dich nicht zu sehr unter Stress. Man prüft was du tatsächlich kannst, und dad bedeutet zwar, dass du anderthalb Monate lange quasi dauernd Hausaufgaben machst und Tests durchläufst, aber auch, dass es kein richtiges Versagen gibt. Schneidest du überall schlecht ab oder schaffst es nicht, oft genug anwesend zu sein, wirst du wahrscheinlich als erwerbsunfähig eingestuft. Das ist vielleicht nicht schön, bedeutet aber, dass du weiterhin deine finanzielle Grundversorgung beziehen kannst und die Krankenkase gedeckt bekommst. Du kannst die Zeit für eine Therapie nutzen und es einfach später nochmal bei der EBA versuchen. Manche Leute, die wir dort getroffen haben, waren schon zum zweiten oder dritten Mal da.


    Beim Auswertungsgespräch der EBA wird dir eine Empfehlung dafür ausgesprochen, wie es weitergehen soll. Du kommst vielleicht in eine Umschulung zu einem dir empfohlenen Berufsfeld (die darf man auch ohne Ausbildung machen!), oder in ein berufliches Training. Dafür musst du dich immer noch selbst bewerben, aber wenn du bei den Trainingsleitern mal reingeschnuppert hast und sie gut auf dich zu sprechen sind, dürfte es nicht allzu schwer sein, reinzukommen.
    Du soltest wissen, dass die Leiter der EBA leider weit weniger über die jeweiligen Berufsfelder wissen als die Trainingsleiter. Vertraue ihren Empfehlungen also nicht blind. Wir mussten ganz schön protestieren, als sie uns kaufmännische Berufe ans Herz legen wollten, aber zum Glück haben sie das auch eingesehen, nachdem wir in unserem Wunschbereich hospitiert haben und aufgeblüht sind. Lege einfach dar, wieso du der felsenfesten Überzeugung bist, in deinem Wunschbereich einen Job zu finden. bei uns hat man Rücksicht darauf genommen.
    Außerdem gab's bei der EBA jeden Tag eine leckere warme Mahlzeit kostenlos. Hehehe. Fahrtkosten mit den Öffentlichen erstattet man dir bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, und du hast Anspruch auf Mehrbedarf und Deckung der Krankenkasse während deiner Zeit dort. Fahrtkostenerstattung und Krankenversicherung bekommst du sogar, wenn du sonst noch keine Bezüge erhältst, von der Agentur für Arbeit.


    Bewirb dich so schnell wie möglich. Wenn du dich beeilst, kann das Jobcenter dich nicht einfach anders vermitteln. Sprich unbedingt deine Teilnahme in der Reha bei deinem ersten Besuch in der Leistungsabteilung des Jobcenters an! Man wird dir entgegenkommen und mit Vermittlungen warten, bis dein Kurs für die Zukunft feststeht - du bemühst dich ja schließlich bereits um Integration in den Arbeitsmarkt. Der letzte Schritt vor dem beruflichen Training ist manchmal ein Vorstellungsgespräch mit dem Trainingsleiter und einem Psychologen, der nochmal unabhängig prüft, ob du auch wirklich bereit bist. Das haben wir natürlich mit Bravur bestanden!


    Wir haben das berufliche Training noch nicht angefangen, weil wir viel zu lange getrödelt haben mit der Bewerbung. Aber das ist schon okay, im Oktober geht's los. Für ein halbes Jahr sind wir fest eingeplant, wir werden wieder an einen normalen Arbeitsrhythmus gewöhnt (am Anfang hat unser 'Arbeitstag' fünf Stunden, dann wird langsam, über Monate hinweg, die Stundenzahl nach oben verändert bis wir bei acht ankommen) und bekommen neben beruflicher Expertise im Medienbereich auch eine psychologische Betreuung, die uns Stressbewältigung und dergleichen näher bringt.
    Wahrscheinlich wird unsere Zeit dort auf ein ganzes Jahr verlängert werden, aber das ist okay. Wir müssen das eben in unserem eigenen Tempo schaffen.


    Während eines beruflichen Trainings bekommt man übrigens Mehrbedarf nebst ALG oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Und wenn man sich bei der EBA oder durch das Training für eine Umschulung qualifiziert, winkt die Möglichkeit, diese mit einem Bildungsgutschein zu finanzieren (was bedeutet dass wir vielleicht an die Kunstschule gehen können,die wir so toll fanden! Juchu!).
    Und es kommt noch besser! Bei der EBA bekommt man mit etwas Glück den Auszug aus dem Elternhaus sogar empfohlen, was auch an die Agentur für Arbeit und das Jobcenter weitergegeben wird! Also eine weitere Hilfestellung, die dir erlaubt, ALG II dann zu beantragen falls du es noch nicht hast!


    Quellen: Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Abteilung für berufliche Rehabilitation bei der Agentur für Arbeit, Berufliches Trainingszentrum


    Punkt 5: weitere Ratschläge

    • Beim Bezirksamt findest du den Sozialpsychiatrischen Dienst. Frag dort wegen psychologischer Betreuung im Altag nach. Du kannst Betreutes Einzelwohnen auch in einer eigenen Wohnung beantragen, aber manchmal kannst du einen Wohnplatz durch den Dienst ergattern. Ansonsten kommst du sicherlich an eine zu dir passende Betreuung, die dir den Alltag erleichtert - unsere Betreuerin hat uns sogar schon bei Behördengängen begleitet!
    • Das Faxgerät ist dein bester Freund! Es ist schneller als der Postweg, das Eingangsdatum stimmt IMMER mit dem Faxdatum überein (selbst wenn die Behörde an dem Tag geschlossen hat) und die meisten Faxgeräte spucken eine Sendebestätigung aus, die es dir ermöglicht deine rechtzeitige Beteiligung nachzuweisen, selbst wenn bei der Behörde was verlorengeht. Und es geht nichts verloren. Die wissen, dass sie damit nicht durchkämen.
    • Wenn du eine Frage an eine Behörde hast, wende dich immer an eine Person aus dem zuständigen Bereich. Die allgemeinen Mitarbeiter haben fast nie Ahnung von Bereichen außerhalb ihres eigenen. Geh fleißig persönlich hin, warte nicht die x Wochen ab, die sie zur Bearbeitung Zeit haben - die meisten Angelegenheiten lassen sich innerhalb von fünf Minuten persönlich regeln. Klar, mit zwei Stunden Wartezeit - aber das ist besser als wochenlange Zitterpartien.
    • Wenn du kein Geld mehr hast (was uns schon zweimal aufgrund von Fehlern bei den Behörden passiert ist) geh mit Kontoauszügen zum Jobcenter. Du kannst dort einen "Vorschuss" bekommen (selbst wenn der eigentlich schon drei Monate zu spät kommt *grummel*) und mit hoher Wahrscheinlichkeit im gleichen Zug dein Problem klären.
    • Anscheinend hast du Anrecht auf eine Erstausstattung deiner neuen Wohnung. Du musst zwar dafür erstmal Angebote für die Dinge die du haben möchtest (Geschirr, Besteck, Schlafplatz, dergleichen...) beim Jobcenter einreichen und bestätigen lassen, aber... Das ist doch fein, oder?
    • Dich nicht auf das Angebot von Andreas einzulassen war eine super Entscheidung, und nicht nur aus den Gründen, aus denen du sie getroffen hast. Personen mit denen du in einer Beziehung bist, gelten als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und dann guckt Vater Staat sofort, ob er vielleicht was einsparen kann. Du wirst aber wahrscheinlich gute Freunde brauchen, um aus der Elternwohnung rauszukommen - es ist nicht leicht, eine Wohnung mit den Worten zu finden: "Noch bin ich nichtmal ALG II berechtigt, aber sobald ich es bin..."
    • Viele große Städte bieten anscheinend einen "Stadtname"-Pass an. Besorg dir einen. Diese Dinger machen das Leben so unendlich viel einfacher! Wir haben jetzt Monatskarten für die BVG im Wert von 156€ und dafür haben wir nur 82 Euro gezahlt. Und ein paar Tage später sind wir für umsonst ins Museum gegangen. Die Dinger sind super!


    Damit sind deine Fragen hoffentlich beantwortet, Vergangenheits-Ella. Und ich kann dich beruhigen - es war nicht einfach, aber wir haben jetzt endlich eine Zukunft, eine gesicherte Grundversorgung, und ein eigenes Dach über dem Kopf.


    Der Depression zeigen wir auch noch, wo der Hammer hängt.

  • Melde dich wieder, wenn du aus deinem Wolkenkuckungsheim in der Realität gelandet bist. Du glaubst doch nicht, dass dir das JC das Training ab Oktober bezahlt und anschließend eine Umschulung zur Illustratorin. Die wollen, dass du einen Job annimmst und wenn du nicht spurst, dann wird der Geldhahn zugedreht.

  • Melde dich wieder, wenn du aus deinem Wolkenkuckungsheim in der Realität gelandet bist. Du glaubst doch nicht, dass dir das JC das Training ab Oktober bezahlt und anschließend eine Umschulung zur Illustratorin. Die wollen, dass du einen Job annimmst und wenn du nicht spurst, dann wird der Geldhahn zugedreht.

    Hallo Birgit! Bin gerade über deine Antwort gestolpert!


    Leider muss ich dich enttäuschen - ich bin wohl immer noch in Wolkenkuckucksheim. Inzwischen habe ich mein berufliches Training erfolgreich abgeschlossen und mache die Umschulung zur Illustratorin über den Bildungsgutschein. Ich hätte auch eine Ausbildung in geschütztem Rahmen machen können, aber ich bin glaube ich viel glücklicher mit der kleinen Kunstschule, an der ich gelandet bin. Es ist diejenige, die ich mir so gewünscht habe!


    Darüber hinaus erhalte ich in der Umschulung Mehrbedarf und Fahrtkostenerstattung.


    Als Hinweis für jeden, der die Infos in diesem Thread sucht und hilfreich findet: Die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit hat die höchste Autorität darüber, wie mit einem verfahren wird. Solange die Arge nicht grünes Licht dafür gibt, darf das Jobcenter einen nicht einfach rumvermitteln. Außerdem bietet die Reha-Abteilung bis zu drei Termine für psychologische Beratung an - sehr hilfreich, um Zeit bis zum Beginn einer richtigen Therapie zu überbrücken.


    Die Depression macht mich immer noch platt, aber wenn alles gut geht lass ich demnächst mein Hirn mit Elektroschocks brutzeln und schaue, ob das hilft.


    Das nur um trotz klinischer Depression aufzuzeigen: Manchmal geht doch was gut! Es mag noch viel Luft nach oben geben, aber die Welt ist nicht immer nur bitter und schlecht. ♡


    Liebe Grüße!

  • Bin neu hier und habe gleich mal eine Frage!

    Bin seit über einem Jahr Krankgeschieben wegen schwere Depressionen, hatte trotz meiner Krankschreibung immer mal eine Aufforderung zum zu kommen jetzt nach der dritten Aufforderung die ich nicht nachgegangen bin wird mir mein Harte vier gekürzt ich habe zwei Kinder und ich brauche jeden Euro muß ich mir das gefallen lassen, lg silverbird

  • Zu Terminen gehen kann man auch mit Depressionen. Ist ja keine körperliche Behinderung und ist kein Hinderungsgrund.

    Ach, wenn ich einen Cent für jedes Mal bekäme, dass ich dieser Einstellung begegne... bräuchte ich definitiv kein ALG II mehr.


    Klinische Depression ist eine biochemische Krankheit, Stylewolf. Man ist nicht einfach nur traurig während man äußerlich nornal weiterlebt - die Hirnfunktionen werden so eingeschränkt, dass es in Extremfällen zu kompletter Katatonie führen kann. Unfähigkeit das Haus zu verlassen kommt relativ häufig vor. Man hat nicht mehr die Energie, seinen Alltag zu bewältigen. Ich brauche immer noch regelmäßig Hilfe damit, überhaupt Nahrung zu mir zu nehmen.


    Bin neu hier und habe gleich mal eine Frage!

    Bin seit über einem Jahr Krankgeschieben wegen schwere Depressionen, hatte trotz meiner Krankschreibung immer mal eine Aufforderung zum zu kommen jetzt nach der dritten Aufforderung die ich nicht nachgegangen bin wird mir mein Harte vier gekürzt ich habe zwei Kinder und ich brauche jeden Euro muß ich mir das gefallen lassen, lg silverbird

    Leider hat auch der Staat die Einstellung, dass man mit Depressionen trotzdem erscheinen muss. Da gibt es leider kein Drumherum.


    Ich empfehle dir, um Hilfe dabei zu bitten, dass du den nächsten Termin wahrnehmen kannst. Freunde, Nachbarn - wenn eines von ihnen alt genug ist, vielleicht sogar eines deiner Kinder. Bitte jemanden, dir beim Behördengang zu helfen. Die Person sollte dich abholen, dir beim Fertigmachen helfen, und dich hin und zurück begleiten.


    Ich weiß wie schwer das ist, aber es ist nur eine temporäre Lösung. Hier kommt die langfristige:


    Beantrage Betreutes Einzelwohnen beim Sozialpsychiatrischen Dienst. Erkläre, dass du dringend Hilfe vor allem bei Behördengängen benötigst. Du solltest dann Sozialarbeiter zur Seite gestellt bekommen, die dir helfen können. Die werden dafür bezahlt, da ist das Schuldgefühl nicht so schlimm.


    Informiere dich außerdem über Ärzte in deiner unmittelbaren Umgebung. Depression ist ein valider Grund für eine Krankschreibung, und eine solche gilt als Entschuldigung für verpasste Termine. Der Weg dorthin ist womöglich eher möglich als zum Amt.


    Ich empfehle auch immer gern, sich ein Fax anzuschaffen. Gefaxte Krankschreibungen sind sofort da und haben einen Eingangsstempel, mit dem du nachweisen kannst, dass alles pünktlich eingetroffen ist. Das ist aber erst realistisch, wenn du wieder Geld bekommst.


    Von ganzem Herzen wünsche ich dir alles, alles Gute. Schlag mal Elektrokonvulsionstherapie nach, das wird von Krankenkassen inzwischen oft gedeckt und hat wohl extrem hohe Verbesserungschancen. Viel Erfolg mit deiner Genesung!