Es ist Blödsinn, über das Thema zu diskutieren, es geht hier um den Einzelfall. Solange der Fragesteller nicht mehr von sich gibt, also, ob es Atteste von Fachärzten gibt, ob ihm Wegeunfähigkeit bescheinigt wurde usw., kann man sein Anliegen doch gar nicht richtig beantworten.
Jemand, der über ein Jahr durchgängig arbeitsunfähig ist, gehört nicht ins SGB II. Und irgendwann muss das nunmal auch die Wege geleitet werden. ALG 2 ist keine Rentenleistung auf Lebenszeit.