Kindergeld bei Studienwechsel

  • Hi Zusammen,
    ich war bis einschließlich März an einer hochschule eingeschrieben. Ich habe mich jedoch entschlossen das Studienfach (und Hochschule) zu wechseln. Den neuen Studiengang kann ich jedoch leider erst zum nächsten Wintersemester (ab Oktober 2013) beginnen. D.h. jetzt bin ich in keinem Ausbildungsverhältnis. Steht mir jetzt noch Kindergeld zu?


    Ich habe gelesen, dass es einen Übergangszeitraum zwischen Ausbildungsphasen gibt, in welchem auch Kindergeld bezahlt wird, jedoch gilt der nur für Zeiträume < 4 Monate oder? Sollte ich mich Arbeitslos melden? Was hätte das für Vorteile/Nachteile?


    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen!
    Vielen Dank

  • Kommt drauf an, wie alt du bist. Für arbeitslose Kinder gibt es KG nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Wenn du also U 21 und alo gemeldet bist, besteht KG-Anspruch.


    Ansonsten käme vielleicht noch § 32 (4) Nr. 2c EStG in Frage: "(4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
    ... c)eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann ... "


    Dies ist so zu interpretiren, dass man die Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in deinem Fall nächstmöglichen Semesterbeginn; fortführen will.