als Freiberufler H4 Anspruch ?

  • Hallo an Alle,


    ich hoffe ich erhalte eine Hilfe oder Antwort von Euch.


    Background:
    Seit ca. 30 Jahren bin ich als Freiberufler tätig.
    Nie Schulden, nie staatliche Hilfe beantragt.
    Bisher.


    Status Quo
    Ich habe Schulden beim Finanzamt (ca. 6000 EUR) diese konnte ich bisher durch monatliche Raten bezahlen.
    Das Finanzamt will nun die Raten massiv auf min. 400 - 450 EUR erhöhen.
    Dadurch könnte ich aber meine Miete oder andere Lebenshaltungskosten nicht mehr bezahlen.
    Ich komme mit meiner Tätigkeit so gerade über die Runden.
    Durch die Finanz & Wirtschaftskrise 2008 sind meine Ersparnisse aufgebraucht worden.
    Das Finanzamt hat mir die Insolvenz vorgeschlagen, was keine wirkliche Option für mich ist, da ich auch sonst keine Schulden habe.
    Oder eben eine Aufstockung durch Hartz 4.


    Habt Ihr Erfahrung ob ein solcher Weg der Aufstockung für mich Sinn machen würde
    auch wenn es nur für einen kurzen Zeitraum von 6 Monaten wäre?


    Und ob das Jobcenter die aufgeführten bzw. zu zahlenden Steuern auch als Ausgaben in der EKS ansieht?


    Das ist eine Option die ich wenn auch nur sehr, sehr schwer machen würde, bisher habe ich es immer alleine geschaft,
    aber die Finanzämter bzw. das Eine ist sehr konsequent.


    Danke an Alle

  • Die Frage wäre doch, ob du Anspruch hast. Denn diese 400/450 Euro, die du an das Finanzamt zahlen möchtest/musst/willst werden trotzdem beim ALG 2 als Einkommen angerechnet. Deine Schulden beim Finanzamt interessieren insoweit nicht. Und wenn du mit dem Gewinn (ohne Abzahlung von Verbindlichkeiten) deinen Bedarf deckst, gibts kein ALG 2.

  • ...danke für deine Antwort.


    Ok, meine Frage ein wenig präziser.
    Also die 400/450 habe ich aktuell nicht als Gewinn über.
    Diese geforderten 400/450 Euro kann ich nur zahlen wenn zum Beispiel meine Miete nicht mehr zahlen würde.


    So wie ich Dich verstanden habe wird eine Steuerschuld nicht als Verbindlichkeit anerkannt und die Abzahlung nicht als Ausgabe angerechnet?

  • ...hallo


    es sind ja "nur" Schulden beim Finanzamt, deswegen alles werfen?
    Und diese sind in 2008/2009 auch zum Teil durch Fehler der damaligen Steuerberaterin entstanden.
    Ab 2010 bestehen keine neuen Verbindlichkeiten.

    Zu mal die Jobchancen auf eine Festanstellung für jemanden der auf die 60 geht nicht berauschend sind..

  • Wenn Du Leistungen beanspruchst (Anspruch vorausgesetzt) bleiben Deine Verbindlichkeiten außen vor, schließlich zahlt der Leistungsträger ja nicht Deine Schulden ab sondern gewährt Hilfe zum Lebensunterhalt. Du wirst also in diesem Fall entweder alle Fünf gerade sein lassen, oder eine stemmbare Ratenzahlung vereinbaren müssen.