Als ALG-2 Bezieher plane ich umzuziehen. Die neue Whg. wurde vom Jobcenter
genehmigt, ist aber noch nicht bewohnbar, muß noch renoviert werden.
Auch der Umzugswagen ist noch nicht genehmigt.
Obwohl die neue Whg. noch nicht bewohnbar ist, und deshalb auch noch keine Ummeldung stattfand,
ändert das Jobcenter, gegen meinen Willen, die Postanschrift, und fängt an, die Post an die neue Whg. zu schicken.
Beschwerdebriefe, dies zu unterlassen, werden ignoriert.
Dies war kein Irrtum oder Fehler, sondern geschah mit Ansage: die Änderung der Postanschrift wurde in einem Schreiben des Jobcenters angekündigt.
Nicht mal ein gesetzlicher Betreuer darf gegen den Willen des Betreuten handeln (es sei denn dieser wäre nicht geschäftsfähig).
Handelt es sich hier um eine unzulässige Bevormundung, um Amtsmißbrauch, Entmündigung von Amts wegen, oder welche Rechtsverstöße liegen vor, bzw. wie wäre das strafrechtlich zu bewerten?
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Gruß, Cappucino