brauche eure Meinung bzw. Hilfe

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    Ich habe vor mit meiner Freundin zusammen zu ziehen und hätte gern gewusst, ob und welche Leistungen wir evtl. beziehen können.


    Hier mal ein paar Fakten:


    Ich bin beruftstätig, geschieden und muss aus erster Ehe 500€ Unterhalt an meine beiden Kinder zahlen.


    Meine Freundin bezieht ALG II, ist in einer privaten Insolvenz, hat einen 7-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, bekommt allerdings kein Unterhalt vom Erzeuger. Außerdem haben wir im November Zwillinge bekommen.
    Da wir noch nicht zusammen wohnen, muss ich an sie ebenfalls 450€ Unterhalt zahlen, die ihr vom ALG II abgezogen werden. Desweiteren bekommen wir (sie) zur Zeit noch Elterngeld, welches ab Oktober wegfällt.


    Zum Unterhalt ist noch zu sagen, das ich zuerst die 450€ an den Landkreis zahlen sollte, meine Freundin aber nur 200€ Unterhaltsvorschuss von der ARGE erhalten hat.


    Nachdem ich den Unterhalt nun direkt an sie Zahle, bekommt sie keine 100€ mehr vom Amt. Ist das rechtens, oder können wir dagegen angehen?


    Zur neuen Wohnung ist evtl. noch zu sagen, das diese 100 m² hat, 400€ kalt kostet und ca. 200€ für die Nebenkosten anstehen.


    Der neue Vermieter möchte, nachdem er unsere Bonität geprüft hat, das ich den Mietvertrag alleine unterzeichne.


    Sorry, ist etwas verwirrend alles, aber so ist unsere Lage.


    Ich danke euch schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten :)


    LG

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 Mal editiert, zuletzt von xxxzeroonexxx () aus folgendem Grund: Rechtschreibung lässt grüßen :D hoffentlich hab ich nun alle gefunden

  • Demnach wird der Bedarf der Familie durch das Einkommen an Elterngeld, Unterhalt, Kindergeld und Betreuungsunterhalt fast gedeckt. Es gibt ALG 2 Rechner, da kannst du die Berechnung kontrollieren. Da augenscheinlich sehr gut Verdienst,wird es nach Zusammenzug wohl kein ALG 2 mehr geben.