Aufstockung des SGB ll ?

  • Hallo,


    eine kurze info vorab. Mein Partner und ich leben mit unserer Tochter in einer gemeinsamen Wohnung. Er hat seitdem 29.01.13 seine Ausbildung abgeschlossen und seitdem 01.02.13 sofort nen neuen Job. Wir haben zu der Zeit, in der er in der Ausbildung war, eine aufstockung bekommen, da er nicht genug verdient hat. Daurch das er jetzt 27 ist fällt das BAB weg und seine halbwaisenrente. Jetzt war ich in der Zeit immer Antragstellerin. Habe am 01.03 den Arbeitsvertrag meines PArtners sowie, Lohnabrechnung usw. beim Amt eingereicht. Da er ja noch in der PRobezeit ist und noch nicht allzu viel verdient (1.300 ca. + 184 Kindergeld... ich habe kein Einkommen) hatte ich denen geschrieben ob wir noch Anspruch auf LEistungen haben. Jetzt soll mein PArtner dahin, und odrt vorsprechen und einen antrag stellen auf SGB2 ... ???? Das wundert mich wieso er den antrag stellen muss?!?! und nicht ich?!?! da ich wie gesagt kein einkommen habe... naja. dann ist meine frage auch noch... wir hatten vorher ungefähr mit allem drum und dran ca 1.650 euro einkommen! mit azubigeld, kindergeld, aufstockung durch amt, halbwaisenrente und BAB. Jetzt haben wir 1.300+ 184 Kinder geld. und er muss sein Ticket um zur arbeit zu kommen 62,00 euro ca. auch noch selber zahlen von seinem gehalt. jetzt haben wir ja wesentlich weniger einkommen als wir vorher vom amt bekommen haben...steht uns dann noch eine aufstockung des SGB2 zu??? wir haben ja ca. 200 euro weniger jetzt wo er richtig arbeiten geht, dazu kommen noch GEZ gebühren und und und...


    hatten gedacht endlich weg zu kommen vom amt, aber leider ... naja verdient er nicht so viel... dann hatte ich eben da angerufen und nach gefragt wieso er dahin soll und nicht ich den antrag stellen muss... das wunderte die Dame auch, da der brief an mich war aber mein Partner darin erwähnt wurde das er dahin soll.


    mhhh... ich weiß echt nicht was ich machen soll, wenn das amt nicht aufstockt... oder gibt es da noch ne andere alternative??? ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Wie viel steht uns den noch zu, wenn er arbeiten geht...ist ja nicht so das wir keinen Willen haben weg zu kommen vom amt...aber was soll man tun wenn man arbeiten geht aber seine laufenden Kosten nicht decken kann....


    Vielen Dank schonmal.


    Gruß Blondi

  • ist das einkommen von 1300 € brutto oder netto? wobei das eigentlich egal ist, ihr habt ganz sicher anspruch auf aufstockendes hartz4. wieso eigentlich Rundfunkgebühr. davon ist man doch als H4-haushalt befreit.
    und ob er oder du den antrag stellst, ist eigentlich egal, ihr seit mit dem kind eine bedarfsgemeinschaft.


    Danielo

  • netto einkommen. ja wenn wir keine aufstockung mehr haben müssen wir auch GEZ zahlen... ich dachte weil ich ja sonst auch antragsstellerin war alles dahin geschickt habe damit die das neu ausrechnen können ob wir noch anspruch haben oder nicht... da kommt dieses schreiben das er dahin kommen soll für die weiterbewilligung... ?!?! obwohl ich ja Antragstellrin bin...und er mit 0,00 euro immer im Leistungsbogen aufgeführt war,.... mal schauen ob wir noch anspruch haben und wie viel vorallem. ob es weinger sein wird als zuvor obwohl er arbeiten geht oder gleich bleibt...


    DAnke für deine rasche antwort :)