Habe ich Hartz IV Anspruch, oder nicht?

  • Hi, ich hoffe hier kann mir jemand helfen bezüglich des Anspruchs auf Hartz IV bzw. welche Voraussetzungen man erfüllen muss.


    Ich (34) mache zur Zeit eine zweijährige, ganztägige Umschulung über einen Bildungsträger. Kostenträger ist die Arbeitsagentur, die zusätzlich auch die Fahrtkosten übernimmt.


    Ich wohne noch bei meinen Eltern im Haus, da ich ansonsten keinerlei Leistungen bekomme (War davor jahrelang Arbeitslos / Rehamaßnahmen etc.). Daher auch kein Anspruch auf ALGI.


    Momentan ist es so, dass meine Eltern von ihrer 800€ Rente noch zusätzlich meine Krankenversicherung bezahlen müssen.


    Nun meine Frage, ob mir in meiner Situation nicht wenigstens der Mindestsatz ALGII zustehen würde? Da wären dann neben dem Mindestsatz ja noch zusätzlich die Krankenversicherungskosten abgedeckt.


    Einerseits höre ich immer den Spruch, wenn ich dem "Arbeitsmarkt" nicht zur Verfügung stehe, gibt es keine Leistungen, auch keinen Mindestsatz. Andererseits befinde ich mich ja momentan in einer Umschulung, die auch als notwendig befunden und bewilligt wurde.


    Ist jemand in einer ähnlichen Situation bzw. kann mir da näheres erklären?


    Danke schon mal im Vorraus.

  • man, nun komm doch mal aus dem knick. 34 jahre alt und eine zweijährige(wahrscheinlich völlig sinnlose) umschulung vor der brust, dann auch noch bei den eltern lebend, die dich mit ihrer mickrigen rente unterstützen müssen.


    naja, aber eigentlich glaube ich, dass du es nicht mehr schaffst. wer mit 34 lenzen nichts hin bekommen hat, der schafft es die nächsten 34 jahre auch nicht. geh zum sozialamt, die sind für dich zuständig! :-(

  • bla :
    Vorraussetzung für die Finanzierung einer Umschulung vom Arbeitsamt:


    - Bestehende Arbeitslosigkeit begründet auf dem Beruf , den man gelernt hat, der aber auf dem aktuellen Arbeitsmarkt in der Form nicht mehr gefragt ist oder entsprechend gesundheitliche Gründe.


    - Der gewählte neue Beruf, zu dem umgeschult werden soll, muss natürlich im Gegensatz zur bisherigen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt gute Aussichten haben, und der Umschüler muss gesundheitlich in der Lage sein, die neue Tätigkeit auch ausführen zu können.


    - Wird die Maßnahme genehmigt, übernimmt das Arbeitsamt alle Kosten für die Umschulung. Dazu gehören die Gebühren für die Kurse, Fahrtkosten und Lernmaterial.


    Trifft bei mir so zu und wurde wie gesagt auch bewilligt.


    Meine Frage bezog sich aber auch nur darauf, ob mir nicht in dieser Situation auch ALGII zustehen würde bzw. der Mindestsatz.

  • bla :
    Meine Frage bezog sich aber auch nur darauf, ob mir nicht in dieser Situation auch ALGII zustehen würde bzw. der Mindestsatz.


    Warum druckst du die Formulare nicht aus und gehst damit zum Jobcenter?


    Wir haben hier keine Kristallkugel. Wie du deine Situation oben beschreibst, hast du sicher Anspruch. Aber letztendlich kann ich das nicht weiter beurteilen, da ich deine Situation ja nicht gesamt überblicken kann. Hatte denn niemals einer deiner zuständigen Bearbeiter dieses Thema mal angeschnitten?