Hallo Forum,
Ich binn nue hier und ziemlich sauer über mein arbeitsamt da ich der meinung bin das die mich über den tisch ziehen.
Folgendes.
Ich binn Seit dem 1.2.2012 Krankgeschrieben und habe nach 6 wochen meinen ersten auszahlungsschein erhalten. soweit so gut. Nu nach mehr als einem jahr also zum 1.3.2013 binn ich wieder gesundgeschrieben worden und binn dann zum arbeits amt für den antrag von alg 1 gegangen.
Kleines zwichending mein arbeitsvertrag ist am 31.12.2012 ausgelaufen.
Das arbeitsamt hat dann ein paar berechnungen gemacht und ist zum beschluss gekommen das ich nur 768euro alg1 bekomme. als krankengeld habe ich im monat aber 1250euro bekommen wie kann das sein. ich habe ja schon einbußen zum gehalt gemacht.
Nu rechnen die ja die letzen 12 monata das heist vom 1.3.2012 bis zim 1.3.2011 korekt??
biszum 31.06.2011 war ich noch in der ausbildung. ist es gerechtfertigt das ausbildungsgehalt mit zu berechnen oder darf nur das gehalt ab dem 1.7.2011 berücksichtigt werde.
bzw wie wird das ganze nu berechnet??
mfg
sebastian