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  • guten morgen,


    aus versch. gründen ist meine erwachsene tochter jetzt dabei hartz 4 zu beantragen. unsere situation


    sie: 20 jahre alt, abgeschlossene berufsausbildung (beamtin, deshalb kein beitrag zur arbeitslosenversicherung geleistet), dann schulbesuch aber abgebrochen. im september wieder schulbesuch (2. bildungsweg)


    bedarfsgemeinschaft mit:
    schwester: minderjährig, erhält unterhalt vom vater und kindergeld


    mutter: in teilzeit tätig, erhält erwerbsminderungsrente, vermögen: immobilie und rund 15 000 auf girokonto, wovon aber noch die hypothek eine verkaufte immobilie abgezahlt werden. aktueller schuldenstand 30 000 euro. außerdem insgesamt noch ca. weiterer 15 000 euro auf versch. sparverträgen etc.


    wie finde ich jetzt genaue infos, was da wie verrechnet wird? werden "leibliche" mitglieder einer bedarfsgemeinschaft anders bewertet alsnicht miteinander verwandte? das amt war bei ihrem besuch auch nicht wirklich eine große hilfe.


    wenn mit jemand links oder literatur empfehlen könnte, wäre das sehr nett


    ach ja: sie sucht einen teilzeit- oder minijob nur dass das so schwierig ist, wenn es vorn vornherein zeitlich begrenzt ist, hätte ich mir nicht träumen lassen. vielen dank

  • 15 000 auf girokonto,


    Sie bildet mit der Mutter eine BG. Bei 15 000 € ist der Vermögensfreibetrag weit überschritten. Hypotheken usw. sind dabei unrelevant. Somit gibt es für beide kein Alg II.


    Literatur:



    http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html


    speziell §§ 7 und 9 zur Bedarfsgemeinschaft und § 12 zum Vermögen