alg 1

  • hallo ....ich habe heute meien antrag auf alg 1 beantragt, und würde 829 euro bekommen,aber ich soll eine sperre bekommen weil ich einen beratungstermin im januar nicht wahrgenommen habe und da stand auch noch nicht fest ob ich arbeitslos werde oder nicht. arbeitssuchend habe ich mich aber fristgerecht, diese 3 monatsregelung . ist das rechtens ??? und wo und wie kann ich noch andere leistungen bekommen, denn
    damit sind ja mal gerade meine miete plus nebenkosten gedeckt. danke im voraus :)

  • Während der Zeit der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung unterliegst du gewissen Pflichten. Sinn und Zweck der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung ist es ja, dich möglichst erst gar nicht in den ALG 1 Bezug kommen zu lassen. Das hast du durch dein Nichterscheinen zum Termin vereitelt. Wenn du dafür keinen wichtigen Grund nachweisen kannst, wird wohl die Sperre berechtigt sein.


    Deine Miete incl. Nebenkosten beträgt 800 Euro?! Wo denn das?