Hallo Zusammen!
Ich habe seitens Vermieter eine Nebenkostenabrechnung aus 2011 erhalten,
dort ist betreffend Heizkosten eine Nachzahlung in Höhe von 154 Euro verzeichnet.
Das zuständige Jobcenter hat nun lediglich 54 Euro übernommen und angekündigt,
dass dieses eine Ausnahme sei, normalerweise alles mit der Grundsicherung abgedeckt wäre.
Meine Frage nun, ob dass so rechtens ist. Oder ist das Jobcenter verpflichtet die komplette
Nachzahlung zu übernehmen? Lohnt sich ein Widerspruch?