Ablehnung Übernahme Nebenkostenabrechnung

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe seitens Vermieter eine Nebenkostenabrechnung aus 2011 erhalten,
    dort ist betreffend Heizkosten eine Nachzahlung in Höhe von 154 Euro verzeichnet.


    Das zuständige Jobcenter hat nun lediglich 54 Euro übernommen und angekündigt,
    dass dieses eine Ausnahme sei, normalerweise alles mit der Grundsicherung abgedeckt wäre.


    Meine Frage nun, ob dass so rechtens ist. Oder ist das Jobcenter verpflichtet die komplette
    Nachzahlung zu übernehmen? Lohnt sich ein Widerspruch?

  • Widerspruch lohnt sich. Nach BSG-Rechtsprechung sind Heizkosten in der tatsächlcihen Höhe zu übernehmen, es sei denn, dass nachweislich verschwenderisch mit der Heizenergie umgegangen wird.

  • Oder es wurde vom JC schon mehr vorausgezahlt, als vom TE an den Versorger an Abschlägen gezahlt wurde. Z. B., weil das JC jeden Monat für HK gezahlt hat, der Versorger aber nur 10 oder 11 Abschläge fordert (gibt es sehr oft). Ein weiterer Grund kann sein, dass das JC die Abschläge voll berücksichtigt hat, aber der TE nicht immer ordnungsgemäß gezahlt hat.


    Normalerweise sollte im Bescheid eine ordentliche Begründung stehen, wieso nur teilweise gezahlt wird. Das, was der TE schreibt, kann nicht alles sein.