Hallo Community
Ich blicke langsam etwas durch dieses ganze Chaos durch.
Also folgendes :
Ich werde zu April diesen Jahres mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen. Ihre, sowie auch meine Wohnung übersteigt die angegebene Grundmiete die nach ALG II getragen wird. Die neue Wohnung ist zwar auch nicht im Rahmen, aber ein deutlicher Schritt in die günstigere Richtung.
Die Stadt hat eine gewisse Kulanz, in der wir uns befinden, und bekommen somit ein Darlehen um die Kaution zu bezahlen. Da aber die Grundmiete weiterhin knapp überschritten worden ist, haben wir kein Anrecht auf Umzugskostenbeihilfe, Renovierungskosten.
Mit anderen Worten, wir sind nicht umzugsberechtigt, bekommen dennoch die Kaution als Darlehen die wir in Raten zurückzahlen müssen.
Meine Frage nun :
Ich werde ab April eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, und möchte nun wissen ob mein Gehalt mit ihrem Hartz 4 verrechnet wird. Sie bezieht momentan Hartz 4 für sich und ihr Kind.
Hier im Forum und auch auf anderen Plattformen habe ich gelesen, das laut dem Bundesgesetz wir eine Parnterschaft haben, und keine eheähnliche Beziehung. Eine eheähnliche Beziehung würde erst nach einem Jahr entstehen und muss vom Amt nachgewiesen werden. Wir haben kein gemeinsames Kind, keine gemeinsamen Versicherungen, keine gemeinsamen Konto-Vollmachten.
Kann mir jemand verraten was wir 3 nun sind ? Ich habe irgendwo was mit "Partnerschaft auf Probe" gelesen, dass ich erst nach einem Jahr mit für meine Partnerin aufkommen muss. Momentan sind wir einfach auf jeden Cent angewiesen, weil der Umzug sehr teuer wird und wir neue Möbel brauchen und und und.
Zu meiner Person :
Ich werde bei meiner Steuerklasse I circa 1300,- netto verdienen (davon gehen circa 200,- an die Insolvenz)
also werde ich 1100,- ungefähr haben.
Meine Freundin bezieht Hartz 4 + Hartz 4 für den 4 jährigen Knirps + Kindergeld (welches aber vom Hartz 4 als Einkommen verrechnet wird)
Ich würde mich freuen wie dass nun alles gerechnet wird.
Mit besten gruss
Tobi