Hallo,
ich bin alleinerziehende Mama und wohne von meinem Exmann 300 km getrennt.Ich muss dazusagen das er in den ganzen 17 Jahren noch nie Unterhalt für seinen Sohn bezahlt hat.Entweder hat er angeblich immer zuwenig verdient oder er ist arbeitslos.Nun bezieht er seit einigen Jahren Hartz4.So wie ich momentan leider auch.Da sein Sohn 3mal in den Ferien zu ihm fährt und er angeblich kein Geld für sein Sohn für Essen und Trinken hat,war er nur letzte Woche bei der Arge,und die teilten ihm wohl mit,das er für die 2 Wochen Geld bekommen würde,das mir gekürzt wird.Wie kann so was angehen?Andere Väter haben ihre Kinder alle 14 Tage und die bekommen deshalb doch auch kein Geld?Ich würde ja verstehen wenn er wirklich kein Geld hätte.Aber ich weiss das er als Untermieter bei seiner Freundin wohnt,und er so auch noch die Arge betrügen tut.Den er bekommt auch noch Geld für die Miete zusätzlich.Ich bin gerade so ziemlich frustriert,den ich weiss nicht wieviel die von mir abziehen,und mein Sohn nächsten Monat auch noch seine Konfirmation hat,und Schullandheimbesuch.Das alles aber kümmert den Vater nicht,den er muss das alles ja nicht bezahlen.Den Taschengeld braucht er auch fürs Schullandheim,und die Konfirmation kostet auch Geld.Wisst ihr mir einen Rat,ob das alles so rechtens ist,das er Geld von mir einklagen kann?
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Hallo,
das ist schon richtig so. Wenn der KV auch im Hartz4 Bezug ist, bekommt er für die Zeit des Umgangs vom Jobcenter ca. 8€ pro Tag. Diese 8€ werden Dir abgezogen, weil Du ja in der Zeit nicht für das Kind kochen mußt.
Wenn der KV bei seiner Freundin wohnt, wird er dafür anteilig die KdU bekommen. Da tut er gar nicht Betrügen tun.
Was das Schullandheim angeht, kannst Du beim Jobcenter Zuschüsse beantragen. Wird doch alles gezahlt. Und die Konfirmation, die kostet in der Kirche gar nichts. Wenn man mein, danach noch ´ne dolle Feier veranstalten zu müssen, dann sollte man das Geld dafür haben. Hat man es nicht, dann läßt man es.
LG chico
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ja aber andere väter nehmen im regelfall ja auch ihre kinder alle 14 tage...steht denen das dann auch zu?mein exmann lebt aber im eheähnlichen verhältnis mit meiner mutter!!!!!!
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Zitat
mein exmann lebt aber im eheähnlichen verhältnis mit meiner mutter!!!!!!
aua, dann besucht doch der Bub seine Oma!
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der besucht seine oma uns seinen papa..die leben zusammen....aber er ist als untermieter bei ihr eingetragen.....
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Das ist zwar schmerzlich, hat aber doch nichts mit Umgangsrechten und temporärer Bedarfsgemeinschaft zu tun!
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