Partnerschaft & Einkommensanrechnung bei ALG II

  • Hallo Community :)


    Ich blicke langsam nichtmehr durch und habe schon im Forum sehr viel gelesen, aber irgendwie nicht das passende gefunden.


    Also folgendes :


    Ich werde zu April diesen Jahres mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen. Ihre, sowie auch meine Wohnung übersteigt die angegebene Grundmiete die nach ALG II getragen wird. Die neue Wohnung ist zwar auch nicht im Rahmen, aber ein deutlicher Schritt in die günstigere Richtung.


    Die Stadt hat eine gewisse Kulanz, in der wir uns befinden, und bekommen somit ein Darlehen um die Kaution zu bezahlen. Da aber die Grundmiete weiterhin knapp überschritten worden ist, haben wir kein Anrecht auf Umzugskostenbeihilfe, Renovierungskosten.


    Mit anderen Worten, wir sind nicht umzugsberechtigt, bekommen dennoch die Kaution als Darlehen die wir in Raten zurückzahlen müssen.


    Meine Frage nun :


    Ich werde ab April eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, und möchte nun wissen ob mein Gehalt mit ihrem Hartz 4 verrechnet wird. Sie bezieht momentan Hartz 4 für sich und ihr Kind.


    Hier im Forum und auch auf anderen Plattformen habe ich gelesen, das laut dem Bundesgesetz wir eine Parnterschaft haben, und keine eheähnliche Beziehung. Eine eheähnliche Beziehung würde erst nach einem Jahr entstehen und muss vom Amt nachgewiesen werden. Wir haben kein gemeinsames Kind, keine gemeinsamen Versicherungen, keine gemeinsamen Konto-Vollmachten.
    Aber heute bei der Antragsaufnahme haben wir ein Formular unterschrieben, aus dem hervor geht, das ich über die sozialen Leistungen bevollmächtigt werde und diese auf mein Konto eingehen. Ich habe natürlich sofort gesagt dass ich keine Beträge auf mein Konto haben möchte, weil ich erstens ab April eigenes Gehalt beziehe und dann noch die Leistungen meiner Freundin dazu ist einfach zuviel und würde gepfändet werden weil ich mich in Insolvenz befinde.


    Kann mir jemand verraten was wir 3 nun sind ? Ich habe irgendwo was mit "Partnerschaft auf Probe" gelesen, dass ich erst nach einem Jahr mit für meine Partnerin aufkommen muss. Momentan sind wir einfach auf jeden Cent angewiesen, weil der Umzug sehr teuer wird und wir neue Möbel brauchen und und und.


    Zu meiner Person :
    Ich werde bei meiner Steuerklasse I circa 1300,- netto verdienen (davon gehen circa 150,- an die Insolvenz)
    also werde ich 1150,- ungefähr haben.
    Meine Freundin bezieht Hartz 4 + Hartz 4 für den 4 jährigen Knirps + Kindergeld (welches aber vom Hartz 4 als Einkommen verrechnet wird)


    Ich würde mich freuen wie dass nun alles gerechnet wird.


    Mit besten gruss


    Tobi

  • Ach und eins habe ich noch vergessen zu erwähnen.


    Laut unserem Sachbearbeiter ist nach unserem Zusammenzug meine Freundin nicht mehr alleinziehend, weil ich da ja mit wohne. Inwiefern trifft dass zu ? Und was bedeutet dass für mich ?


    Schöne Grüsse


    Tobi

  • Zitat

    ich werde zu April diesen Jahres mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen


    der satz sagt doch schon alles. wahrscheinlich habt ihr auch einen gemeinsamen mietvertrag unterschrieben. zudem lebt ein kind im haushalt, also ganz klar eine bedarfsgemeinschaft.
    außerdem wird nun der zuschlag für alleinerziehende wegfallen.

  • Okay .. natürlich haben wir den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben.
    Also haben wir defintiv eine Bedarfsgemeinschaft ? Trotz dass wir kein eheähnliches Leben führen, wie aus den obengenannten Punkten hervor geht ( des Weiteren lebt meine Partnerin noch im Scheidungsjahr )
    Also heisst es dann, dass mein Gehalt komplett mit angerechnet wird ?
    Wie ist es denn dann mit meiner Insolvenz, ich muss ja jeden Monat einen bestimmten Satz abführen (s.o.)


    Und was ist "Zuschlag für Alleinerziehende" ? Meines Wissens nach bekommt meine Partnerin nur Hartz 4 + Kindergeld.


    Für mich ist leider alles Neuland und ich bitte um Verständnis das ich soviel hinterfrage.


    Mit Besten Grüssen


    Tobi

  • Der Zuschlag für Alleinerziehende ist im ursprünglichen H4-Hauptantrag mit anzukreuzen, falls wie in ihrem Fall zutreffend und falls gewünscht. Anderer Mehrbedarf ist auch möglich anzukreuzen ( incl. Nachweis ) z.B. Mehrbedarf für Schwangere ab 13. Woche oder Mehrbedarf für teure krankheitsbedingte Ernährungskosten.
    Warum bekommt Ihre Partnerin keinen Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt ?

  • Danke für die Antwort.


    Also Kinderunterhalt ist bereits beantragt, aber es ist meines Wissens noch kein Geld geflossen. Meine Partnerin ist erst letzten Jahres in den Hartz 4 Bezug geraten.


    Was hat es denn nun genau mit dieser eheähnlichen Beziehung auf sich ? Nach diversen Gerichtsurteilen geht man doch erst nach einem Jahr davon aus. Und nach wie vor erfüllen wir die Vorrausetzung dafür ja auch nicht. Reicht da ein gemeinsamer Mietvertrag schon aus um als "eheähnlich" zu gelten ?

  • Auszug aus §7 Abs. 3a SGB II:

    Zitat

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    PS: Natürlich wird Dein Einkommen vorab um die an den Treuhänder zu leistenden Zahlungen bereinigt!

  • Vielen Dank für die hilfreiche Antwort Gawain,


    Also stimmt es nicht ganz was Lacki geschrieben hatte, dass der gemeinsam unterschriebene Mietvertrag schon ausschlaggebend ist.


    Das einzige was ich, bzw meine Freundin machen mussten, ist die Vollmacht über Ihre Hartz 4 - Leistungen zu stornieren. Dafür mussten wir ja schliesslich unterschreiben, und ehrlich gesagt will ich ihr Vermögen nicht noch zusätzlich verwalten müssen / dürfen.


    Wenn einer der obengenannten Punkte erfüllt ist, wie das versorgen des Kindes, was ja eigentlich nicht meine Sorge ist, weil es meine Freundin tut, bzw der Vater des Kindes mit Unterhalt, heisst es dann sofort dass wir eine BG, spriche eheähnliche Gemeinschaft haben ?


    Wir brauchen wirklich dringend Kohle alleine für die Einrichtung der neuen Wohnung, die ersten Monate in einer baustelle zu leben ist nicht wirklich toll.


    Vielen Dank an alle

  • Zitat

    Also stimmt es nicht ganz was Lacki geschrieben hatte


    nun leg dir mal die welt so zusammen wie es dir am besten passt! eure privaten finanziellen probleme interessieren nun wirklich keinen. ihr seid eine bedarfsgemeinschaft, da beißt die maus kein faden ab!

  • Upsa .. ich sehe gerade das ich dass Ganze hier im falschen Forum gepostet habe.



    Kann es jemand bitte ins Hartz IV / ALG II unter Anspruch und Leistungen oder Einkommenberechnung verschieben ?


    Ich möchte keinen Doppelpost starten.


    Vielen Dank

  • Ich poste das Thema nochmals in der richtigen Kategorie und hoffe auf einen Erfahrungsaustausch.


    Bis dato, nach anwaltschaftlicher Rücksprache, weiss ich dass die Unterschrift eines gemeinsamen Mietvertrages ( wie "lacki" behauptete ) falsch ist, und sogar ein gemeinsames Kind nicht sofort eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft betont.


    Es wäre toll wenn sich Leute melden die in ähnlicher Situation sind und Hintergrundinformationen haben.


    Vielen Dank


    Tobi